Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 14 Leistender Rehabilitationsträger

(1) Werden Leistungen zur Teilhabe beantragt, stellt der Rehabilitationsträger innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrages bei ihm fest, ob er nach dem für ihn geltenden Leistungsgesetz für die Leistung zuständig ist; bei den Krankenkassen umfasst die Prüfung auch die Leistungspflicht nach § 40 Absatz 4 des Fünften Buches. Stellt er bei der Prüfung fest, dass er für die Leistung insgesamt nicht zuständig ist, leitet er den Antrag unverzüglich dem nach seiner Auffassung zuständigen Rehabilitationsträger zu und unterrichtet hierüber den Antragsteller. Muss für eine solche Feststellung die Ursache der Behinderung geklärt werden und ist diese Klärung in der Frist nach Satz 1 nicht möglich, soll der Antrag unverzüglich dem Rehabilitationsträger zugeleitet werden, der die Leistung ohne Rücksicht auf die Ursache der Behinderung erbringt. Wird der Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt, werden bei der Prüfung nach den Sätzen 1 und 2 keine Feststellungen nach § 11 Absatz 2a Nummer 1 des Sechsten Buches und § 22 Absatz 2 des Dritten Buches getroffen.

(2) Wird der Antrag nicht weitergeleitet, stellt der Rehabilitationsträger den Rehabilitationsbedarf anhand der Instrumente zur Bedarfsermittlung nach § 13 unverzüglich und umfassend fest und erbringt die Leistungen (leistender Rehabilitationsträger). Muss für diese Feststellung kein Gutachten eingeholt werden, entscheidet der leistende Rehabilitationsträger innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang. Ist für die Feststellung des Rehabilitationsbedarfs ein Gutachten erforderlich, wird die Entscheidung innerhalb von zwei Wochen nach Vorliegen des Gutachtens getroffen. Wird der Antrag weitergeleitet, gelten die Sätze 1 bis 3 für den Rehabilitationsträger, an den der Antrag weitergeleitet worden ist, entsprechend; die Frist beginnt mit dem Antragseingang bei diesem Rehabilitationsträger. In den Fällen der Anforderung einer gutachterlichen Stellungnahme bei der Bundesagentur für Arbeit nach § 54 gilt Satz 3 entsprechend.

(3) Ist der Rehabilitationsträger, an den der Antrag nach Absatz 1 Satz 2 weitergeleitet worden ist, nach dem für ihn geltenden Leistungsgesetz für die Leistung insgesamt nicht zuständig, kann er den Antrag im Einvernehmen mit dem nach seiner Auffassung zuständigen Rehabilitationsträger an diesen weiterleiten, damit von diesem als leistendem Rehabilitationsträger über den Antrag innerhalb der bereits nach Absatz 2 Satz 4 laufenden Fristen entschieden wird und unterrichtet hierüber den Antragsteller.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten sinngemäß, wenn der Rehabilitationsträger Leistungen von Amts wegen erbringt. Dabei tritt an die Stelle des Tages der Antragstellung der Tag der Kenntnis des voraussichtlichen Rehabilitationsbedarfs.

(5) Für die Weiterleitung des Antrages ist § 16 Absatz 2 Satz 1 des Ersten Buches nicht anzuwenden, wenn und soweit Leistungen zur Teilhabe bei einem Rehabilitationsträger beantragt werden.

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Krankenversicherung: Krankenkasse muss zahlen, wenn sie zu spät reagiert

31.03.2016

Krankenkassen sind verpflichtet, die Kosten für eine Therapie zu tragen, wenn sie über einen entsprechenden Leistungsantrag des Versicherten verspätet entscheiden.
Versicherungsrecht

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§ 276 BGB wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Frühförderungsverordnung - FrühV | § 7 Förder- und Behandlungsplan


(1) Die interdisziplinären Frühförderstellen, nach Landesrecht zugelassene Einrichtungen mit vergleichbarem interdisziplinärem Förder-, Behandlungs- und Beratungsspektrum und die sozialpädiatrischen Zentren stellen die nach dem individuellen Bedarf z
§ 276 BGB wird zitiert von 9 anderen §§ im Bürgerliches Gesetzbuch.

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 15 Leistungsverantwortung bei Mehrheit von Rehabilitationsträgern


(1) Stellt der leistende Rehabilitationsträger fest, dass der Antrag neben den nach seinem Leistungsgesetz zu erbringenden Leistungen weitere Leistungen zur Teilhabe umfasst, für die er nicht Rehabilitationsträger nach § 6 Absatz 1 sein kann, leitet

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 26 Gemeinsame Empfehlungen


(1) Die Rehabilitationsträger nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 vereinbaren zur Sicherung der Zusammenarbeit nach § 25 Absatz 1 gemeinsame Empfehlungen. (2) Die Rehabilitationsträger nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 vereinbaren darüber hinaus geme

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 41 Teilhabeverfahrensbericht


(1) Die Rehabilitationsträger nach § 6 Absatz 1 erfassen1.die Anzahl der gestellten Anträge auf Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe differenziert nach Leistungsgruppen im Sinne von § 5 Nummer 1, 2, 4 und 5,2.die Anzahl der Weiterleitungen nach

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 152 Feststellung der Behinderung, Ausweise


(1) Auf Antrag des behinderten Menschen stellen die für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörden das Vorliegen einer Behinderung und den Grad der Behinderung zum Zeitpunkt der Antragstellung fest. Auf Antrag kann festgestel
§ 276 BGB zitiert 6 andere §§ aus dem Bürgerliches Gesetzbuch.

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 54 Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit


Die Bundesagentur für Arbeit nimmt auf Anforderung eines anderen Rehabilitationsträgers gutachterlich Stellung zu Notwendigkeit, Art und Umfang von Leistungen unter Berücksichtigung arbeitsmarktlicher Zweckmäßigkeit. Dies gilt auch, wenn sich die Lei

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 40 Rechtsaufsicht


Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 13 Instrumente zur Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs


(1) Zur einheitlichen und überprüfbaren Ermittlung des individuellen Rehabilitationsbedarfs verwenden die Rehabilitationsträger systematische Arbeitsprozesse und standardisierte Arbeitsmittel (Instrumente) nach den für sie geltenden Leistungsgesetzen

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 16 Erstattungsansprüche zwischen Rehabilitationsträgern


(1) Hat ein leistender Rehabilitationsträger nach § 14 Absatz 2 Satz 4 Leistungen erbracht, für die ein anderer Rehabilitationsträger insgesamt zuständig ist, erstattet der zuständige Rehabilitationsträger die Aufwendungen des leistenden Rehabilitati

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 22 Einbeziehung anderer öffentlicher Stellen


(1) Der für die Durchführung des Teilhabeplanverfahrens verantwortliche Rehabilitationsträger bezieht unter Berücksichtigung der Interessen der Leistungsberechtigten andere öffentliche Stellen in die Erstellung des Teilhabeplans in geeigneter Art und

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 11 Förderung von Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation, Verordnungsermächtigung


(1) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fördert im Rahmen der für diesen Zweck zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Aufgabenbereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der gesetzlichen Rentenversicherung Modellvorhaben, die den

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 13. Mai 2019 - 12 BV 18.2142

bei uns veröffentlicht am 13.05.2019

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 14. Juni 2018 - AN 6 K 17.01747 -, der Bescheid des Beklagten vom 12. April 2017 in der Fassung des Abhilfebescheids vom 26. April 2017 und der Widerspruchsbescheid vom 25. Juli

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 16. Nov. 2017 - L 8 SO 284/16

bei uns veröffentlicht am 16.11.2017

Tenor I. Das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 5. Mai 2015, S 11 SO 99/12 ES, wird in Ziffer 1 aufgehoben, soweit der Beklagte verurteilt wurde, dem Kläger die verauslagten Kosten für den Beigeladenen A. in der Zeit vom 01.01.200

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 22. Nov. 2016 - L 8 SO 221/14

bei uns veröffentlicht am 22.11.2016

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 9. Juli 2014, S 51 SO 617/11, wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Revision wird n

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 13. Juli 2016 - L 20 KR 48/15

bei uns veröffentlicht am 13.07.2016

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 20.10.2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelass

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 21. Jan. 2016 - L 19 R 877/12

bei uns veröffentlicht am 21.01.2016

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 01.10.2012 aufgehoben und die Klage auf Erstattung der für den Beigeladenen zu 1) aufgewendeten Rehabilitationskosten wird abgewie

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 28. Juni 2016 - L 5 KR 323/14

bei uns veröffentlicht am 28.06.2016

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 3. Juni 2014 wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers auch der Berufung.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. Dez. 2016 - L 8 SO 119/15

bei uns veröffentlicht am 20.12.2016

Tenor I. Das Urteil des Sozialgerichts München vom 18. März 2015 wird aufgehoben. II. Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger die im Zeitraum vom 26.04.2009 bis 31.12.2013 erbrachten Leistungen der Sozialhilfe in Höhe von 127.86

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. Dez. 2016 - L 8 SO 128/14

bei uns veröffentlicht am 20.12.2016

Tenor I. Das Urteil des Sozialgerichts München vom 25. März 2014 wird aufgehoben. II. Die Beigeladene zu 1) wird verurteilt, dem Kläger 143.379,09 Euro zu erstatten. III. Die Beigeladene zu 1) trägt die Kosten des Verfahrens

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. Dez. 2016 - L 8 SO 241/14

bei uns veröffentlicht am 20.12.2016

Tenor I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 12. August 2014, S 15 SO 33/14, aufgehoben und die Klage abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Revision w

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. Dez. 2016 - L 8 SO 312/14

bei uns veröffentlicht am 20.12.2016

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 15. Oktober 2014, S 22 SO 325/13, wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Revision wird nicht zugelassen

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 28. Jan. 2014 - L 8 SO 166/12

bei uns veröffentlicht am 28.01.2014

Tatbestand Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin von der Beklagten nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) Hilfe zur Pflege während eines vollstationären Aufenthalts in einem Krankenhaus in der Zeit vom 28.03. bi

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 28. Juni 2016 - L 5 KR 103/15

bei uns veröffentlicht am 28.06.2016

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 12.11.2014 wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin auch der Berufung. III. Di

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 25. Juni 2019 - 12 ZB 16.1967

bei uns veröffentlicht am 25.06.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe Die Beteiligten streiten über die Kost

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 25. Juni 2019 - 12 ZB 16.1920

bei uns veröffentlicht am 25.06.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe Die Klägerin beansprucht mit ihrer Kla

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 19. Mai 2016 - L 2 U 121/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 19.05.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Augsburg vom 06.04.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Der Beschwerdeführer (Bf.) be

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 21. Jan. 2016 - L 8 SO 235/14

bei uns veröffentlicht am 21.01.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 12. August 2014 wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbe

Sozialgericht Augsburg Endurteil, 01. Juli 2015 - S 12 KR 512/12

bei uns veröffentlicht am 01.07.2015

Gründe Leitsatz: in dem Rechtsstreit ... - Sozialverwaltung -, vertreten durch den Bezirkstagspräsidenten, ... wegen B., geb. ... 2005 - - - Kläger - gegen AOK ... - Die Gesundheitskasse, Direktion ..., vertr

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 08. Dez. 2015 - W 3 E 15.1208

bei uns veröffentlicht am 08.12.2015

Tenor I. Der Antragsgegner wird verpflichtet, vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache, längstens jedoch für einen Zeitraum von 6 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung des Gerichts, die Kosten für die Unterbringung der Antrag

Sozialgericht Nürnberg Urteil, 01. Feb. 2017 - S 11 KR 199/16

bei uns veröffentlicht am 01.02.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Zwischen den Beteiligten ist die Erstattung der Kosten der vom 02.03.2015 bis 10.04.2015 im Krankenhaus

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 09. Aug. 2017 - L 18 SO 8/17 NZB

bei uns veröffentlicht am 09.08.2017

Tenor I. Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 05.12.2016, S 5 SO 15/16, wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Juli 2018 - 12 ZB 18.175

bei uns veröffentlicht am 30.07.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert wird auf 24.617,42 € festgesetzt. Gründe Der Antrag d

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 03. Aug. 2015 - L 13 R 1115/13

bei uns veröffentlicht am 03.08.2015

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 12. Juli 2013 wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. III. Die Revision wird zugelassen. IV.

Sozialgericht Nürnberg Urteil, 27. März 2018 - S 20 R 617/15

bei uns veröffentlicht am 27.03.2018

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin die für die Versicherte Frau C. im Zeitraum vom 02.09.2013 bis 28.03.2014 erbrachten Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben in Höhe von 16.626,31 € zu erstatten. II. Die

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 25. Apr. 2018 - L 13 R 64/15

bei uns veröffentlicht am 25.04.2018

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 11. Dezember 2014 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte der Klägerin für den Zeitraum 01.08.2013 bis 31.10.2013 Übergangsgeld nach Ma

Sozialgericht Landshut Endurteil, 27. Aug. 2015 - S 11 SO 22/13

bei uns veröffentlicht am 27.08.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Die Beteiligten streiten um die Frage, ob dem Kläger, der Leistungen der Kranken- und Pflegeversiche

Sozialgericht Regensburg Urteil, 13. März 2018 - S 8 KR 601/17

bei uns veröffentlicht am 13.03.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Der Kläger begehrt von der Beklagten die Erstattung der Kosten für die Versorgung des Beigeladenen mit einem G

Sozialgericht Landshut Urteil, 05. Mai 2015 - S 11 SO 77/13 ES

bei uns veröffentlicht am 05.05.2015

Tenor I. Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger die von ihm für Herrn M. C. ab dem 22. Juli 2013 übernommenen Kosten des Arbeitsplatzes in den W. Werkstätten, A. d. M., ... A., zu erstatten. II. Der Beklagte trägt die Ko

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 12. März 2014 - L 4 KR 119/12

bei uns veröffentlicht am 12.03.2014

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 15. März 2012 wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte hat dem Kläger die außergerichtlichen Kosten auch des Berufungsverfahrens zu

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 16. Dez. 2014 - L 6 R 856/12

bei uns veröffentlicht am 16.12.2014

Tenor I. Die Berufung der Beklagten und Berufungsklägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 7. August 2012 wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte und Berufungsklägerin trägt die Kosten des Verfahrens. III.

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 21. Jan. 2015 - L 8 SO 316/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 21.01.2015

Tenor I) Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts München vom 17. Dezember 2014 abgeändert. Anstelle des Antragsgegners wird der Beigeladene im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, ab 4.12.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. Juli 2017 - 12 CE 17.831

bei uns veröffentlicht am 11.07.2017

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt. II. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 28. März 2017 (Az. W 3 E 17.45) ist in Ziffern I. und II. wirkungslos. III. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. Feb. 2018 - L 5 KR 213/15

bei uns veröffentlicht am 20.02.2018

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts München vom 26.02.2015 sowie den Bescheid der Beklagten vom 25.07.2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 03.08.2012 aufgehoben und die Beklagte verurte

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 16. Jan. 2018 - L 5 KR 601/15

bei uns veröffentlicht am 16.01.2018

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 11.09.2015 wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten auch des Berufungsverfahrens. III. Der Streitwert wird auf 7.333,22 EUR fes

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 17. Sept. 2015 - L 19 R 193/10

bei uns veröffentlicht am 17.09.2015

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 26.01.2010 wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Revision wird nicht zugelassen. IV. Der Stre

Sozialgericht Nürnberg Endurteil, 28. Juni 2017 - S 11 R 1141/15

bei uns veröffentlicht am 28.06.2017

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin die für die Zeit vom 02.04.2012 bis 01.07.2014 für den Versicherten C. gezahlten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Höhe von 62.049,27 € zu erstatten. II. Die Bek

Verwaltungsgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 14. Apr. 2014 - 3 K 13.870

bei uns veröffentlicht am 14.04.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterl

Verwaltungsgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 09. Apr. 2014 - 3 K 13.766

bei uns veröffentlicht am 09.04.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger begehrt die Erstattung von Kosten, die er für

Verwaltungsgericht München Beschluss, 01. Sept. 2016 - M 18 E 16.3474

bei uns veröffentlicht am 01.09.2016

Tenor I. Der Antragsgegner wird verpflichtet, die Kosten einer Hilfsperson im Umfang von 30 Minuten pro Schultag zu übernehmen und diese Hilfsperson zu organisieren. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. II. Die Verp

Sozialgericht Augsburg Urteil, 21. Dez. 2017 - S 7 AL 288/15

bei uns veröffentlicht am 21.12.2017

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger die Kosten für die von ihm für B. erbrachten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Form einer Ausbildung zur Raumausstatterin einschließlich der Kosten für die Unterbringung in

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 07. Dez. 2017 - W 3 K 15.1434

bei uns veröffentlicht am 07.12.2017

Tenor I. Der Beklagte wird verurteilt, die dem Kläger vom 15. September 2009 bis zum 31. Juli 2011 entstandenen Aufwendungen für einen Schulbegleiter für J. S. in Höhe von 8.413,50 EUR zu erstatten. II. Die Kosten des Verfahrens

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 13. Feb. 2014 - 3 K 13.112

bei uns veröffentlicht am 13.02.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Tatbestand I. Die Klägerin begehrt vom Beklagten als zuständigem Jugendhilfeträger die Erstattung von

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 09. Nov. 2017 - AN 6 K 15.02382

bei uns veröffentlicht am 09.11.2017

Tenor 1. Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger die Kosten für die für ... geb. …2006, im Zeitraum vom 18. August 2013 bis 19. August 2014 erbrachten Leistungen für Schulbegleitung und Besuch der Heilpädagogischen Tagesstätte

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 28. Juli 2015 - Au 3 K 15.687

bei uns veröffentlicht am 28.07.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg Aktenzeichen: Au 3 K 15.687 Im Namen des Volkes Urteil vom 28. Juli 2015 3. Kammer Sachgebiets-Nr. 1523 Hauptpunkte: Erstattungsanspruch; Einglie

Sozialgericht Augsburg Urteil, 11. März 2015 - S 17 R 87/14

bei uns veröffentlicht am 11.03.2015

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 15. Februar 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16. Januar 2014 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Zw

Sozialgericht München Gerichtsbescheid, 23. Juni 2016 - S 29 KR 1427/15

bei uns veröffentlicht am 23.06.2016

Tenor I. Der Bescheid vom 26. März 2015 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 7. Oktober 2015 wird aufgehoben und die Beklagte verpflichtet, dem Kläger dem Grunde nach Krankengeld in gesetzlicher Höhe über den 23. März 2015 hi

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 24. Feb. 2014 - 12 ZB 12.715

bei uns veröffentlicht am 24.02.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert wird auf 178.737,66 Euro festgesetzt. Gründe I.

Sozialgericht Nürnberg Urteil, 19. Sept. 2018 - S 11 KR 328/17

bei uns veröffentlicht am 19.09.2018

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger die diesem angefallenen Kosten für die Beschaffung des Therapiestuhls M. inklusive Zubehör in Höhe von 3.062,08 € zu erstatten. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfah

Sozialgericht Würzburg Urteil, 20. Juli 2017 - S 6 KR 259/16

bei uns veröffentlicht am 20.07.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Die Klägerin begehrt eine mehrschrittige Liposuktionsbehandlung der Arme und Beine. 1. Die am ... 1

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 15. Nov. 2017 - L 19 R 114/16

bei uns veröffentlicht am 15.11.2017

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Nürnberg vom 05.01.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 28. Sept. 2016 - L 19 R 185/15

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers hin werden das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 11.02.2015 sowie der Bescheid der Beklagten vom 11.10.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12.03.2014 aufgehoben. II. Die B

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