Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 22 Sicherheitsbeauftragte

(1) In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Beteiligung des Betriebsrates oder Personalrates Sicherheitsbeauftragte unter Berücksichtigung der im Unternehmen für die Beschäftigten bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren und der Zahl der Beschäftigten zu bestellen. Als Beschäftigte gelten auch die nach § 2 Abs. 1 Nr. 2, 8 und 12 Versicherten. In Unternehmen mit besonderen Gefahren für Leben und Gesundheit kann der Unfallversicherungsträger anordnen, daß Sicherheitsbeauftragte auch dann zu bestellen sind, wenn die Mindestbeschäftigtenzahl nach Satz 1 nicht erreicht wird. Für Unternehmen mit geringen Gefahren für Leben und Gesundheit kann der Unfallversicherungsträger die Zahl 20 in seiner Unfallverhütungsvorschrift erhöhen.

(2) Die Sicherheitsbeauftragten haben den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen, insbesondere sich von dem Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen zu überzeugen und auf Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Versicherten aufmerksam zu machen.

(3) Die Sicherheitsbeauftragten dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden.

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zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

wird zitiert von 4 §§ in anderen Gesetzen.

Bundespersonalvertretungsgesetz - BPersVG 2021 | § 68 Hinzuziehung in Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung


(1) Der Personalrat hat bei der Bekämpfung von Unfall- und Gesundheitsgefahren die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und die übrigen in Betracht kommenden Stellen durch Anregung, Beratung und A

Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit - ASiG | § 11 Arbeitsschutzausschuß


Soweit in einer sonstigen Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuß zu bilden; bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigten sind Teilzeitbeschäftig

Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG | § 89 Arbeits- und betrieblicher Umweltschutz


(1) Der Betriebsrat hat sich dafür einzusetzen, dass die Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Betrieb sowie über den betrieblichen Umweltschutz durchgeführt werden. Er hat bei der Bekämpfung von Unfall- und Gesundheitsgefahr

Bundespersonalvertretungsgesetz - BPersVG | § 81


(1) Der Personalrat hat bei der Bekämpfung von Unfall- und Gesundheitsgefahren die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und die übrigen in Betracht kommenden Stellen durch Anregung, Beratung und A
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 15 Unfallverhütungsvorschriften


(1) Die Unfallversicherungsträger können unter Mitwirkung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. als autonomes Recht Unfallverhütungsvorschriften über Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Ge
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 2 Versicherung kraft Gesetzes


(1) Kraft Gesetzes sind versichert 1. Beschäftigte,2. Lernende während der beruflichen Aus- und Fortbildung in Betriebsstätten, Lehrwerkstätten, Schulungskursen und ähnlichen Einrichtungen,3. Personen, die sich Untersuchungen, Prüfungen oder ähnliche

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9 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht München Urteil, 13. Juli 2016 - M 18 K 14.3284

bei uns veröffentlicht am 13.07.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, an den Kläger zu 2) 4.610,- EUR zu zahlen, einschließlich Prozesszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Landesarbeitsgericht Hamm Urteil, 07. Juli 2016 - 11 Sa 1297/15

bei uns veröffentlicht am 07.07.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des ArbG Herne vom 01.07.2015 – 5 Ca 438/15 – wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Die Parteien streiten über die Berechnung eines Zuschusses zum Anpa

Landesarbeitsgericht Hamm Urteil, 07. Juli 2016 - 11 Sa 1237/15

bei uns veröffentlicht am 07.07.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des ArbG Herne vom 11.03.2015 – 5 Ca 2866/14 – wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Die Parteien streiten über die Berechnung eines Zuschusses zum Anp

Landesarbeitsgericht Hamm Urteil, 07. Juli 2016 - 11 Sa 1239/15

bei uns veröffentlicht am 07.07.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des ArbG Herne vom 19.03.2015 – 4 Ca 3508/13 – wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Die Parteien streiten über die Höhe eines betrieblichen Zuschusses

Sozialgericht Speyer Urteil, 11. Mai 2016 - S 11 U 153/14

bei uns veröffentlicht am 11.05.2016

Tenor 1. Unter Abänderung des Bescheides vom 03.09.2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30.01.2014 wird die Beklagte verurteilt, der Klägerin weitere 79,00 € an Fahrtkosten zu erstatten. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 2. D

Verwaltungsgericht Magdeburg Beschluss, 26. Jan. 2016 - 7 B 334/15

bei uns veröffentlicht am 26.01.2016

Gründe 1 Die Anträge der Antragsteller haben keinen Erfolg. 2 Die Antragsteller begehren jeweils im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin bei der Antragsgegnerin im 1. Fachsemester zum Winter

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 08. Dez. 2015 - 1 ABR 83/13

bei uns veröffentlicht am 08.12.2015

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 22. Oktober 2013 - 11 TaBV 49/13 - wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 13. Okt. 2015 - 6 Sa 162/15

bei uns veröffentlicht am 13.10.2015

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 15. Januar 2015 - 7 Ca 206/14 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streite

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 13. Aug. 2013 - 12 A 55/13

bei uns veröffentlicht am 13.08.2013

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Die Klägerinnen tragen die Kosten des gerichtskostenfreien Berufungszulassungsverfahrens. 1Der Antrag ist unbegründet. 2Das Zulassungsvorbringen führt nicht zu ernstlichen Zweifeln an der

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(1) Kraft Gesetzes sind versichert 1. Beschäftigte,2. Lernende während der beruflichen Aus- und Fortbildung in Betriebsstätten, Lehrwerkstätten, Schulungskursen und ähnlichen Einrichtungen,3. Personen, die sich Untersuchungen, Prüfungen oder ähnlichen Maßnahmen...