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§ 2Amtlich · § 5 UrhG

Evaluierung

Zeitreise: 19.06.2020

Dieses Regelungsvorhaben wird spätestens zum 30. Juni 2022 hinsichtlich der Effizienz des Verwaltungsvollzugs evaluiert. Dabei wird die Bundesregierung untersuchen, wie sich der Erfüllungsaufwand für die Verwaltung entwickelt hat, und ob die Entwicklung in einem angemessenen Verhältnis zu den festgestellten Regelungswirkungen steht.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

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