Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 39 Leistungen zur Sozialen Teilhabe und ergänzende Leistungen

(1) Neben den in § 64 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 und Abs. 2 sowie in den §§ 73 und 74 des Neunten Buches genannten Leistungen umfassen die Leistungen zur Sozialen Teilhabe und die ergänzenden Leistungen

1.
Kraftfahrzeughilfe,
2.
sonstige Leistungen zur Erreichung und zur Sicherstellung des Erfolges der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe.

(2) Zum Ausgleich besonderer Härten kann den Versicherten oder deren Angehörigen eine besondere Unterstützung gewährt werden.

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Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 73 Änderungen und Ende von Renten


(1) Ändern sich aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen die Voraussetzungen für die Höhe einer Rente nach ihrer Feststellung, wird die Rente in neuer Höhe nach Ablauf des Monats geleistet, in dem die Änderung wirksam geworden ist. (2) Fallen aus

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 64 Sterbegeld und Erstattung von Überführungskosten


(1) Witwen, Witwer, Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Enkel, Geschwister, frühere Ehegatten und Verwandte der aufsteigenden Linie der Versicherten erhalten Sterbegeld in Höhe eines Siebtels der im Zeitpunkt des Todes geltenden Bezugsgröße. (2) Kost

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 74 Ausnahmeregelungen für die Änderung von Renten


(1) Der Anspruch auf eine Rente, die auf unbestimmte Zeit geleistet wird, kann aufgrund einer Änderung der Minderung der Erwerbsfähigkeit zuungunsten der Versicherten nur in Abständen von mindestens einem Jahr geändert werden. Das Jahr beginnt mit de

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13 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 39 SGB 7.

Sozialgericht Landshut Endurteil, 05. Mai 2015 - S 11 SO 98/12 ES

bei uns veröffentlicht am 05.05.2015

Tenor I. Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger die von ihm verauslagten Kosten für den Beigeladenen A. ab dem 01. Januar 2008 bis 28. April 2014 zu erstatten mit Ausnahme der Kosten für die Sicherung des Lebensunterhalts sowie der K

Sozialgericht Landshut Urteil, 05. Mai 2015 - S 11 SO 99/12 ES

bei uns veröffentlicht am 05.05.2015

Tenor I. Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger die von ihm verauslagten Kosten für den Beigeladenen G. ab dem 01. Januar 2008 zu erstatten mit Ausnahme der Kosten für die Sicherung des Lebensunterhalts sowie der Kosten für einmalig

Sozialgericht München Urteil, 25. Feb. 2014 - S 1 U 5014/13

bei uns veröffentlicht am 25.02.2014

Tatbestand Streitig ist, ob die Klägerin einen Anspruch auf Kostenübernahme für ein Notstromaggregat im Rahmen der Wohnungshilfe hat. Die am ...1937 geborene Klägerin erlitt am 27. September 1972 einen Arbeitsunfall, als sie rück

Bundessozialgericht Urteil, 15. März 2018 - B 3 KR 12/17 R

bei uns veröffentlicht am 15.03.2018

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 31. Januar 2017 aufgehoben.

Bundessozialgericht Urteil, 15. März 2018 - B 3 KR 4/16 R

bei uns veröffentlicht am 15.03.2018

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 10. Dezember 2015 aufgehoben.

Bundessozialgericht Urteil, 15. März 2018 - B 3 KR 18/17 R

bei uns veröffentlicht am 15.03.2018

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 5. Januar 2017 aufgehoben.

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 24. Mai 2016 - 12 A 1894/14

bei uns veröffentlicht am 24.05.2016

Tenor Das angegriffene Urteil wird geändert. Der Bescheid der Beklagten vom 9. Januar 2014 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des gerichtkostenfreien Verfahrens in beiden Instanzen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Jan. 2015 - VI ZR 54/14

bei uns veröffentlicht am 27.01.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 54/14 Verkündet am: 27. Januar 2015 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja SGB X

Bundessozialgericht Urteil, 26. Juni 2014 - B 2 U 17/13 R

bei uns veröffentlicht am 26.06.2014

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 26. September 2013 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 31. Jan. 2012 - B 2 U 1/11 R

bei uns veröffentlicht am 31.01.2012

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 11. Oktober 2010 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 12. Dez. 2011 - B 13 R 21/10 R

bei uns veröffentlicht am 12.12.2011

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 19. März 2010 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozi

Bundessozialgericht Urteil, 29. Nov. 2011 - B 2 U 21/10 R

bei uns veröffentlicht am 29.11.2011

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 21. September 2010 wird zurückgewiesen.

Sozialgericht Schleswig Beschluss, 12. Jan. 2006 - S 7 AR 37/05 ER PKH

bei uns veröffentlicht am 12.01.2006

Tenor Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragstellern seit dem 1. Dezember 2005 bis zum 31. März 2006, längstens jedoch bis zur Bestandskraft des Bescheides vom 16. November 2005, Arbeitslosengeld II

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(1) Witwen, Witwer, Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Enkel, Geschwister, frühere Ehegatten und Verwandte der aufsteigenden Linie der Versicherten erhalten Sterbegeld in Höhe eines Siebtels der im Zeitpunkt des Todes geltenden Bezugsgröße. (2) Kosten der...
(1) Ändern sich aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen die Voraussetzungen für die Höhe einer Rente nach ihrer Feststellung, wird die Rente in neuer Höhe nach Ablauf des Monats geleistet, in dem die Änderung wirksam geworden ist. (2) Fallen aus tatsächlichen...
(1) Ändern sich aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen die Voraussetzungen für die Höhe einer Rente nach ihrer Feststellung, wird die Rente in neuer Höhe nach Ablauf des Monats geleistet, in dem die Änderung wirksam geworden ist. (2) Fallen aus tatsächlichen...
(1) Der Anspruch auf eine Rente, die auf unbestimmte Zeit geleistet wird, kann aufgrund einer Änderung der Minderung der Erwerbsfähigkeit zuungunsten der Versicherten nur in Abständen von mindestens einem Jahr geändert werden. Das Jahr beginnt mit dem Zeitpunkt...
(1) Der Anspruch auf eine Rente, die auf unbestimmte Zeit geleistet wird, kann aufgrund einer Änderung der Minderung der Erwerbsfähigkeit zuungunsten der Versicherten nur in Abständen von mindestens einem Jahr geändert werden. Das Jahr beginnt mit dem Zeitpunkt...