(1) Kommt die Behörde in den Fällen des § 131 der im Urteil auferlegten Verpflichtung nicht nach, so kann das Gericht des ersten Rechtszugs auf Antrag unter Fristsetzung ein Zwangsgeld bis zu tausend Euro durch Beschluß androhen und nach vergeblichem Fristablauf festsetzen. Das Zwangsgeld kann wiederholt festgesetzt werden.

(2) Für die Vollstreckung gilt § 200.

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Referenzen - Gesetze | § 402 FamFG

§ 402 FamFG zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

§ 402 FamFG wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG | § 3 Gebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten


(1) In Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen das Gerichtskostengesetz nicht anzuwenden ist, entstehen Betragsrahmengebühren. In sonstigen Verfahren werden die Gebühren nach dem Gegenstandswert berechnet, wenn der Auftraggebe
§ 402 FamFG zitiert 2 andere §§ aus dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 131


(1) Wird ein Verwaltungsakt oder ein Widerspruchsbescheid, der bereits vollzogen ist, aufgehoben, so kann das Gericht aussprechen, daß und in welcher Weise die Vollziehung des Verwaltungsakts rückgängig zu machen ist. Dies ist nur zulässig, wenn die

Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 200


(1) Soll zugunsten einer Bundesbehörde oder einer bundesunmittelbaren Körperschaft des öffentlichen Rechts oder einer bundesunmittelbaren Anstalt des öffentlichen Rechts vollstreckt werden, so richtet sich die Vollstreckung nach dem Verwaltungsvollst

Referenzen - Urteile | § 402 FamFG

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19 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 402 FamFG.

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Aug. 2011 - I ZB 20/11

bei uns veröffentlicht am 17.08.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 20/11 vom 17. August 2011 in dem Rechtsbeschwerdeverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Aufschiebende Wirkung ZPO § 570 Abs. 1, §§ 888, 890 Die Beschwerde gegen die Festsetzung eines Z

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Mai 2012 - I ZB 52/11

bei uns veröffentlicht am 16.05.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 52/11 vom 16. Mai 2012 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. Mai 2012 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bornkamm und die Richter Prof. Dr. Büscher, Prof. Dr.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 17. Aug. 2016 - L 11 AS 681/15

bei uns veröffentlicht am 17.08.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 22.05.2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tat

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 15. Jan. 2016 - L 16 AS 251/15 B

bei uns veröffentlicht am 15.01.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 18. Februar 2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Die Klägerin und

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 10. Dez. 2015 - L 11 AS 847/15 B

bei uns veröffentlicht am 10.12.2015

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Bayreuth vom 12.11.2015 - S 5 AS 77/12 - wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Der Antrag auf Bewilligung v

Sozialgericht München Beschluss, 20. Jan. 2017 - S 44 KR 2013/16 ER

bei uns veröffentlicht am 20.01.2017

Tenor I. Der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. III. Der Streitwert wird auf 330.000 Euro festgesetzt. Gründe Die Antrags

Sozialgericht Augsburg Urteil, 24. Mai 2016 - S 14 AS 16/16

bei uns veröffentlicht am 24.05.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Die Kläger begehren die „Umsetzung BSG-Urteil B 14 AS 19/14 R“. Die Kläger, geboren 1

Sozialgericht Augsburg Urteil, 21. Okt. 2015 - S 16 AS 963/12

bei uns veröffentlicht am 21.10.2015

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 10. August 2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10. September 2012 wird abgewiesen. II. Die Klage gegen den Bescheid vom 9. Oktober 2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vo

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 20. Apr. 2018 - 3 O 164/18

bei uns veröffentlicht am 20.04.2018

Gründe 1 I. Die zulässige Beschwerde hat in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang Erfolg. 2 Dem Sachverhalt liegt ein am 7. Januar 2015 ergangener Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle (Az.: 6 D 262/14 HAL) zugrunde, mit welchem dem Antra

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Beschluss, 23. Okt. 2017 - L 3 AR 29/17 AS ER

bei uns veröffentlicht am 23.10.2017

Tenor Der Antrag des Antragsgegners, die Vollstreckung aus dem Beschluss des Sozialgerichts Itzehoe vom 13. Oktober 2017 auszusetzen, wird abgelehnt. Der Antragsgegner hat der Antragstellerin die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Ausse

Sozialgericht Magdeburg Beschluss, 17. März 2017 - S 11 AS 3642/16 ER

bei uns veröffentlicht am 17.03.2017

Tenor Das Sozialgericht Magdeburg erklärt sich für den Antrag auf Zwangsvollstreckung vom 22. Februar 2017 und den hierzu gestellten Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für sachlich unzuständig und verweist die Zwangsvollstreckungssache

Sozialgericht Duisburg Beschluss, 14. März 2016 - S 10 R 507/15

bei uns veröffentlicht am 14.03.2016

Tenor Die Antragsgegnerin hat dem Antragsteller keine – weiteren – außergericht-lichen Kosten zu erstatten. 1Gründe: 2I. 3Die Beteiligten streiten über die Kostentragungspflicht für ein Vollstreckungsverfahren nach § 201 Sozialgerichtsgesetz (SGG).

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 05. Nov. 2012 - L 3 AS 447/12 B ER

bei uns veröffentlicht am 05.11.2012

1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Mainz vom 23.08.2012 insoweit aufgehoben, als der Antragsgegner zur Gewährung von Arbeitslosengeld II für die Zeit vom 26.07. bis zum 30.09.2012 verpflichtet worden ist. I

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 28. Juni 2012 - L 5 AS 179/12 B

bei uns veröffentlicht am 28.06.2012

Tenor Die Beschwerden werden zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. 1 Die Klägerin begehrt die Festsetzung eines Zwangsgeldes gegen den Beklagten zur Vollstreckung einer Forderung aus zwei Kostenfestsetzungs

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 05. Nov. 2007 - L 8 AL 3045/07 B

bei uns veröffentlicht am 05.11.2007

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Mannheim vom 11. Juni 2007 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. Gründe

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 27. Apr. 2007 - L 8 AS 1503/07 ER

bei uns veröffentlicht am 27.04.2007

Tenor Der Antrag des Beklagten, die Vollstreckung aus dem Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 28.11.2006 - Az. S 13 AS 2372/06 - bis zur Erledigung des Rechtsstreits in der Berufungsinstanz auszusetzen (§ 199 Abs. 2 Satz 1 SGG), wird a

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 16. Feb. 2007 - L 7 AS 117/07 ER-B

bei uns veröffentlicht am 16.02.2007

Tenor Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Karlsruhe vom 6. Dezember 2006 aufgehoben. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen

Landessozialgericht für das Saarland Beschluss, 21. Juni 2006 - L 2 B 5/06 KR

bei uns veröffentlicht am 21.06.2006

Tenor Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin werden Ziffer 1a des Tenors des Beschlusses des Sozialgerichts für das Saarland vom 22.02.2006 aufgehoben und der Antrag Ziffer 1 der Antragstellerin auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zurückgewiese

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 21. März 2006 - L 7 AS 1128/06 ER-B

bei uns veröffentlicht am 21.03.2006

Tenor Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin zu 2. wird der Beschluss des Sozialgerichts Heilbronn vom 15. Februar 2006 geändert. Die Antragsgegnerin zu 2. wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller ab 24. Januar 20

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(1) Soll zugunsten einer Bundesbehörde oder einer bundesunmittelbaren Körperschaft des öffentlichen Rechts oder einer bundesunmittelbaren Anstalt des öffentlichen Rechts vollstreckt werden, so richtet sich die Vollstreckung nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz...