Zum Inhalt springen
Ansicht Kontext.
§ 5Amtlich · § 5 UrhG

Bestimmung von Ehezeitanteil und Ausgleichswert

Zeitreise: 12.05.2021

(1) Der Versorgungsträger berechnet den Ehezeitanteil des Anrechts in Form der für das jeweilige Versorgungssystem maßgeblichen Bezugsgröße, insbesondere also in Form von Entgeltpunkten, eines Rentenbetrags oder eines Kapitalwerts.

(2) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewertung ist das Ende der Ehezeit. Rechtliche oder tatsächliche Veränderungen nach dem Ende der Ehezeit, die auf den Ehezeitanteil zurückwirken, sind zu berücksichtigen.

(3) Der Versorgungsträger unterbreitet dem Familiengericht einen Vorschlag für die Bestimmung des Ausgleichswerts und, falls es sich dabei nicht um einen Kapitalwert handelt, für einen korrespondierenden Kapitalwert nach § 47.

(4) In Verfahren über Ausgleichsansprüche nach der Scheidung nach den §§ 20 und 21 oder den §§ 25 und 26 ist grundsätzlich nur der Rentenbetrag zu berechnen. Allgemeine Wertanpassungen des Anrechts sind zu berücksichtigen.

(5) Die Einzelheiten der Wertermittlung ergeben sich aus den §§ 39 bis 47.

Passende Werkzeuge

  • FamilienrechtBetriebsrente bei der Scheidung: wird überhaupt geteilt — und wenn nicht, warum nicht?Zwei Vorschriften entscheiden vor der Höhe über das Ob. § 3 Abs. 3 VersAusglG: bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren findet der Versorgungsausgleich nur auf Antrag statt — von Amts wegen geschieht nichts. § 18 VersAusglG: geringe Ausgleichswerte soll das Gericht nicht ausgleichen, auch bei langer Ehe. Der Check rechnet die Ehezeit nach den Monatsgrenzen des § 3 Abs. 1 aus, nicht nach Kalendertagen.
    ✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
  • FamilienrechtAlleinsorge beantragen nach der Trennung: § 1671 BGBLeben Eltern mit gemeinsamer Sorge getrennt, kann jeder die Alleinsorge beantragen — mit Zustimmung des anderen oder wenn sie dem Kindeswohl am besten entspricht; ab 14 hindert der Widerspruch des Kindes den Weg über die Zustimmung. Die App ordnet ein.
    ✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →

Rechner und Assistenten zu diesem Rechtsgebiet. Sie geben eine erste Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Der Rechner rechnet mit dem heutigen Rechtsstand; der Text auf dieser Seite kann älter sein.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.

Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken

Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.