Vereinsgesetz - VereinsG | § 7 Unanfechtbarkeit des Verbots, Eintragung in öffentliche Register
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Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts Inhaltsverzeichnis
(1) Ist das Verbot unanfechtbar geworden, so ist sein verfügender Teil nochmals unter Hinweis auf die Unanfechtbarkeit im Bundesanzeiger und in dem in § 3 Abs. 4 Satz 2 genannten Mitteilungsblatt zu veröffentlichen.
(2) Ist der Verein oder eine Teilorganisation in ein öffentliches Register eingetragen, so sind auf Anzeige der Verbotsbehörde einzutragen
die Beschlagnahme des Vereinsvermögens und ihre Aufhebung,
die Bestellung und Abberufung von Verwaltern (§ 10 Abs. 3),
die Auflösung des Vereins, nachdem das Verbot unanfechtbar geworden ist, und
das Erlöschen des Vereins.
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(1) Ein Verein darf erst dann als verboten (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes) behandelt werden, wenn durch Verfügung der Verbotsbehörde festgestellt ist, daß seine Zwecke oder seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder daß er sich gegen d
(1) Die Beschlagnahme (§ 3 Abs. 1 Satz 2) hat die Wirkung eines Veräußerungsverbots. Rechtsgeschäfte, die gegen das Veräußerungsverbot verstoßen, sind nichtig, es sei denn, daß der andere Teil weder wußte noch wissen mußte, daß der Gegenstand, auf de
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published on 24/05/2018 00:00
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft München I vom 18.01.2018 wird der Beschluss des Amtsgerichts München vom 09.01.2018, Az. 841 Cs 111 Js 154671/17, mit welchem das Amtsgericht München den Erlass eines Strafbefe
published on 10/01/2018 00:00
Gründe
I
1
Der im Jahr 1981 gegründete Antragsteller ist ein sogenannter "Charter" des Hells An
published on 20/05/2015 00:00
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils beizutreib
published on 26/02/2014 00:00
Tenor
Der Bescheid der Beklagten vom 18. Januar 2012 wird hinsichtlich seiner Ziffer 1) insoweit aufgehoben, als darin festgestellt wurde, dass der Verein Hells Angels MC Charter Kiel sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet.
Im Üb
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(1) Ein Verein darf erst dann als verboten (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes) behandelt werden, wenn durch Verfügung der Verbotsbehörde festgestellt ist, daß seine Zwecke oder seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder daß er sich gegen die...
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