Strafgesetzbuch - StGB | § 219a (weggefallen)
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Strafgesetzbuch Inhaltsverzeichnis
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1 Anwälte | {{shorttitle}}

Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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1 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
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03/08/2022 13:39
Das höchste Gericht der Vereinigten Staaten von Amerika hat das seit fast 50 Jahren bestehende Recht auf Schwangerschaftsabbrüche außer Kraft gesetzt. In den folgenden Artikel erfahren Sie die Hintergründe dieser konservativen Entscheidung sowie die Rechtslage in Deutschland.
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2 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Im Sinne dieses Gesetzes ist 1. Angehöriger: wer zu den folgenden Personen gehört: a) Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, der Ehegatte, der Lebenspartner, der Verlobte, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister, Geschwister
(1) Der Tatbestand des § 218 ist nicht verwirklicht, wenn 1. die Schwangere den Schwangerschaftsabbruch verlangt und dem Arzt durch eine Bescheinigung nach § 219 Abs. 2 Satz 2 nachgewiesen hat, daß sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff hat b
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} andere §§ aus dem {{customdata_jurabk}}.