Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 125 Inhalt der schriftlichen Vereinbarung

(1) In der schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Träger der Eingliederungshilfe und dem Leistungserbringer sind zu regeln:

1.
Inhalt, Umfang und Qualität einschließlich der Wirksamkeit der Leistungen der Eingliederungshilfe (Leistungsvereinbarung) und
2.
die Vergütung der Leistungen der Eingliederungshilfe (Vergütungsvereinbarung).

(2) In die Leistungsvereinbarung sind als wesentliche Leistungsmerkmale mindestens aufzunehmen:

1.
der zu betreuende Personenkreis,
2.
die erforderliche sächliche Ausstattung,
3.
Art, Umfang, Ziel und Qualität der Leistungen der Eingliederungshilfe,
4.
die Festlegung der personellen Ausstattung,
5.
die Qualifikation des Personals sowie
6.
soweit erforderlich, die betriebsnotwendigen Anlagen des Leistungserbringers.
Soweit die Erbringung von Leistungen nach § 116 Absatz 2 zu vereinbaren ist, sind darüber hinaus die für die Leistungserbringung erforderlichen Strukturen zu berücksichtigen.

(3) Mit der Vergütungsvereinbarung werden unter Berücksichtigung der Leistungsmerkmale nach Absatz 2 Leistungspauschalen für die zu erbringenden Leistungen unter Beachtung der Grundsätze nach § 123 Absatz 2 festgelegt. Förderungen aus öffentlichen Mitteln sind anzurechnen. Die Leistungspauschalen sind nach Gruppen von Leistungsberechtigten mit vergleichbarem Bedarf oder Stundensätzen sowie für die gemeinsame Inanspruchnahme durch mehrere Leistungsberechtigte (§ 116 Absatz 2) zu kalkulieren. Abweichend von Satz 1 können andere geeignete Verfahren zur Vergütung und Abrechnung der Fachleistung unter Beteiligung der Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen vereinbart werden.

(4) Die Vergütungsvereinbarungen mit Werkstätten für behinderte Menschen und anderen Leistungsanbietern berücksichtigen zusätzlich die mit der wirtschaftlichen Betätigung in Zusammenhang stehenden Kosten, soweit diese Kosten unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse beim Leistungserbringer und der dort beschäftigten Menschen mit Behinderungen nach Art und Umfang über die in einem Wirtschaftsunternehmen üblicherweise entstehenden Kosten hinausgehen. Können die Kosten im Einzelfall nicht ermittelt werden, kann hierfür eine Vergütungspauschale vereinbart werden. Das Arbeitsergebnis des Leistungserbringers darf nicht dazu verwendet werden, die Vergütung des Trägers der Eingliederungshilfe zu mindern.

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Urlaubsrecht: Für Elternzeit entstehen Urlaubsansprüche

27.10.2011

BAG-Urteil vom 17.05.2011-Az: 9 AZR 197/10-Für die Elternzeit folgt schon aus § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG, dass trotz ruhendem Arbeitsverhältnis Urlaubsansprüche entstehen. Danach
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Neben dem im Arbeitsvertrag vereinbarten Jahresurlaub haben schwerbehinderte Menschen einen Anspruch auf fünf zusätzlich bezahlte Urlaubstage - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
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zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz - KKG | § 3 Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz


(1) In den Ländern werden insbesondere im Bereich Früher Hilfen flächendeckend verbindliche Strukturen der Zusammenarbeit der zuständigen Leistungsträger und Institutionen im Kinderschutz mit dem Ziel aufgebaut und weiterentwickelt, sich gegenseitig
wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 126 Verfahren und Inkrafttreten der Vereinbarung


(1) Der Leistungserbringer oder der Träger der Eingliederungshilfe hat die jeweils andere Partei schriftlich zu Verhandlungen über den Abschluss einer Vereinbarung gemäß § 125 aufzufordern. Bei einer Aufforderung zum Abschluss einer Folgevereinbarung

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 123 Allgemeine Grundsätze


(1) Der Träger der Eingliederungshilfe darf Leistungen der Eingliederungshilfe mit Ausnahme der Leistungen nach § 113 Absatz 2 Nummer 2 in Verbindung mit § 78 Absatz 5 und § 116 Absatz 1 durch Dritte (Leistungserbringer) nur bewilligen, soweit eine s
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 116 Pauschale Geldleistung, gemeinsame Inanspruchnahme


(1) Die Leistungen1.zur Assistenz zur Übernahme von Handlungen zur Alltagsbewältigung sowie Begleitung der Leistungsberechtigten (§ 113 Absatz 2 Nummer 2 in Verbindung mit § 78 Absatz 2 Nummer 1 und Absatz 5),2.zur Förderung der Verständigung (§ 113

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 123 Allgemeine Grundsätze


(1) Der Träger der Eingliederungshilfe darf Leistungen der Eingliederungshilfe mit Ausnahme der Leistungen nach § 113 Absatz 2 Nummer 2 in Verbindung mit § 78 Absatz 5 und § 116 Absatz 1 durch Dritte (Leistungserbringer) nur bewilligen, soweit eine s

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Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 01. Okt. 2014 - 1 K 13.1973

bei uns veröffentlicht am 01.10.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger möchte 38 Tage ni

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 29. Juli 2014 - 5 K 12.651

bei uns veröffentlicht am 29.07.2014

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass der Klägerin aus dem Jahr 2011 noch ein Tag Urlaub zusteht. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 12. Mai 2015 - AN 1 K 14.00212

bei uns veröffentlicht am 12.05.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach AN 1 K 14.00212 Im Namen des Volkes Urteil vom 12.5.2015 1. Kammer Sachgebiets-Nr.: 1330 Hauptpunkte: Keine finanzielle Abgeltung des infolge von dauerh

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 10. März 2015 - AN 1 K 13.01315

bei uns veröffentlicht am 10.03.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist insoweit vorläufig vollstreckbar. 3. Die Berufung wird zugelassen Tatbestand Der am ... 1948 geborene K

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 03. Apr. 2014 - 2 K 13.1420

bei uns veröffentlicht am 03.04.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger begehrt

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 12. Mai 2015 - AN 1 K 14.212

bei uns veröffentlicht am 12.05.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist insoweit vorläufig vollstreckbar. 3. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe der

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 07. Mai 2014 - 11 K 14.00365

bei uns veröffentlicht am 07.05.2014

Tenor 1. Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten in Bezug auf 20 Urlaubstage im Urlaubsjahr vom 1.4.2010 bis 31.3.2011 und einen Abgeltungsbetrag von 1.699,76 EUR einschließlich Zinsen die Erledigung erklärt haben. Im Üb

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 11. März 2014 - 1 K 13.1254

bei uns veröffentlicht am 11.03.2014

Tenor I. Der Beklagte wird verpflichtet, an den Kläger als Abgeltung für krankheitsbedingt nicht in Anspruch genommenen Erholungsurlaub aus den Jahren 2006 bis 2008 einen Betrag in Höhe von 4.965,02 EUR nebst 5% Zinsen über dem Basiszi

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 29. Juli 2016 - 3 ZB 15.1469

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Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 10.600,70 € festgesetzt. Grü

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Juli 2016 - 3 ZB 13.630

bei uns veröffentlicht am 08.07.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 3.067,50 € festgesetzt. Grün

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 21. Feb. 2017 - W 1 K 16.1138

bei uns veröffentlicht am 21.02.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe de

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 06. Aug. 2014 - L 10 AL 45/13

bei uns veröffentlicht am 06.08.2014

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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 19. Feb. 2018 - 4 S 1124/17

bei uns veröffentlicht am 19.02.2018

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 16. März 2017 - 9 K 3987/15 - geändert. Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Tatbestand 1 Die Kläg

Landesarbeitsgericht Hamburg Urteil, 30. Nov. 2017 - 7 Sa 90/17

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Tenor Auf die Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 27. Juni 2017 (20 Ca 22/17) abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 8.100,- nebst Zinsen in Höhe von 5..

Bundesarbeitsgericht Urteil, 23. Nov. 2017 - 6 AZR 43/16

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Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 12. Sept. 2017 - 2 Sa 16/17

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Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 14. Aug. 2017 - 3 Sa 147/17

bei uns veröffentlicht am 14.08.2017

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 16.02.2017, Az.: 10 Ca 4628/15 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien des vorliegen

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 02. Feb. 2017 - 2 Sa 395/16

bei uns veröffentlicht am 02.02.2017

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 30.05.2016 - 6 Ca 550/15 - abgeändert, soweit es der Klage stattgegeben hat: Die Klage wird insgesamt abgewiesen. II. Die Anschlussberufung der Klägerin

Landesarbeitsgericht Düsseldorf Urteil, 15. Nov. 2016 - 14 Sa 541/16

bei uns veröffentlicht am 15.11.2016

Tenor 1.Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 22.06.2016 (2 Ca 927/16) wird zurückgewiesen. 2.Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3.Die Revision wird nicht zugelassen. 1T a t b

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 22. Sept. 2016 - 2 Sa 29/16

bei uns veröffentlicht am 22.09.2016

Tenor I. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 04. November 2015 - 4 Ca 1129/15 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Ziffer 1) des Tenors des vorbezeichneten Urteils zur Klarstellung (aufgrund der

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 12. Sept. 2016 - 3 Sa 137/16

bei uns veröffentlicht am 12.09.2016

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 11.02.2016, Az: 2 Ca 1288/15, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien des vorliegen

Bundesarbeitsgericht Urteil, 09. Aug. 2016 - 9 AZR 51/16

bei uns veröffentlicht am 09.08.2016

Tenor 1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 8. Dezember 2015 - 3 Sa 363/15 - wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 14. Juli 2016 - 8 Sa 324/16

bei uns veröffentlicht am 14.07.2016

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 27.01.2016 – 2 Ca 3478/15 – wird zurückgewiesen. 2. Auf die Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil hinsichtlich der Ziffern 2 und 3. abgeändert und wie folgt ne

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 16. Juni 2016 - 2 B 72/15

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein Westfalen vom 3. Juni 2015 wird zurückgewiesen.

Arbeitsgericht Köln Urteil, 21. Jan. 2016 - 5 Ca 5820/15

bei uns veröffentlicht am 21.01.2016

Tenor 1)      Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 317,50 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.06.2015 zu zahlen. 2)      Es wird festgestellt, dass dem Kläger die g

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 08. Dez. 2015 - 2 Sa 106/15

bei uns veröffentlicht am 08.12.2015

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten und Berufungsklägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 03. 12. 2014 - 5 Ca 3363/13 - abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreites hat der Kl

Bundesarbeitsgericht Urteil, 04. Nov. 2015 - 7 AZR 851/13

bei uns veröffentlicht am 04.11.2015

Tenor 1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 12. August 2013 - 7 Sa 770/12 - teilweise aufgehoben, soweit das Landesarbeitsgericht den auf

Landesarbeitsgericht Düsseldorf Urteil, 29. Okt. 2015 - 11 Sa 537/15

bei uns veröffentlicht am 29.10.2015

Tenor 1.Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 25.03.2015 - 3 Ca 2643/14 - wird zurückgewiesen. 2.Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Beklagte zu tragen. 3.Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a

Bundesarbeitsgericht Urteil, 22. Sept. 2015 - 9 AZR 170/14

bei uns veröffentlicht am 22.09.2015

Tenor 1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 21. Februar 2014 - 3 Sa 467/13 - wird zurückgewiesen.

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 16. Juli 2015 - 3 K 24/15

bei uns veröffentlicht am 16.07.2015

Tenor Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger zur gesamten Hand den der Einkommenssteuer zu unterwerfenden Betrag von 2.482,26 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.01.2015 zu bezahlen.Im Übr

Bundesarbeitsgericht Urteil, 07. Juli 2015 - 10 AZR 939/13

bei uns veröffentlicht am 07.07.2015

Tenor 1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 27. September 2013 - 8 Sa 636/12 - wird zurückgewiesen.

Arbeitsgericht Bielefeld Urteil, 30. Juni 2015 - 7 Ca 214/14

bei uns veröffentlicht am 30.06.2015

Tenor 1.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.307,69 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 01.11.2014 zu zahlen. 2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3.Die Kosten des Rechtss

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 03. Juni 2015 - 6 A 2326/12

bei uns veröffentlicht am 03.06.2015

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v.H. des vollstreckbare

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 26. Feb. 2015 - L 6 SB 2969/14

bei uns veröffentlicht am 26.02.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Mannheim vom 9. Januar 2013 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Der Kläger begehrt die Feststell

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 12. Feb. 2015 - 5 Sa 47/14

bei uns veröffentlicht am 12.02.2015

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund vom 05.02.2014 – Aktenzeichen 3 Ca 589/14 – wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien st

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 11. Feb. 2015 - 5 Sa 80/14

bei uns veröffentlicht am 11.02.2015

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Halle vom 12. Dezember 2013 - 2 Ca 1627/13 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 11. Feb. 2015 - 5 Sa 211/14

bei uns veröffentlicht am 11.02.2015

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Halle vom 26. Februar 2014 - 8 Ca 1601/13 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 11. Feb. 2015 - 5 Sa 210/14

bei uns veröffentlicht am 11.02.2015

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Halle vom 26. Februar 2014 - 8 Ca 1602/13 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 11. Feb. 2015 - 5 Sa 113/14

bei uns veröffentlicht am 11.02.2015

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Halle vom 28. Januar 2014 - 6 Ca 1567/13 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst: E

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 11. Feb. 2015 - 5 Sa 119/14

bei uns veröffentlicht am 11.02.2015

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Halle vom 28. Januar 2014 - 6 Ca 1504/13 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst: E

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 11. Feb. 2015 - 5 Sa 104/14

bei uns veröffentlicht am 11.02.2015

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Halle vom 28. Januar 2014 - 6 Ca 1568/13 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst: E

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 27. Jan. 2015 - 8 Sa 365/14

bei uns veröffentlicht am 27.01.2015

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 06.05.2014 - Az.: 8 Ca 429/13 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streite

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 07. Nov. 2014 - 19 K 3524/13

bei uns veröffentlicht am 07.11.2014

Tenor Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 82 % und der Beklagte zu

Landessozialgericht NRW Urteil, 03. Sept. 2014 - L 8 R 296/13

bei uns veröffentlicht am 03.09.2014

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 5.2.2013 geändert. Der Bescheid vom 2.12.2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12.6.2012 wird aufgehoben, soweit die Beklagte festgestellt hat, dass die Tätigk

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 13. Aug. 2014 - 3 Sa 9/14

bei uns veröffentlicht am 13.08.2014

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Schwerin vom 28.11.2013 zum Aktenzeichen 6 Ca 1176/13 wird zurückgewiesen. II. Die Revision gegen diese Entscheidung wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien st

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 01. Juli 2014 - 2 B 39/13

bei uns veröffentlicht am 01.07.2014

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 14. Januar 2013 wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 24. Juni 2014 - 5 Sa 221/13

bei uns veröffentlicht am 24.06.2014

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das arbeitsgerichtliche Urteil aufrechterhalten, soweit die Beklagte in der Hauptsache zur Zahlung von 4.268,80 EUR brutto nebst Zinsen verurteilt wurde. Im Übrigen wird die Klage unter Abänderung de

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 23. Juni 2014 - 4 K 1439/13

bei uns veröffentlicht am 23.06.2014

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit es die Beteiligten in Bezug auf die Abgeltung von 20 Urlaubstagen für das Jahr 2009 übereinstimmend für erledigt erklärt haben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfah

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 15. Mai 2014 - 2 BvR 324/14

bei uns veröffentlicht am 15.05.2014

Gründe A. 1 Der Beschwerdeführer begehrt die finanzielle Abgeltung von Erholungsurlaub, den er

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 07. Mai 2014 - 2 B 75/12

bei uns veröffentlicht am 07.05.2014

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(1) Der Träger der Eingliederungshilfe darf Leistungen der Eingliederungshilfe mit Ausnahme der Leistungen nach § 113 Absatz 2 Nummer 2 in Verbindung mit § 78 Absatz 5 und § 116 Absatz 1 durch Dritte (Leistungserbringer) nur bewilligen, soweit eine schriftliche...