§ 2Amtlich · § 5 UrhG
Vorbehaltsklausel
Zeitreise: 25.10.2024
(1) Der Unabhängige Kontrollrat behält sich vor, im Einzelfall die Befugnisse nach § 1 selbst auszuüben.
(2) Zweifelsfälle und Fälle von grundsätzlicher Bedeutung sind dem Unabhängigen Kontrollrat vorzulegen.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
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