Das Bundesverwaltungsgericht prüft, ob die Revision statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt und begründet worden ist. Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, so ist die Revision unzulässig.

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Referenzen - Gesetze | § 40 SGB 12

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Bundesdisziplinargesetz - BDG | § 70 Revisionsverfahren, Entscheidung über die Revision


(1) Für das Revisionsverfahren gelten die Bestimmungen über das Disziplinarverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht entsprechend. (2) Für die Entscheidung über die Revision gelten die §§ 143 und 144 der Verwaltungsgerichtsordnung.

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5 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 40 SGB 12.

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Sept. 2017 - AnwZ (Brfg) 51/16

bei uns veröffentlicht am 22.09.2017

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das dem Kläger am 13. August 2016 zugestellte Urteil des 5. Senats des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs wird abgelehnt.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Nov. 2014 - 9 C 9/13

bei uns veröffentlicht am 12.11.2014

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen ihre Heranziehung zu einer Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag für die Erschließungsanlage „L. - Straße Ost - von E

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 02. Aug. 2012 - 7 CN 1/11

bei uns veröffentlicht am 02.08.2012

Tatbestand 1 Der Antragsteller wendet sich im Wege der Normenkontrolle gegen die Landesverordnung über die Festsetzung von Wasserschutzgebieten für die Wassergewinnungsa

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 19. Apr. 2012 - 1 LB 4/12

bei uns veröffentlicht am 19.04.2012

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - Einzelrichterin der 8. Kammer - vom 06. Dezember 2011 geändert: Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 04. Februar 2009 in

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 11. Jan. 2011 - 1 C 22/09

bei uns veröffentlicht am 11.01.2011

Tatbestand 1 Die Kläger, ein aus dem Kosovo stammendes Ehepaar und dessen Sohn, begehren die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen.