Versicherungsvertragsgesetz - VVG 2008 | § 56 Verletzung der Anzeigepflicht

(1) Abweichend von § 19 Abs. 2 ist bei Verletzung der Anzeigepflicht der Rücktritt des Versicherers ausgeschlossen; der Versicherer kann innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an, zu dem er Kenntnis von dem nicht oder unrichtig angezeigten Umstand erlangt hat, den Vertrag kündigen und die Leistung verweigern. Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, soweit der nicht oder unrichtig angezeigte Umstand nicht ursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalles oder den Umfang der Leistungspflicht war.

(2) Verweigert der Versicherer die Leistung, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, zu welchem dem Versicherungsnehmer die Entscheidung des Versicherers, die Leistung zu verweigern, zugeht.

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Versicherungsvertragsgesetz - VVG 2008 | § 19 Anzeigepflicht


(1) Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in

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Bundesgerichtshof Urteil, 25. Nov. 2009 - XII ZR 211/08

bei uns veröffentlicht am 25.11.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 211/08 Verkündet am: 25. November 2009 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Sept. 2001 - IV ZR 235/00

bei uns veröffentlicht am 19.09.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 235/00 Verkündet am: 19. September 2001 Heinekamp Justizobersekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein _________

Oberlandesgericht Köln Urteil, 17. März 2015 - 9 U 75/14

bei uns veröffentlicht am 17.03.2015

Tenor Die  Berufung des Klägers  gegen das Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 09.04.2014  - 20 O 469/09 – wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der durch die Nebenintervention verursachten Kosten we

Landgericht Köln Urteil, 09. Apr. 2014 - 20 O 469/09

bei uns veröffentlicht am 09.04.2014

Tenor 1.                               Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits und der Nebenintervention werden dem Kläger auferlegt. 3. Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckende

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 18. Feb. 2010 - 12 U 167/09

bei uns veröffentlicht am 18.02.2010

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 08.07.2009 - 3 O 4/08 - im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert und neu gefasst:

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(1) Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform...