Umwandlungssteuergesetz - UmwStG 2006 | § 11 Wertansätze in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft

(1) Bei einer Verschmelzung oder Vermögensübertragung (Vollübertragung) auf eine andere Körperschaft sind die übergehenden Wirtschaftsgüter, einschließlich nicht entgeltlich erworbener oder selbst geschaffener immaterieller Wirtschaftsgüter, in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Für die Bewertung von Pensionsrückstellungen gilt § 6a des Einkommensteuergesetzes.

(2) Auf Antrag können die übergehenden Wirtschaftsgüter abweichend von Absatz 1 einheitlich mit dem Buchwert oder einem höheren Wert, höchstens jedoch mit dem Wert nach Absatz 1, angesetzt werden, soweit

1.
sichergestellt ist, dass sie später bei der übernehmenden Körperschaft der Besteuerung mit Körperschaftsteuer unterliegen und
2.
das Recht der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung der übertragenen Wirtschaftsgüter bei der übernehmenden Körperschaft nicht ausgeschlossen oder beschränkt wird und
3.
eine Gegenleistung nicht gewährt wird oder in Gesellschaftsrechten besteht.
Anteile an der übernehmenden Körperschaft sind mindestens mit dem Buchwert, erhöht um Abschreibungen sowie um Abzüge nach § 6b des Einkommensteuergesetzes und ähnliche Abzüge, die in früheren Jahren steuerwirksam vorgenommen worden sind, höchstens mit dem gemeinen Wert, anzusetzen. Auf einen sich daraus ergebenden Gewinn findet § 8b Abs. 2 Satz 4 und 5 des Körperschaftsteuergesetzes Anwendung.

(3) § 3 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 gilt entsprechend.

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zitiert oder wird zitiert von 7 §§.

wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Umwandlungssteuergesetz - UmwStG 2006 | § 12 Auswirkungen auf den Gewinn der übernehmenden Körperschaft


(1) Die übernehmende Körperschaft hat die auf sie übergegangenen Wirtschaftsgüter mit dem in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft enthaltenen Wert im Sinne des § 11 zu übernehmen. § 4 Abs. 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. (

Umwandlungssteuergesetz - UmwStG 2006 | § 15 Aufspaltung, Abspaltung und Teilübertragung auf andere Körperschaften


(1) Geht Vermögen einer Körperschaft durch Aufspaltung oder Abspaltung oder durch Teilübertragung auf andere Körperschaften über, gelten die §§ 11 bis 13 vorbehaltlich des Satzes 2 und des § 16 entsprechend. § 11 Abs. 2 und § 13 Abs. 2 sind nur anzuw

Umwandlungssteuergesetz - UmwStG 2006 | § 19 Gewerbesteuer bei Vermögensübergang auf eine andere Körperschaft


(1) Geht das Vermögen der übertragenden Körperschaft auf eine andere Körperschaft über, gelten die §§ 11 bis 15 auch für die Ermittlung des Gewerbeertrags. (2) Für die vortragsfähigen Fehlbeträge der übertragenden Körperschaft im Sinne des § 10a des
zitiert 3 §§ in anderen Gesetzen.

Körperschaftsteuergesetz - KStG 1977 | § 8b Beteiligung an anderen Körperschaften und Personenvereinigungen


(1) 1Bezüge im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchstabe a des Einkommensteuergesetzes bleiben bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz. 2Satz 1 gilt nur, soweit die Bezüge das Einkommen der leistenden Körperschaft nicht gemindert habe

Einkommensteuergesetz - EStG | § 6b Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter


(1) 1Steuerpflichtige, die Grund und Boden, Aufwuchs auf Grund und Boden mit dem dazugehörigen Grund und Boden, wenn der Aufwuchs zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehört, Gebäude oder Binnenschiffe veräußern, können im Wirtsc

Einkommensteuergesetz - EStG | § 6a Pensionsrückstellung


(1) Für eine Pensionsverpflichtung darf eine Rückstellung (Pensionsrückstellung) nur gebildet werden, wenn und soweit 1. der Pensionsberechtigte einen Rechtsanspruch auf einmalige oder laufende Pensionsleistungen hat,2. die Pensionszusage keine Pensi
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Umwandlungssteuergesetz - UmwStG 2006 | § 3 Wertansätze in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft


(1) Bei einer Verschmelzung auf eine Personengesellschaft oder natürliche Person sind die übergehenden Wirtschaftsgüter, einschließlich nicht entgeltlich erworbener und selbst geschaffener immaterieller Wirtschaftsgüter, in der steuerlichen Schlussbi

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10 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesfinanzhof Beschluss, 25. Sept. 2018 - I B 11/18

bei uns veröffentlicht am 25.09.2018

Tenor Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 10. November 2017 4 K 2005/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 12. Apr. 2016 - 1 K 1001/14

bei uns veröffentlicht am 12.04.2016

Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Die geänderten Bescheide für 2006 über Körperschaftsteuer und über den Gewerbesteuermessbetrag vom 26. Oktober 2012 werden unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 3. Dezember 2013 dahingehend geändert

Finanzgericht Münster Urteil, 19. Nov. 2015 - 9 K 3400/13 K,F

bei uns veröffentlicht am 19.11.2015

Tenor Unter Änderung des Bescheides über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftsteuer auf den 31.12.2006 vom 16.09.2014 wird der verbleibende Verlustvortrag zur Körperschaftsteuer auf den 31.12.2006 nach Maßga

Bundesfinanzhof Urteil, 30. Juli 2014 - I R 58/12

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Tatbestand 1 A. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine AG, die das Lebensversicherungsgeschäft betreibt. Sie war im Streitjahr 2006 an einem anderen Lebe

Bundesfinanzhof Urteil, 09. Jan. 2013 - I R 24/12

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Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine GmbH, auf welche eine andere GmbH, die MW-GmbH, aufgrund Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 24. A

Bundesfinanzhof Urteil, 12. Dez. 2012 - I R 69/11

bei uns veröffentlicht am 12.12.2012

Tatbestand 1 A. Die Beteiligten streiten über die Bewertung einer Pensionsrückstellung nach der entgeltlichen Übertragung der der Rückstellung zugrunde liegenden Pension

Finanzgericht Baden-Württemberg Entscheidung, 09. Juli 2012 - 6 K 5258/09

bei uns veröffentlicht am 09.07.2012

Tenor 1. Die angefochtenen Bescheide - alle in der Form der Einspruchsentscheidung vom 29. November 2009 - werden abgeändert. Dem beklagten Finanzamt wird aufgegeben, die geänderten Steuerfestsetzungen nach Maßgabe der Urteilsgründe zu errechnen, fe

Bundesfinanzhof Urteil, 30. März 2011 - I R 61/10

bei uns veröffentlicht am 30.03.2011

Tatbestand 1 I. Streitpunkt ist die Verfassungsmäßigkeit der Gebührenerhebung für verbindliche Auskünfte gemäß § 89 Abs. 3 bis 5 der Abgabenordnung i.d.F. des Jahressteu

Bundesfinanzhof Urteil, 09. Nov. 2010 - IX R 24/09

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Tatbestand 1 I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die im Streitjahr (2000) zur Einkommensteuer zusammen veranlagt wurden.

Bundesfinanzhof Beschluss, 25. Jan. 2010 - VIII B 68/09

bei uns veröffentlicht am 25.01.2010

Gründe 1 Die Beschwerde ist unbegründet. Gründe für die Zulassung der Revision (§ 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) liegen nicht vor. Die Rechtssache hat ins

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