Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 23 Förderung in Kindertagespflege

(1) Die Förderung in Kindertagespflege nach Maßgabe von § 24 umfasst die Vermittlung des Kindes zu einer geeigneten Kindertagespflegeperson, soweit diese nicht von der erziehungsberechtigten Person nachgewiesen wird, deren fachliche Beratung, Begleitung und weitere Qualifizierung sowie die Gewährung einer laufenden Geldleistung an die Kindertagespflegeperson.

(2) Die laufende Geldleistung nach Absatz 1 umfasst

1.
die Erstattung angemessener Kosten, die der Kindertagespflegeperson für den Sachaufwand entstehen,
2.
einen Betrag zur Anerkennung ihrer Förderungsleistung nach Maßgabe von Absatz 2a,
3.
die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer angemessenen Unfallversicherung sowie die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung der Kindertagespflegeperson und
4.
die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Kranken- und Pflegeversicherung.

(2a) Die Höhe der laufenden Geldleistung wird von den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe festgelegt, soweit Landesrecht nicht etwas anderes bestimmt. Der Betrag zur Anerkennung der Förderungsleistung der Kindertagespflegeperson ist leistungsgerecht auszugestalten. Dabei sind der zeitliche Umfang der Leistung und die Anzahl sowie der Förderbedarf der betreuten Kinder zu berücksichtigen.

(3) Geeignet im Sinne von Absatz 1 sind Personen, die sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnen und über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen. Sie sollen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben.

(4) Erziehungsberechtigte und Kindertagespflegepersonen haben Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege. Für Ausfallzeiten einer Kindertagespflegeperson ist rechtzeitig eine andere Betreuungsmöglichkeit für das Kind sicherzustellen. Zusammenschlüsse von Kindertagespflegepersonen sollen beraten, unterstützt und gefördert werden.

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WEG: Ganztägige Kinderbetreuung in vermietetem Wohnungseigentum ist unzumutbar

21.03.2012

Verwalter der Wohnungseigentumsanlage kann Mietern die Zustimmung zur Gewerbe- oder Berufsausübung verweigern-LG Köln vom 11.08.11-Az:29 S 285/10
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Umsatzsteuergesetz - UStG 1980 | § 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen


Von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei:1.a)die Ausfuhrlieferungen (§ 6) und die Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr (§ 7),b)die innergemeinschaftlichen Lieferungen (§ 6a); dies gilt nicht, wenn der Unternehmer sein

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG | § 1 Berechtigte


(1) Anspruch auf Elterngeld hat, wer 1. einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,2. mit seinem Kind in einem Haushalt lebt,3. dieses Kind selbst betreut und erzieht und4. keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.Bei

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG | § 15 Anspruch auf Elternzeit


(1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Elternzeit, wenn sie1.a)mit ihrem Kind,b)mit einem Kind, für das sie die Anspruchsvoraussetzungen nach § 1 Absatz 3 oder 4 erfüllen, oderc)mit einem Kind, das sie in Vollzeitpflege nach § 33 d
§ 23 SGB 8 zitiert 1 andere §§ aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163).

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 24 Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege


(1) Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn 1. diese Leistung für seine Entwicklung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Per

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Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Juli 2001 - XII ZB 161/98

bei uns veröffentlicht am 04.07.2001

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 161/98 vom 4. Juli 2001 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGB § 1685 Abs. 2; FGG § 20 Zur Beschwerdeberechtigung von Pflegeeltern im Falle der Anfechtung einer Entscheidung zu einem von ihnen

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 21. Mai 2015 - W 3 K 14.705

bei uns veröffentlicht am 21.05.2015

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 19. November 2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides der Regierung von ... vom 16. Juni 2014 wird aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtsko

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 15. Jan. 2015 - W 3 K 14.589

bei uns veröffentlicht am 15.01.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand I. Die Beteiligten streiten um Leistungen gemäß §

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 02. Juli 2015 - W 3 K 14.648

bei uns veröffentlicht am 02.07.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann d

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 17. Nov. 2015 - 12 ZB 15.1191

bei uns veröffentlicht am 17.11.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Die Verfahrensbeteiligten str

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 17. Nov. 2015 - 12 ZB 15.1703

bei uns veröffentlicht am 17.11.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Die Beteiligten streiten

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 01. Okt. 2015 - AN 6 K 14.01691

bei uns veröffentlicht am 01.10.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Das Urteil ist insoweit vorläufig vollstreckbar. 3. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinte

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 22. Juli 2016 - 12 BV 15.719

bei uns veröffentlicht am 22.07.2016

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 21. Januar 2015 - M 18 K 14.2448 - wird geändert. Die Beklagte wird verpflichtet, über den Aufwendungsersatzanspruch des Klägers für die Monate April bis einschließlich Juni 2014 un

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 13. Okt. 2016 - W 3 K 15.533

bei uns veröffentlicht am 13.10.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstrec

Verwaltungsgericht München Urteil, 24. Feb. 2016 - M 18 K 14.3472

bei uns veröffentlicht am 24.02.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, den Anspruch der Klägerin auf laufende Geldleistung für die Betreuung des Kindes ... ... unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu bescheiden. Es wird festgestellt, dass die Klägerin

Verwaltungsgericht München Urteil, 20. Juni 2018 - M 18 K 16.6024

bei uns veröffentlicht am 20.06.2018

Tenor I. Der Beklagte wird verpflichtet, den Antrag der Klägerin auf laufende Geldleistung für die Betreuung des Kindes … … vom 16. März 2015 bis 29. April 2015 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu besche

Verwaltungsgericht München Urteil, 20. Juni 2018 - M 18 K 16.5886

bei uns veröffentlicht am 20.06.2018

Tenor I. Es wird festgestellt, dass die Klägerin neben den Förderleistungen nach §§ 22 ff. SGB VIII berechtigt ist, von den Eltern der von ihr betreuten Tagespflegekinder mittels privatrechtlicher Vereinbarung Zuzahlungen zu verlangen

Bundesarbeitsgericht Urteil, 23. Mai 2018 - 5 AZR 263/17

bei uns veröffentlicht am 23.05.2018

Tenor 1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 29. März 2017 - 13 Sa 399/16 - wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 25. Jan. 2018 - 5 C 18/16

bei uns veröffentlicht am 25.01.2018

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Höhe des leistungsgerechten Betrages zur Anerkennung der Förderungsleistung im Rahmen einer Kindertagespflege.

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 18. Jan. 2018 - 3 KN 4/14

bei uns veröffentlicht am 18.01.2018

Tenor Die Satzung zur Förderung der Kindertagespflege im Kreis Schleswig-Flensburg in der Beschlussfassung vom 18. Juni 2014 wird für unwirksam erklärt. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 26. Okt. 2017 - 5 C 19/16

bei uns veröffentlicht am 26.10.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Erstattung der Mehrkosten für die selbstbeschaffte frühkindliche Förderung des Klägers in einer Tageseinrichtung einer Trä

Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 11. Okt. 2017 - 6 A 835/16 SN

bei uns veröffentlicht am 11.10.2017

Tenor Der Beklagte wird verpflichtet, den Antrag der Klägerin vom 28. Oktober 2015 auf Gewährung laufender Geldleistungen zur Erstattung angemessener Kosten für den Sachaufwand sowie zur Anerkennung der Förderleistung jeweils für den Zeitraum Okto

Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 11. Okt. 2017 - 6 A 2822/16 SN

bei uns veröffentlicht am 11.10.2017

Tenor Der Beklagte wird verpflichtet, den Antrag des Klägers vom 2. Juni 2016 auf Gewährung laufender Geldleistungen zur Erstattung angemessener Kosten für den Sachaufwand sowie zur Anerkennung der Förderleistung jeweils für den Zeitraum Januar 20

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 21. Okt. 2016 - 19 K 4452/15

bei uns veröffentlicht am 21.10.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger als Gesamtschuldner. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund d

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 23. Sept. 2016 - 19 K 1728/15

bei uns veröffentlicht am 23.09.2016

Tenor    Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger als Gesamtschuldner. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrun

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 23. Sept. 2016 - 19 K 3221/15

bei uns veröffentlicht am 23.09.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger als Gesamtschuldner. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund d

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 22. Sept. 2016 - 3 KN 1/15

bei uns veröffentlicht am 22.09.2016

Tenor Die Satzung des Kreises P... über die Höhe der laufenden Geldleistung an Kindertagespflegepersonen und die Festsetzung des Kostenbeitrages für die Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen in der Kindertagespflege (Kindertagespflegesatzung - KI

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 22. Sept. 2016 - 3 KN 2/14

bei uns veröffentlicht am 22.09.2016

Tenor Die Satzung des Kreises P... über die Höhe der laufenden Geldleistung an Kindertagespflegepersonen und die Festsetzung des Kostenbeitrages für die Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen in der Kindertagespflege (Kindertagespflegesatzung - KI

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 30. Aug. 2016 - 12 A 599/15

bei uns veröffentlicht am 30.08.2016

Tenor Das angegriffene Urteil wird teilweise geändert. Die Klage wird insgesamt abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens in beiden Instanzen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 05. Juli 2016 - 19 K 7683/14

bei uns veröffentlicht am 05.07.2016

Tenor Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger Kindertagespflege bei der Tagespflegeperson Frau E.       für die Zeit vom 1. August 2014 bis zum 31. Juli 2015 zu bewilligen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nich

Verwaltungsgericht Aachen Schlussurteil, 05. Juli 2016 - 2 K 1300/14

bei uns veröffentlicht am 05.07.2016

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klage zurückgenommen wurde. Die Beklagte wird verpflichtet, die Anträge der Klägerin auf höhere laufende Geldleistung für die Betreuung der Kinder N.        U.     im Juli 2014, C.     J.      und B.

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 10. Juni 2016 - 19 K 5836/14

bei uns veröffentlicht am 10.06.2016

Tenor Soweit die Beteiligten die Klage übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Die Klage im Übrigen wird abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner. Das Urteil ist hinsichtlich der

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 31. Mai 2016 - 4 Bf 58/13

bei uns veröffentlicht am 31.05.2016

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 18. Februar 2013 geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 25. Januar 2012 in Gestalt des Widerspruchbescheids vom 24. Februar 2012

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 03. März 2016 - 1 K 2193/14

bei uns veröffentlicht am 03.03.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hi

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 15. Feb. 2016 - 19 K 2430/14

bei uns veröffentlicht am 15.02.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund d

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 26. Nov. 2015 - 4 Bf 121/14

bei uns veröffentlicht am 26.11.2015

Tenor Die Berufung der Klägerinnen gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 10. April 2014 wird zurückgewiesen. Die Klägerinnen tragen die Kosten des Berufungsverfahrens. Gerichtskosten we

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 20. Nov. 2015 - 19 K 5425/14

bei uns veröffentlicht am 20.11.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstrec

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 29. Sept. 2015 - 19 K 5883/14

bei uns veröffentlicht am 29.09.2015

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheides vom 5. August 2014 verpflichtet, der Klägerin für die Bemessung der laufenden Geldleistung in der Kindertagespflege die Qualifikationsstufe 5 zuzuerkennen. Die Beklagte trägt die Kosten des Ve

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 11. Sept. 2015 - 19 K 5936/13

bei uns veröffentlicht am 11.09.2015

Tenor Die Beklagte wird unter Abänderung ihres Bescheides vom 03.09.2013 verpflichtet, den Antrag des Klägers auf laufende Geldleistungen für die Betreuung des Kindes Q.    G.       für die Zeit ab dem 01.08.2013 bis zum 30.04.2014 unter Beachtung d

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 11. Sept. 2015 - 19 K 5419/14

bei uns veröffentlicht am 11.09.2015

Tenor Die Beklagte wird unter Abänderung ihres Bescheids vom 22.10.2014 verpflichtet, den Antrag der Klägerin auf laufende Geldleistungen vom 02.05.2014 für die Betreuung des M.     N.            für die Zeit ab dem 18.08.2014 bis zum 31.08.2014 unt

Landessozialgericht NRW Beschluss, 09. Sept. 2015 - L 19 AS 1260/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 09.09.2015

Tenor Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 25.06.2015 geändert. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin für den Zeitraum vom 22.04.2015 bis z

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 21. Juli 2015 - 12 B 606/15

bei uns veröffentlicht am 21.07.2015

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Beschwerdeverfahrens. 1G r ü n d e : 2Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Das Beschwerdevorbringen, auf dessen Prüfung der Senat gemäß § 1

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 20. Juli 2015 - 12 A 1693/14

bei uns veröffentlicht am 20.07.2015

Tenor Das angefochtene Urteil wird teilweise geändert. Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin für den Zeitraum vom 1. Dezember 2010 bis zum 31. Juli 2013 Kostenerstattung in Höhe des hälftigen Mindestbeitrags zur gesetzlichen Rentenversicherun

Verwaltungsgericht Köln Gerichtsbescheid, 16. Juli 2015 - 19 K 2021/15

bei uns veröffentlicht am 16.07.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 02. Juni 2015 - 19 K 6895/13

bei uns veröffentlicht am 02.06.2015

Tenor Soweit die Beteiligten die Klage übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin einen Betrag in Höhe von 203,86 € zu erstatten. Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahr

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 02. Juni 2015 - 19 K 7308/13

bei uns veröffentlicht am 02.06.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des U

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 28. Apr. 2015 - 12 S 1274/14

bei uns veröffentlicht am 28.04.2015

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 13. Februar 2014 - 4 K 2516/12 - geändert.Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere Kosten für gewährte Jugendhilfe in Höhe von 91.417,16 EUR zu zah

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 13. März 2015 - 19 K 6639/13

bei uns veröffentlicht am 13.03.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 20. Jan. 2015 - 19 K 6520/14

bei uns veröffentlicht am 20.01.2015

Tenor Die Beklagte wird unter entsprechender teilweiser Aufhebung ihres Bescheides vom 19. September 2014 verpflichtet, den Antrag der Klägerin auf laufende Geldleistungen für die Betreuung des Kindes N.     H.     über den bisher bewilligten Betrag

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 19. Dez. 2014 - 12 A 1906/14

bei uns veröffentlicht am 19.12.2014

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert für das zweitinstanzliche Verfahren wird auf 575,- Euro festgesetzt. 1G r ü n d e : 2Der Antrag auf Zulassung der Beru

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 16. Dez. 2014 - 3 MR 2/14

bei uns veröffentlicht am 16.12.2014

Tenor Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt. Gründe 1 Die Antragstellerin begehrt im Wege des einstwei

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 15. Dez. 2014 - 12 A 815/14

bei uns veröffentlicht am 15.12.2014

Tenor Der angefochtene Gerichtsbescheid wird geändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Siche

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 12. Dez. 2014 - 19 K 4457/13

bei uns veröffentlicht am 12.12.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 05. Nov. 2014 - 7 K 459/13

bei uns veröffentlicht am 05.11.2014

Tenor Soweit die Klage zurückgenommen worden ist, wird das Verfahren eingestellt.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 30. Okt. 2014 - 12 A 1813/14

bei uns veröffentlicht am 30.10.2014

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Die Kläger tragen die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das zweitinstanzliche Verfahren auf 2.835,41 Euro festgesetzt. 1G r ü n d e: 2Der Antrag auf Zu

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(1) Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn 1. diese Leistung für seine Entwicklung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit...