Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz - SoldGG | § 12 Entschädigung und Schadensersatz

(1) Bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot ist der Dienstherr verpflichtet, den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Dies gilt nicht, wenn der Dienstherr die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

(2) Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann eine in § 6 genannte, geschädigte Person eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen. Die Entschädigung darf bei Begründung eines Dienstverhältnisses drei Monatsgehälter nicht übersteigen, wenn für die geschädigte Person auch bei benachteiligungsfreier Auswahl kein Dienstverhältnis begründet worden wäre.

(3) Ein Anspruch nach Absatz 1 oder 2 muss innerhalb einer Frist von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden. Die Frist beginnt im Falle einer Bewerbung oder eines beruflichen Aufstiegs mit dem Zugang der Ablehnung, in den sonstigen Fällen einer Benachteiligung zu dem Zeitpunkt, zu dem die in § 6 genannte Person von der Benachteiligung Kenntnis erlangt.

(4) Im Übrigen bleiben Ansprüche gegen den Dienstherrn, die sich aus anderen Rechtsvorschriften ergeben, unberührt.

(5) Ein Verstoß des Dienstherrn gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 begründet keinen Anspruch auf Begründung eines Dienstverhältnisses, auf eine Maßnahme der Ausbildung oder einen beruflichen Aufstieg, es sei denn, ein solcher ergibt sich aus einem anderen Rechtsgrund.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz - SGleiG | § 5 Grundsatz, entsprechende Anwendung von Vorschriften


(1) Dieser Abschnitt ist anzuwenden, soweit nicht ein bestimmtes Geschlecht unverzichtbare Voraussetzung für die auszuübende Tätigkeit ist. (2) Bei Verstößen der Dienststellen gegen die Benachteiligungsverbote bei Begründung eines Dienstverhältnisse
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz - SoldGG | § 7 Benachteiligungsverbot


(1) Die in § 6 genannten Personen dürfen nicht wegen eines in § 1 Abs. 1 genannten Grundes benachteiligt werden. Dies gilt auch, wenn die Soldatin oder der Soldat, die oder der die Benachteiligung begeht, das Vorliegen eines in § 1 Abs. 1 genannten G

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

20 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 16. Juli 2014 - 11 K 13.01954

bei uns veröffentlicht am 16.07.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der festzusetzenden Koste

Verwaltungsgericht München Urteil, 24. Juli 2017 - M 21 K 15.5318

bei uns veröffentlicht am 24.07.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger begehrt die Neuberechnung sei

Verwaltungsgericht München Urteil, 27. Juni 2017 - M 21 K 15.2367

bei uns veröffentlicht am 27.06.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger begehrt die Neuberechnung sei

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 17. Jan. 2018 - 8 A 289/16

bei uns veröffentlicht am 17.01.2018

Tatbestand 1 Der Kläger ist Kommunalbeamter bei der Beklagten und begehrt eine Entschädigung nach §§ 15 Abs. 2, 24 Nr. 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) wegen ihrer diskriminierenden Besoldung nach dem Lebensalter. 2 Unter dem 30

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 26. Okt. 2017 - 8 A 213/16

bei uns veröffentlicht am 26.10.2017

Tatbestand 1 Die Klägerin ist Beamtin des Landes Sachsen-Anhalt und begehrt eine weitere Entschädigung nach § 15 Abs. 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) wegen ihrer diskriminierenden Besoldung nach dem Lebensalter für den Zeitraum 1

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 26. Okt. 2017 - 8 A 387/16

bei uns veröffentlicht am 26.10.2017

Tatbestand 1 Die Klägerin ist Beamtin des Landes Sachsen-Anhalt und begehrt eine Entschädigung nach §§ 15 Abs. 2, 24 Nr. 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) wegen ihrer diskriminierenden Besoldung nach dem Lebensalter. 2 Nachdem si

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 26. Okt. 2017 - 8 A 209/16

bei uns veröffentlicht am 26.10.2017

Tatbestand 1 Der Kläger ist Beamter des Landes Sachsen-Anhalt und begehrt eine weitere Entschädigung nach §§ 15 Abs. 2, 24 Nr. 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) wegen seiner diskriminierenden Besoldung nach dem Lebensalter für den

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 30. März 2017 - 1 WB 34/16

bei uns veröffentlicht am 30.03.2017

Tatbestand 1 Der Antragsteller begehrt die Feststellung, dass die Aufhebung seiner Versetzung zum Offizierlehrgang rechtswidrig war.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 26. Okt. 2016 - 1 WDS-VR 6/16

bei uns veröffentlicht am 26.10.2016

Tatbestand 1 Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen die Aufhebung seiner Versetzung zum Offizierlehrgang.

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 18. Nov. 2015 - 3 K 6535/12

bei uns veröffentlicht am 18.11.2015

Tenor Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.700,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit Rechtshängigkeit zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger zu 1/5 und

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 12. Okt. 2015 - 1 K 1115/13

bei uns veröffentlicht am 12.10.2015

Tenor Das beklagte Land wird verurteilt, an die Klägerin 1.500,- € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 9. März 2013 zu zahlen. Ferner wird es verurteilt, an die Klägerin weitere 200,- € nebst Zinsen i.H.v.

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 07. Okt. 2015 - 3 K 7209/12

bei uns veröffentlicht am 07.10.2015

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klage zurückgenommen worden ist. Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger 1.700,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit Rechtshängigkeit zu zahlen. Im Übrigen

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 05. Aug. 2015 - 23 K 4502/12

bei uns veröffentlicht am 05.08.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 1T a t b e s t a n d 2Der Kläger steht als Berufssoldat im Dienst der Beklagten. In dem hier fraglichen Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis 30. Juni 2009 wurde der Kläger im D

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 29. Juli 2015 - 3 K 3407/13

bei uns veröffentlicht am 29.07.2015

Tenor Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger 1.700 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger zu 2

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 16. Juli 2015 - 1 K 1237/13

bei uns veröffentlicht am 16.07.2015

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.500,- € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27. März 2013 zu zahlen. Ferner wird sie verurteilt, an den Kläger weitere 200,- € nebst Zinsen i.H.v. 5 Proz

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 16. Juli 2015 - 1 K 1462/13

bei uns veröffentlicht am 16.07.2015

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.600,- € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30. April 2013 zu zahlen. Ferner wird sie verurteilt, an den Kläger weitere 100,- € nebst Zinsen i.H.v. 5 Pro

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. Okt. 2014 - 2 C 47/13

bei uns veröffentlicht am 30.10.2014

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 19. Juli 2013 wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. Okt. 2014 - 2 C 39/13

bei uns veröffentlicht am 30.10.2014

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 20. Februar 2013 wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. Okt. 2014 - 2 C 38/13

bei uns veröffentlicht am 30.10.2014

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 20. Februar 2013 wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. Okt. 2014 - 2 C 36/13

bei uns veröffentlicht am 30.10.2014

Tatbestand 1 Der Kläger beansprucht eine Besoldung nach der höchsten Stufe seiner jeweiligen Besoldungsgruppe, weil er meint, die besoldungsrechtliche Ersteinstufung nac

Referenzen

(1) Die in § 6 genannten Personen dürfen nicht wegen eines in § 1 Abs. 1 genannten Grundes benachteiligt werden. Dies gilt auch, wenn die Soldatin oder der Soldat, die oder der die Benachteiligung begeht, das Vorliegen eines in § 1 Abs. 1 genannten Grundes bei der...