Strafprozeßordnung - StPO | § 370 Entscheidung über die Begründetheit

(1) Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wird ohne mündliche Verhandlung als unbegründet verworfen, wenn die darin aufgestellten Behauptungen keine genügende Bestätigung gefunden haben oder wenn in den Fällen des § 359 Nr. 1 und 2 oder des § 362 Nr. 1 und 2 nach Lage der Sache die Annahme ausgeschlossen ist, daß die in diesen Vorschriften bezeichnete Handlung auf die Entscheidung Einfluß gehabt hat.

(2) Andernfalls ordnet das Gericht die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Erneuerung der Hauptverhandlung an.

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Strafprozeßordnung - StPO | § 100a Telekommunikationsüberwachung


(1) Auch ohne Wissen der Betroffenen darf die Telekommunikation überwacht und aufgezeichnet werden, wenn 1. bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine in Absatz 2 bezeichnete schwere Straftat begangen, in F
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Strafprozeßordnung - StPO | § 359 Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten


Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zugunsten des Verurteilten ist zulässig, 1. wenn eine in der Hauptverhandlung zu seinen Ungunsten als echt vorgebrachte Urkunde unecht oder verfälscht war;2. wenn der Ze

Strafprozeßordnung - StPO | § 362 Wiederaufnahme zuungunsten des Verurteilten


Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zuungunsten des Angeklagten ist zulässig, 1. wenn eine in der Hauptverhandlung zu seinen Gunsten als echt vorgebrachte Urkunde unecht oder verfälscht war;2. wenn der Zeu

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13 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesverfassungsgericht Urteil, 31. Okt. 2023 - 2 BvR 900/22

bei uns veröffentlicht am 02.11.2023

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts besagt, dass der neu eingeführte § 362 Nr. 5 Strafprozessordnung (StPO) mit dem Mehrfachverfolgungsverbot und dem Rückwirkungsverbot des Grundgesetzes unvereinbar und daher nichtig ist. Di

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Okt. 2018 - 1 StR 454/17

bei uns veröffentlicht am 23.10.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 454/17 vom 23. Oktober 2018 BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja StGB § 28 Abs. 1 AO § 370 Abs. 1 Nr. 2 Die steuerrechtliche Erklärungspflicht ist ein besonderes persönliches

Verwaltungsgericht München Urteil, 20. Okt. 2015 - M 16 K 13.5101

bei uns veröffentlicht am 20.10.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München M 16 K 13.5101 Im Namen des Volkes Urteil vom 20. Oktober 2015 16. Kammer Sachgebiets-Nr. 460 Hauptpunkte: Anordnung des Ruhens der ärztlichen Approbat

Bayerischer Verfassungsgerichtshof Entscheidung, 25. Aug. 2016 - Vf. 2-VI-15

bei uns veröffentlicht am 25.08.2016

Tenor 1. Die Verfassungsbeschwerde wird abgewiesen. 2. Dem Beschwerdeführer wird eine Gebühr von 750 € auferlegt. Gründe I. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen - den Beschluss des

Landgericht Aachen Beschluss, 03. Juni 2014 - 61 Qs 98/12

bei uns veröffentlicht am 03.06.2014

Tenor Dem Betroffenen wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in die Frist zur Erhebung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Aachen vom 22.08.2012 (444 OWi 601 Js 750/12-630/12) gewährt. Der Beschluss des Amtsgerichts Aa

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 06. März 2014 - 1 Ws 110/14

bei uns veröffentlicht am 06.03.2014

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Verurteilten vom 31. Januar 2014 gegen den Beschluss der 37. großen Strafkammer – Schwurgericht – des Landgerichts Dortmund vom 22. Januar 2014 hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 06. März 2014

Landgericht Mannheim Beschluss, 02. Aug. 2010 - 6 Qs 10/10

bei uns veröffentlicht am 02.08.2010

Tenor 1. Die Beschwerde des Rechtsanwalts N. W. gegen den Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom 08. Februar 2010 wird als unbegründet verworfen. 2. Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet. Gründe   I. 1 Das Amtsg

Bundessozialgericht Beschluss, 05. Mai 2010 - B 6 KA 32/09 B

bei uns veröffentlicht am 05.05.2010

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 22. April 2009 wird zurückgewiesen.

Landgericht Karlsruhe Beschluss, 25. Aug. 2008 - 3 Qs 70/08

bei uns veröffentlicht am 25.08.2008

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde des B. M. gegen den Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe vom 15.7.2008 - 3 Ds 460 Js 13876/08 - wird als unbegründet ver

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 21. Dez. 2004 - 1 Ws 211/04

bei uns veröffentlicht am 21.12.2004

Tenor Die sofortige Beschwerde der Verurteilten gegen den Beschluss des Landgerichts X. vom 19. Mai 2004 wird kostenpflichtig als unbegründet verworfen. Gründe   I. 1  Das Landgericht Y. verurteilte S... 10.04.2003 - rec

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 08. Okt. 2004 - 3 Ws 100/04

bei uns veröffentlicht am 08.10.2004

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Verurteilten wird der Beschluss des Landgerichts -1a. Große Strafkammer - M. vom 09. März 2004 aufgehoben. Die Wiederaufnahme des mit Urteil des Landgerichts -Strafkammer 1- K. vom 16. Januar 1998 abgeschlo

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 30. Juli 2003 - 4 Ws 163/2003; 4 Ws 163/03

bei uns veröffentlicht am 30.07.2003

Tenor Die Beschwerde des Verurteilten gegen den Beschluss des Landgerichts Heilbronn vom 17. Dezember 2002 wird als unzulässig verworfen. Der Beschwerdeführer trägt die Kosten seines Rechtsmittels. Gründe   I. 1  S. S. wu

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 20. März 2003 - 1 Ws 55/03

bei uns veröffentlicht am 20.03.2003

Tenor Die sofortige Beschwerde des Verurteilten gegen den Beschluss des Landgerichts Hechingen vom 12. Februar 2003 wird als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer trägt die Kosten seines Rechtsmittels. Gründe   I. 1

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Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zugunsten des Verurteilten ist zulässig, 1. wenn eine in der Hauptverhandlung zu seinen Ungunsten als echt vorgebrachte Urkunde unecht oder verfälscht war;2. wenn der Zeuge oder...
Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zuungunsten des Angeklagten ist zulässig, 1. wenn eine in der Hauptverhandlung zu seinen Gunsten als echt vorgebrachte Urkunde unecht oder verfälscht war;2. wenn der Zeuge oder...