Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG | § 13 Ausnahme von der UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben

Für die in Anlage 1 Nummer 18.5, 18.7 und 18.8 aufgeführten Industriezonen und Städtebauprojekte gelten die §§ 10 bis 12 nicht.

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Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG | § 10 UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben


(1) Für kumulierende Vorhaben besteht die UVP-Pflicht, wenn die kumulierenden Vorhaben zusammen die maßgeblichen Größen- oder Leistungswerte nach § 6 erreichen oder überschreiten. (2) Bei kumulierenden Vorhaben, die zusammen die Prüfwerte für ein

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11 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. März 2014 - 22 CE 14.439

bei uns veröffentlicht am 03.03.2014

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt; der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg vom 24. Februar 2014 ist in den Nummern I und II wirkungslos. II. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens in bei

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 10. Nov. 2016 - 9 A 19/15

bei uns veröffentlicht am 10.11.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin ist Betreiberin des Windparks X. mit insgesamt vier Windenergieanlagen. Sie wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 10. Nov. 2016 - 9 A 18/15

bei uns veröffentlicht am 10.11.2016

Tatbestand 1 Der Kläger, ein in Niedersachsen anerkannter Naturschutzverein, wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der A 20 zwischen Drochterse

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 28. Apr. 2016 - 9 A 14/15

bei uns veröffentlicht am 28.04.2016

Tatbestand 1 Die Kläger wenden sich gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 30. Dezember 2014 für den Neubau der A 20 Nord-West-Umfahrung Hamburg im Abschnitt von der L

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 28. Apr. 2016 - 9 A 9/15

bei uns veröffentlicht am 28.04.2016

Tatbestand 1 Der Kläger, ein in Schleswig-Holstein anerkannter Naturschutzverein, wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 30. Dezember 2014 für den Neubau d

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 01. Juli 2015 - 8 C 10494/14

bei uns veröffentlicht am 01.07.2015

Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich als anerkannter Umweltv

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 11. März 2015 - 11 K 3063/13

bei uns veröffentlicht am 11.03.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind erstattungsfähig. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar, für den Beigeladenen jedoch nur gegen Sicherh

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 11. März 2015 - 11 K 3062/13

bei uns veröffentlicht am 11.03.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind erstattungsfähig. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar, für den Beigeladenen jedoch nur gegen Sicherh

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 11. März 2015 - 11 K 3061/13

bei uns veröffentlicht am 11.03.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind erstattungsfähig. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar, für den Beigeladenen jedoch nur gegen Sicher

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 06. März 2015 - 11 K 1268/13

bei uns veröffentlicht am 06.03.2015

Tenor Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Bescheides vom  04.03.2013 verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides zur Errichtung einer Windenergieanlage auf dem Grundstück Gemarkung M.

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 22. Okt. 2014 - 11 K 3865/13

bei uns veröffentlicht am 22.10.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung des Beklagten durch S