Strafgesetzbuch - StGB | § 60 Absehen von Strafe
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Strafgesetzbuch Inhaltsverzeichnis
Das Gericht sieht von Strafe ab, wenn die Folgen der Tat, die den Täter getroffen haben, so schwer sind, daß die Verhängung einer Strafe offensichtlich verfehlt wäre. Dies gilt nicht, wenn der Täter für die Tat eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verwirkt hat.
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15.09.2020 12:46
Die Wegnahme zur Entsorgung bestimmter Lebensmittel aus Containern von Supermärkten ist strafrechtlich als Diebstahl gem. § 242 StGB zu qualifizieren, so das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss am 05. August 2020 (2 BvR 1985/19). Die entwendeten Lebensmittel sind als „fremd“ und nicht als herrenlos anzusehen. Über eine Entkriminalisierung des „Containers“ habe alleine der Gesetzgeber zu befinden, nicht aber das BVerfG – Streifler & Kollegen, Benedikt Mick, Anwalt für Strafrecht
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(1) Die im Register gespeicherten Eintragungen werden nach Ablauf der in Satz 2 bestimmten Fristen getilgt. Die Tilgungsfristen betragen 1. zwei Jahre und sechs Monate bei Entscheidungen über eine Ordnungswidrigkeit, a) die in der Rechtsverordnung na
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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS GSSt 1/07 vom 17. Januar 2008 in der Strafsache gegen Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja ___________________________________ MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Ist der Abschluss eines Strafverfahrens rechtssta
published on 30.08.2007 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 170/07 vom 30. August 2007 in der Strafsache gegen wegen vorsätzlichen Bankrotts u. a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 30. August 2007, an der teilgenommen haben:
published on 04.05.2004 00:00
5 StR 588/03 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 4. Mai 2004 in der Strafsache gegen wegen Steuerhinterziehung Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 4. Mai 2004 beschlossen: 1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landger
published on 19.07.2018 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 4 StR 603/17 vom 19. Juli 2018 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen versuchter Sachbeschädigung ECLI:DE:BGH:2018:190718U4STR603.17.0 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom
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