Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG | § 25 Begründete Bewertung der Umweltauswirkungen und Berücksichtigung des Ergebnisses bei der Entscheidung

(1) Auf der Grundlage der zusammenfassenden Darstellung bewertet die zuständige Behörde die Umweltauswirkungen des Vorhabens im Hinblick auf eine wirksame Umweltvorsorge im Sinne des § 3 nach Maßgabe der geltenden Gesetze. Die Bewertung ist zu begründen.

(2) Bei der Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens berücksichtigt die zuständige Behörde die begründete Bewertung nach dem in Absatz 1 bestimmten Maßstab.

(3) Bei der Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens müssen die zusammenfassende Darstellung und die begründete Bewertung nach Einschätzung der zuständigen Behörde hinreichend aktuell sein.

ra.de-OnlineKommentar zu § 25 UVPG

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze | § 25 UVPG

§ 25 UVPG zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

§ 25 UVPG wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Umweltinformationsgesetz - UIG 2005 | § 10 Unterrichtung der Öffentlichkeit


(1) Die informationspflichtigen Stellen unterrichten die Öffentlichkeit in angemessenem Umfang aktiv und systematisch über die Umwelt. In diesem Rahmen verbreiten sie Umweltinformationen, die für ihre Aufgaben von Bedeutung sind und über die sie verf

Standortauswahlgesetz - StandAG 2017 | § 19 Abschließender Standortvergleich und Standortvorschlag


(1) Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung prüft den Vorschlag des Vorhabenträgers einschließlich des zugrunde liegenden Standortvergleichs von mindestens zwei Standorten. Auf Grundlage des Ergebnisses dieser Prüfung und unter Abwä
§ 25 UVPG wird zitiert von 3 anderen §§ im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung.

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG | § 7 Vorprüfung bei Neuvorhaben


(1) Bei einem Neuvorhaben, das in Anlage 1 Spalte 2 mit dem Buchstaben „A“ gekennzeichnet ist, führt die zuständige Behörde eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durch. Die allgemeine Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung un

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG | § 16 UVP-Bericht


(1) Der Vorhabenträger hat der zuständigen Behörde einen Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) vorzulegen, der zumindest folgende Angaben enthält:1.eine Beschreibung des Vorhabens mit Angaben zum Standort, zu

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG | § 31 Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden; federführende Behörde


(1) Bedarf ein Vorhaben der Zulassung durch mehrere Landesbehörden, so bestimmen die Länder eine federführende Behörde. (2) Die federführende Behörde ist zumindest für folgende Aufgaben zuständig:1.die Feststellung der UVP-Pflicht (§ 5),2.die Unt
§ 25 UVPG zitiert 1 andere §§ aus dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung.

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG | § 3 Grundsätze für Umweltprüfungen


Umweltprüfungen umfassen die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der erheblichen Auswirkungen eines Vorhabens oder eines Plans oder Programms auf die Schutzgüter. Sie dienen einer wirksamen Umweltvorsorge nach Maßgabe der geltenden Gesetze und wer

Referenzen - Urteile | § 25 UVPG

Urteil einreichen

12 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 25 UVPG.

Verwaltungsgericht Mainz Beschluss, 23. Feb. 2018 - 3 L 1470/17.MZ

bei uns veröffentlicht am 23.02.2018

Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung wird abgelehnt. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. Der Wert des Verfahrensgegenstands wird auf 7

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 13. Feb. 2018 - 5 S 1659/17

bei uns veröffentlicht am 13.02.2018

Tenor Auf die Beschwerde des Beigeladenen wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 21. Juni 2017 - 7 K 4313/17 - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung teilweise geändert und neu gefasst. Der Antragsgegner wird durch einstweilige Anor

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 19. Dez. 2017 - 7 A 10/17, 7 A 10/17 (7 A 20/12)

bei uns veröffentlicht am 19.12.2017

Tatbestand 1 Die Kläger wenden sich gegen den Planfeststellungsbeschluss der Beklagten zur Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe, soweit er die Neuerrichtung und

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 19. Dez. 2017 - 7 A 6/17, 7 A 6/17 (7 A 11/12)

bei uns veröffentlicht am 19.12.2017

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss der Beklagten zur Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe. Sie ist Eigentümerin von Grund

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 28. Nov. 2017 - 7 A 17/12

bei uns veröffentlicht am 28.11.2017

Tatbestand 1 Die Klägerin ist eine am niedersächsischen Elbufer in Höhe der Elbmündung gelegene Gemeinde und ein staatlich anerkanntes Nordseeheilbad. Sie wendet sich ge

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 28. Nov. 2017 - 7 A 1/17, 7 A 1/17 (7 A 22/12)

bei uns veröffentlicht am 28.11.2017

Tatbestand 1 Die Kläger wenden sich gegen die Planfeststellungsbeschlüsse der Beklagten zur Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 13. Sept. 2017 - 4 B 26/16

bei uns veröffentlicht am 13.09.2017

Gründe I 1 Gegenstand des Rechtsstreits ist eine Nachbarklage gegen ein luftverkehrsrechtliches

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 11. Aug. 2016 - 7 A 1/15, 7 A 1/15 (7 A 20/11)

bei uns veröffentlicht am 11.08.2016

Tatbestand 1 Der Kläger ist eine anerkannte Naturschutzvereinigung im Sinne von § 3 Abs. 1 UmwRG. Er wendet sich gegen einen Planfeststellungsbeschluss der Beklagten vom

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 16. Juni 2016 - 8 D 99/13.AK

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicher

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 24. Sept. 2014 - 20 A 2013/12

bei uns veröffentlicht am 24.09.2014

Tenor Das angegriffene Urteil wird geändert. Die Plangenehmigung des Beklagten vom 11. April 2011 zur Verfüllung des Polders 3 in U.    -B.     wird aufgehoben. Der Beklagte und die Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens beider Instanzen je zu

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Beschluss, 14. Nov. 2012 - 5 L 798/12.NW

bei uns veröffentlicht am 14.11.2012

Tenor Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Entscheidung der Antragsgegnerin vom 6. August 2012 (AZ. 5 K 799/12.NW) wird wiederhergestellt. Die Kosten des Verfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen. Der Streitwert wird auf 15.00

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 12. Feb. 2009 - 1 A 10722/08

bei uns veröffentlicht am 12.02.2009

Tenor Die Berufungen der Berufungskläger gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 13. Dezember 2007 werden zurückgewiesen. Die Berufungskläger haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Das Urteil

Referenzen

Umweltprüfungen umfassen die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der erheblichen Auswirkungen eines Vorhabens oder eines Plans oder Programms auf die Schutzgüter. Sie dienen einer wirksamen Umweltvorsorge nach Maßgabe der geltenden Gesetze und werden nach...