Steuerberatervergütungsverordnung - StBGebV | § 45 Vergütung in gerichtlichen und anderen Verfahren
Auf die Vergütung des Steuerberaters im Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit, der Sozialgerichtsbarkeit und der Verwaltungsgerichtsbarkeit, im Strafverfahren, berufsgerichtlichen Verfahren, Bußgeldverfahren und in Gnadensachen sind die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes sinngemäß anzuwenden.

Referenzen - Gesetze | § 45 StBGebV
§ 45 StBGebV zitiert oder wird zitiert von 3 §§.
§ 45 StBGebV wird zitiert von 2 anderen §§ im Steuerberatervergütungsverordnung.
Steuerberatervergütungsverordnung - StBGebV | § 14 Pauschalvergütung
(1) Für einzelne oder mehrere für denselben Auftraggeber laufend auszuführende Tätigkeiten kann der Steuerberater eine Pauschalvergütung vereinbaren. Die Vereinbarung ist in Textform und für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr zu treffen. In der
Steuerberatervergütungsverordnung - StBGebV | § 13 Zeitgebühr
Die Zeitgebühr ist zu berechnen 1. in den Fällen, in denen diese Verordnung dies vorsieht,2. wenn keine genügenden Anhaltspunkte für eine Schätzung des Gegenstandswerts vorliegen; dies gilt nicht für Tätigkeiten nach § 23 sowie für die Vertretung im
§ 45 StBGebV zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG

7 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 45 StBGebV.
Bundesgerichtshof Urteil, 30. Sept. 2004 - I ZR 89/02
bei uns veröffentlicht am 30.09.2004
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 89/02 Verkündet am: 30. September 2004 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein
Finanzgericht Baden-Württemberg Beschluss, 25. Jan. 2016 - 1 KO 2611/15
bei uns veröffentlicht am 25.01.2016
Tenor
1. Der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 10. September 2014 wird aufgehoben; die Sache wird an den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zur eigenverantwortlichen Berechnung und (Neu-)Festsetzung der zu erstattenden Kosten zurückverwiesen; der Urku
Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Aug. 2015 - X ZB 5/14
bei uns veröffentlicht am 25.08.2015
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X Z B 5 / 1 4 vom 25. August 2015 in dem Rechtsbeschwerdeverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Festsetzung der Patentanwaltsvergütung RVG § 11 Die Vergütung des Patentanwalts für die Vertr
Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Aug. 2015 - X ZB 6/14
bei uns veröffentlicht am 25.08.2015
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X Z B 6 / 1 4 vom 25. August 2015 in dem Rechtsbeschwerdeverfahren Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. August 2015 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier-Beck, die Richter Gröning, Dr. Grabin
Bundesfinanzhof Kostenfestsetzungsbeschluss, 25. März 2015 - X K 8/13
bei uns veröffentlicht am 25.03.2015
Tenor
1. Die dem Kläger entstandenen und vom Beklagten aufgrund der Kostengrundentscheidung im BFH-Urteil vom 19. März 2014 X K 8/13 zu erstattenden notwendigen Aufwendungen werden auf 186,70 € festges
Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 28. Jan. 2015 - 3 KO 887/14
bei uns veröffentlicht am 28.01.2015
TenorUnter Abänderung des Kostenfestsetzungsbeschlusses vom 26. Juni 2014 werden die der Erinnerungsführerin vom Erinnerungsgegner zu erstattenden Kosten auf 946,39 € festgesetzt. Der festgesetzte Betrag ist ab dem 18. Dezember 2013 mit 5 Prozentpunk
Finanzgericht Düsseldorf Beschluss, 10. Okt. 2014 - 9 Ko 2417/14 KF
bei uns veröffentlicht am 10.10.2014
Tenor
Die Erinnerung wird zurückgewiesen.
Der Erinnerungsführer trägt die Kosten des Erinnerungsverfahrens.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
Dieser Beschluss ist unanfechtbar.
1 Gründe:
2Der Erinnerungsführer (Ef) war Anteilseigner