Versicherungsvertragsgesetz - VVG 2008 | § 31 Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers

(1) Der Versicherer kann nach dem Eintritt des Versicherungsfalles verlangen, dass der Versicherungsnehmer jede Auskunft erteilt, die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfanges der Leistungspflicht des Versicherers erforderlich ist. Belege kann der Versicherer insoweit verlangen, als deren Beschaffung dem Versicherungsnehmer billigerweise zugemutet werden kann.

(2) Steht das Recht auf die vertragliche Leistung des Versicherers einem Dritten zu, hat auch dieser die Pflichten nach Absatz 1 zu erfüllen.

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Versicherungsvertragsgesetz - VVG 2008 | § 32 Abweichende Vereinbarungen


Von den §§ 19 bis 28 Abs. 4 und § 31 Abs. 1 Satz 2 kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers abgewichen werden. Für Anzeigen nach diesem Abschnitt, zu denen der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, kann jedoch die Schrift- oder die Textform v

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12 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 6 DrittelbG.

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Okt. 2011 - IV ZR 199/10

bei uns veröffentlicht am 12.10.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 199/10 Verkündet am: 12. Oktober 2011 Bott Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja EGVVG Art.

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Juli 2019 - VI ZR 337/18

bei uns veröffentlicht am 23.07.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 337/18 Verkündet am: 23. Juli 2019 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 16. Nov. 2018 - 20 U 50/18

bei uns veröffentlicht am 16.11.2018

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das am 5. Februar 2018 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster teilweise abgeändert und die Klage vollständig abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits fallen der Klägerin zur Last. Das

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Juli 2017 - IV ZR 121/15

bei uns veröffentlicht am 05.07.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 16. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 15. Januar 2015 aufgehoben, soweit die Berufung der Klägerin

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Feb. 2017 - IV ZR 289/14

bei uns veröffentlicht am 22.02.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 289/14 Verkündet am: 22. Februar 2017 Heinekamp Amtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja VVG §

Landgericht Hamburg Urteil, 09. Nov. 2016 - 332 O 62/16

bei uns veröffentlicht am 09.11.2016

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zur Versicherungsnummer... 12.118,88 € zu zahlen zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf jeweils 1.514,86

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 30. Juni 2016 - 9 U 27/15

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

Tenor Der Senat erwägt eine Zurückweisung der Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen vom 21.01.2015 - 1 O 105/11 - gemäß § 522 Abs. 2 ZPO. Die Parteien erhalten vor einer Entscheidung Gelegenheit zur Stellungnahme

Landgericht Köln Urteil, 21. Jan. 2016 - 24 O 36/14

bei uns veröffentlicht am 21.01.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin wird auf die Widerklage hin verurteilt, 50.000,- € an die Beklagte nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.03.2015 zu zahlen. 3. Die Klägerin trägt die Kosten d

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 03. Feb. 2015 - 26 U 153/13

bei uns veröffentlicht am 03.02.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 07. August 2013 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen. Die Kosten der Berufungsinstanz werden dem Kläger auferlegt. Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollst

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 03. Sept. 2014 - 12 W 37/14

bei uns veröffentlicht am 03.09.2014

Tenor Hinweis der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofs: Der Tenor ist vom Gericht nicht mitgeteilt worden. Gründe   1 Zum Sachverhalt 2 Der Kläger begehrt von der beklagten Beweisführerin die Zahlung der Todesfallleistung aus ei

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 08. Aug. 2014 - 15 VA 8/14

bei uns veröffentlicht am 08.08.2014

Tenor Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen. Der Gegenstandswert des Verfahrens wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. 1G r ü n d e : 2I. 3Der Beteiligte zu 2) nimmt die Beteiligte zu

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 15. Apr. 2010 - L 10 KR 65/07

bei uns veröffentlicht am 15.04.2010

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben sich keine außergerichtlichen Kosten für das Berufungsverfahren zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten da