Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG | § 24 Höhe der Abfindung, Zweckbindung

(1) Für die Höhe der Abfindung ist der Zeitwert des Ausgleichswerts maßgeblich. § 18 gilt entsprechend.

(2) Für das Wahlrecht hinsichtlich der Zielversorgung gilt § 15 entsprechend.

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Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG | § 18 Geringfügigkeit


(1) Das Familiengericht soll beiderseitige Anrechte gleicher Art nicht ausgleichen, wenn die Differenz ihrer Ausgleichswerte gering ist. (2) Einzelne Anrechte mit einem geringen Ausgleichswert soll das Familiengericht nicht ausgleichen. (3) Ein Wer

Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG | § 15 Wahlrecht hinsichtlich der Zielversorgung


(1) Die ausgleichsberechtigte Person kann bei der externen Teilung wählen, ob ein für sie bestehendes Anrecht ausgebaut oder ein neues Anrecht begründet werden soll. (2) Die gewählte Zielversorgung muss eine angemessene Versorgung gewährleisten. (3

Referenzen - Urteile | § 8a BVG

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4 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 8a BVG.

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Apr. 2013 - XII ZB 371/12

bei uns veröffentlicht am 17.04.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 371/12 vom 17. April 2013 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG § 19 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, § 23 a) Eine limitierte, endgehaltsbezogene Gesamtzusage ist nicht au

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Okt. 2018 - XII ZB 209/18

bei uns veröffentlicht am 17.10.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 209/18 vom 17. Oktober 2018 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG § 22 Von § 22 VersAusglG erfasst werden solche Versorgungsanrechte, die aufgrund fehlender Aus

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Juni 2016 - XII ZB 514/15

bei uns veröffentlicht am 22.06.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 514/15 vom 22. Juni 2016 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG § 19 Abs. 1 Nr. 4, § 23 Zur Abfindung eines bei einem ausländischen Versorgungsträger bestehenden

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 24. Okt. 2014 - 5 UF 21/14

bei uns veröffentlicht am 24.10.2014

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - L. vom 13.12.2013 (13 F 799/11) in Ziff. 2 des Tenors abgeändert in der Weise, dass die Absätze 3 und 4 ersatzlos entfallen. 2. Auf die B

Referenzen

(1) Das Familiengericht soll beiderseitige Anrechte gleicher Art nicht ausgleichen, wenn die Differenz ihrer Ausgleichswerte gering ist. (2) Einzelne Anrechte mit einem geringen Ausgleichswert soll das Familiengericht nicht ausgleichen. (3) Ein Wertunterschied...
(1) Das Familiengericht soll beiderseitige Anrechte gleicher Art nicht ausgleichen, wenn die Differenz ihrer Ausgleichswerte gering ist. (2) Einzelne Anrechte mit einem geringen Ausgleichswert soll das Familiengericht nicht ausgleichen. (3) Ein Wertunterschied...
(1) Das Familiengericht soll beiderseitige Anrechte gleicher Art nicht ausgleichen, wenn die Differenz ihrer Ausgleichswerte gering ist. (2) Einzelne Anrechte mit einem geringen Ausgleichswert soll das Familiengericht nicht ausgleichen. (3) Ein Wertunterschied...
(1) Die ausgleichsberechtigte Person kann bei der externen Teilung wählen, ob ein für sie bestehendes Anrecht ausgebaut oder ein neues Anrecht begründet werden soll. (2) Die gewählte Zielversorgung muss eine angemessene Versorgung gewährleisten. (3) Die Zahlung...
(1) Die ausgleichsberechtigte Person kann bei der externen Teilung wählen, ob ein für sie bestehendes Anrecht ausgebaut oder ein neues Anrecht begründet werden soll. (2) Die gewählte Zielversorgung muss eine angemessene Versorgung gewährleisten. (3) Die Zahlung...