Umsatzsteuergesetz - UStG 1980 | § 18f Sicherheitsleistung
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Umsatzsteuergesetz Inhaltsverzeichnis
Bei Steueranmeldungen im Sinne von § 18 Abs. 1 und 3 kann die Zustimmung nach § 168 Satz 2 der Abgabenordnung im Einvernehmen mit dem Unternehmer von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden. Satz 1 gilt entsprechend für die Festsetzung nach § 167 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung, wenn sie zu einer Erstattung führt.
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Eine Steueranmeldung steht einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Führt die Steueranmeldung zu einer Herabsetzung der bisher zu entrichtenden Steuer oder zu einer Steuervergütung, so gilt Satz 1 erst, wenn die Finanzbehörde z
(1) Ist eine Steuer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung anzumelden (§ 150 Abs. 1 Satz 3), so ist eine Festsetzung der Steuer nach § 155 nur erforderlich, wenn die Festsetzung zu einer abweichenden Steuer führt oder der Steuer- oder Haftungsschuldner
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.
(1) Der Unternehmer hat vorbehaltlich des § 18i Absatz 3, des § 18j Absatz 4 und des § 18k Absatz 4 bis zum zehnten Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu ü
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} andere §§ aus dem {{customdata_jurabk}}.

3 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 30/08/2016 00:00
Tatbestand
I.
1
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Antragsgegner zur Erteilung einer Steuernummer verpflichtet ist.
2
Die Antragstellerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie wurde am ... 2016 gegründet und am
published on 21/03/2012 00:00
Tenor
1. Der Antrag wird abgelehnt.2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.3. Die Beschwerde wird nicht zugelassen.
Gründe
1 Streitig ist, ob die Versagung des Vorsteuerabzugs aus den Rechnungen der Firma X.. GmbH mit Sitz in L (nachf
published on 02/05/2005 00:00
Tatbestand
I. Die Antragstellerin, eine GmbH, wurde mit Vertrag vom 3. August 2001 mit dem Namen "X GmbH" und Sitz in H, B-straße 5 im Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Pirmasens gegründet. Durch Vertrag vom 7. August 2003 übernahm
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(1) Der Unternehmer hat vorbehaltlich des § 18i Absatz 3, des § 18j Absatz 4 und des § 18k Absatz 4 bis zum zehnten Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln, in...