Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz - TEHG 2011 | § 17 Emissionshandelsregister

Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz - TEHG 2011 | § 17 Emissionshandelsregister
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Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen Inhaltsverzeichnis

Berechtigungen werden in einem Emissionshandelsregister nach der Verordnung gemäß Artikel 19 Absatz 3 der Richtlinie 2003/87/EG gehalten und übertragen.

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(1) Der Betreiber hat jährlich bis zum 30. April an die zuständige Behörde eine Anzahl von Berechtigungen abzugeben, die den durch seine Tätigkeit im vorangegangenen Kalenderjahr verursachten Emissionen entspricht. (2) Berechtigungen, die ab dem 1.
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published on 14/09/2017 00:00

Tatbestand 1 Gegenstand des Normenkontrollverfahrens ist der Bebauungsplan "Steinbruch Plapphalde" der Antragsgegnerin, der ein "Sonstiges Sondergebiet Steinbruch" fests
published on 04/08/2015 00:00

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Auferlegung einer Zahlungspflicht auf der Grundlage von § 18 des Gesetzes über den Handel mit Berechtigungen zur Emission
published on 20/02/2014 00:00

Tenor Das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht wird ausgesetzt. Der Gerichtshof der Europäischen Union wird um Klärun
published on 18/10/2004 00:00

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 100.000 ,-- EUR festgesetzt. Gründe   I.
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