Zum Inhalt springen
Ansicht Kontext.
Amtlich · § 5 UrhG

§ 155 SGG

Zeitreise: 09.04.2026

(1) Der Vorsitzende kann seine Aufgaben nach den §§ 104, 106 bis 108 und 120 einem Berufsrichter des Senats übertragen.

(2) Der Vorsitzende entscheidet, wenn die Entscheidung im vorbereitenden Verfahren ergeht, 1. über die Aussetzung und das Ruhen des Verfahrens; 2. bei Zurücknahme der Klage oder der Berufung, Verzicht auf den geltend gemachten Anspruch oder Anerkenntnis des Anspruchs, auch über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe; 3. bei Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache, auch über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe; 4. über den Streitwert; 5. über Kosten.In dringenden Fällen entscheidet der Vorsitzende auch über den Antrag nach § 86b Abs. 1 oder 2.

(3) Im Einverständnis der Beteiligten kann der Vorsitzende auch sonst anstelle des Senats entscheiden.

(4) Ist ein Berichterstatter bestellt, so entscheidet dieser anstelle des Vorsitzenden.

Passende Werkzeuge

  • SozialrechtWiderspruch gegen einen Sozialbescheid erstellenJobcenter, Krankenkasse, Rentenversicherung: Bis wann muss der Widerspruch da sein, stoppt er die Kürzung — und wie lautet er? Die App rechnet die Frist, prüft die aufschiebende Wirkung und schreibt das Schreiben.
    ✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
  • SozialrechtRechtsbehelfsbelehrung-fehlt-CheckPrüfen Sie, ob Sie noch Widerspruch gegen einen Behördenbescheid (z.B. vom Jobcenter) einlegen können, weil am Ende die Belehrung fehlt (§ 66 SGG).
    ✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →

Rechner und Assistenten zu diesem Rechtsgebiet. Sie geben eine erste Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Der Rechner rechnet mit dem heutigen Rechtsstand; der Text auf dieser Seite kann älter sein.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.

Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken

Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.