Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 143 Inkrafttreten

(1) Die §§ 64 bis 67, 69, 105 Abs. 1 bis 3 und § 138 Abs. 5 treten am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft.

(2) Im übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 1966 in Kraft.

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Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 105 Gerichte für Urheberrechtsstreitsachen


(1) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung Urheberrechtsstreitsachen, für die das Landgericht in erster Instanz oder in der Berufungsinstanz zuständig ist, für die Bezirke mehrerer Landgerichte einem von ihnen zuzuweisen, wen

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 69 Berechnung der Fristen


Die Fristen dieses Abschnitts beginnen mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem das für den Beginn der Frist maßgebende Ereignis eingetreten ist.

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 64 Allgemeines


Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 138 Register anonymer und pseudonymer Werke


(1) Das Register anonymer und pseudonymer Werke für die in § 66 Abs. 2 Satz 2 vorgesehenen Eintragungen wird beim Patentamt geführt. Das Patentamt bewirkt die Eintragungen, ohne die Berechtigung des Antragstellers oder die Richtigkeit der zur Eintrag

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6 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Mai 2013 - I ZR 28/12

bei uns veröffentlicht am 16.05.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DESVOLKES URTEIL I ZR 28/12 Verkündet am: 16. Mai 2013 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Okt. 2010 - I ZR 18/09

bei uns veröffentlicht am 28.10.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 18/09 Verkündet am: 28. Oktober 2010 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Okt. 2010 - I ZR 85/09

bei uns veröffentlicht am 28.10.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 85/09 Verkündet am: 28. Oktober 2010 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs

Landgericht Hamburg Urteil, 11. Jan. 2018 - 310 O 111/17

bei uns veröffentlicht am 11.01.2018

Tenor 1. Die Klage und die Widerklage werden abgewiesen. 2. Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 79% und der Beklagte 21% zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstre

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Feb. 2014 - I ZR 49/13

bei uns veröffentlicht am 26.02.2014

Tenor Die Revision gegen das Urteil des 29. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 21. Februar 2013 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

Landgericht Rostock Beschluss, 07. Aug. 2013 - 18 Qs 170/13

bei uns veröffentlicht am 07.08.2013

Tenor I. In Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts Rostock vom 20.02.2013 wird der dem Rechtsanwalt R. auf Antrag vom 15.06.2012 zu gewährende Vorschuss auf 1.442,39 Euro festgesetzt. II. Im übrigen wird die Beschwerde des Rechtsanw

Referenzen

Die Fristen dieses Abschnitts beginnen mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem das für den Beginn der Frist maßgebende Ereignis eingetreten ist.
Die Fristen dieses Abschnitts beginnen mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem das für den Beginn der Frist maßgebende Ereignis eingetreten ist.
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(1) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung Urheberrechtsstreitsachen, für die das Landgericht in erster Instanz oder in der Berufungsinstanz zuständig ist, für die Bezirke mehrerer Landgerichte einem von ihnen zuzuweisen, wenn dies der...
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