Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 70 Entgeltpunkte für Beitragszeiten

(1) Für Beitragszeiten werden Entgeltpunkte ermittelt, indem die Beitragsbemessungsgrundlage durch das Durchschnittsentgelt (Anlage 1) für dasselbe Kalenderjahr geteilt wird. Für das Kalenderjahr des Rentenbeginns und für das davor liegende Kalenderjahr wird als Durchschnittsentgelt der Betrag zugrunde gelegt, der für diese Kalenderjahre vorläufig bestimmt ist.

(1a) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 werden Entgeltpunkte für Beitragszeiten aus einer Beschäftigung im Übergangsbereich (§ 20 Absatz 2 des Vierten Buches) ab dem 1. Juli 2019 aus dem Arbeitsentgelt ermittelt.

(2) Kindererziehungszeiten erhalten für jeden Kalendermonat 0,0833 Entgeltpunkte (Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten). Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten sind auch Entgeltpunkte, die für Kindererziehungszeiten mit sonstigen Beitragszeiten ermittelt werden, indem die Entgeltpunkte für sonstige Beitragszeiten um 0,0833 erhöht werden, höchstens um die Entgeltpunkte bis zum Erreichen der jeweiligen Höchstwerte nach Anlage 2b.

(3) Aus der Zahlung von Beiträgen für Arbeitsentgelt aus nach § 23b Abs. 2 Satz 1 bis 4 des Vierten Buches aufgelösten Wertguthaben werden zusätzliche Entgeltpunkte ermittelt, indem dieses Arbeitsentgelt durch das vorläufige Durchschnittsentgelt (Anlage 1) für das Kalenderjahr geteilt wird, dem das Arbeitsentgelt zugeordnet ist. Die so ermittelten Entgeltpunkte gelten als Entgeltpunkte für Zeiten mit vollwertigen Pflichtbeiträgen nach dem 31. Dezember 1991.

(3a) Sind mindestens 25 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten vorhanden, werden für nach dem Jahr 1991 liegende Kalendermonate mit Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung oder mit Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege eines pflegebedürftigen Kindes bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Entgeltpunkte zusätzlich ermittelt oder gutgeschrieben. Diese betragen für jeden Kalendermonat

a)
mit Pflichtbeiträgen die Hälfte der hierfür ermittelten Entgeltpunkte, höchstens 0,0278 an zusätzlichen Entgeltpunkten,
b)
in dem für den Versicherten Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung oder Zeiten der Pflege eines pflegebedürftigen Kindes für ein Kind mit entsprechenden Zeiten für ein anderes Kind zusammentreffen, 0,0278 an gutgeschriebenen Entgeltpunkten, abzüglich des Wertes der zusätzlichen Entgeltpunkte nach Buchstabe a.
Die Summe der zusätzlich ermittelten und gutgeschriebenen Entgeltpunkte ist zusammen mit den für Beitragszeiten und Kindererziehungszeiten ermittelten Entgeltpunkten auf einen Wert von höchstens 0,0833 Entgeltpunkte begrenzt.

(4) Ist für eine Rente wegen Alters die voraussichtliche beitragspflichtige Einnahme für den verbleibenden Zeitraum bis zum Beginn der Rente wegen Alters vom Rentenversicherungsträger errechnet worden (§ 194 Absatz 1 Satz 6, Abs. 2 Satz 2), sind für diese Rente Entgeltpunkte daraus wie aus der Beitragsbemessungsgrundlage zu ermitteln. Weicht die tatsächlich erzielte beitragspflichtige Einnahme von der durch den Rentenversicherungsträger errechneten voraussichtlichen beitragspflichtigen Einnahme ab, bleibt sie für diese Rente außer Betracht. Bei einer Beschäftigung im Übergangsbereich (§ 20 Absatz 2 des Vierten Buches) ab dem 1. Juli 2019 treten an die Stelle der voraussichtlichen beitragspflichtigen Einnahme nach Satz 1 das voraussichtliche Arbeitsentgelt und an die Stelle der tatsächlich erzielten beitragspflichtigen Einnahme nach Satz 2 das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt.

(5) Für Zeiten, für die Beiträge aufgrund der Vorschriften des Vierten Kapitels über die Nachzahlung gezahlt worden sind, werden Entgeltpunkte ermittelt, indem die Beitragsbemessungsgrundlage durch das Durchschnittsentgelt des Jahres geteilt wird, in dem die Beiträge gezahlt worden sind.

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Arbeitsrecht: Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten - betriebliche Altersversorgung

17.12.2010

Der Ausschluss von Erziehungsurlaubszeiten von der Anwartschaftssteigerung stellt weder nach primärem europäischem Gemeinschaftsrecht noch nach deutschem Verfassungsrecht eine mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts dar - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

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zitiert oder wird zitiert von 9 §§.

wird zitiert von 5 §§ in anderen Gesetzen.

Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 50a Kindererziehungszuschlag


(1) Das Ruhegehalt erhöht sich für jeden Monat einer dem Beamten zuzuordnenden Kindererziehungszeit um einen Kindererziehungszuschlag. Dies gilt nicht, wenn der Beamte wegen der Erziehung des Kindes in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherung

Soldatenversorgungsgesetz - SVG | § 70 Kindererziehungszuschlag


(1) Das Ruhegehalt erhöht sich für jeden Monat einer dem Berufssoldaten zuzuordnenden Kindererziehungszeit um einen Kindererziehungszuschlag. Dies gilt nicht, wenn der Berufssoldat wegen der Erziehung des Kindes in der gesetzlichen Rentenversicherung

Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 50b Kindererziehungsergänzungszuschlag


(1) Das Ruhegehalt erhöht sich um einen Kindererziehungsergänzungszuschlag, wenn 1. nach dem 31. Dezember 1991 liegende Zeiten der Erziehung eines Kindes bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres oder Zeiten der nichterwerbsmäßigen Pflege eines pfl

Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 50d Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag


(1) War ein Beamter nach § 3 Satz 1 Nr. 1a des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch versicherungspflichtig, weil er einen Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig gepflegt hat, erhält er für die Zeit der Pflege einen Pflegezuschlag zum Ruhegehalt. Dies gilt
wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 71 Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten (Gesamtleistungsbewertung)


(1) Beitragsfreie Zeiten erhalten den Durchschnittswert an Entgeltpunkten, der sich aus der Gesamtleistung an Beiträgen im belegungsfähigen Zeitraum ergibt. Dabei erhalten sie den höheren Durchschnittswert aus der Grundbewertung aus allen Beiträgen o

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 83 Entgeltpunkte für Beitragszeiten


(1) Kindererziehungszeiten erhalten für jeden Kalendermonat 0,0625 Entgeltpunkte (Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten). Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten sind auch Entgeltpunkte, die für Kindererziehungszeiten mit sonstigen Beitragszeiten
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 20 Anspruch


(1) Anspruch auf Übergangsgeld haben Versicherte, die1.von einem Träger der Rentenversicherung Leistungen zur Prävention, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Nachsorge oder sonstige Lei

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 194 Gesonderte Meldung und Hochrechnung


(1) Arbeitgeber haben auf Verlangen des Rentenantragstellers die beitragspflichtigen Einnahmen und bei einer Beschäftigung im Übergangsbereich (§ 20 Absatz 2 des Vierten Buches) ab dem 1. Juli 2019 zusätzlich das Arbeitsentgelt ohne Anwendung des § 1

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Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Juni 2004 - XII ZB 212/01

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 212/01 vom 23. Juni 2004 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 242 A, 1587 Abs. 2; ZPO §§ 78 Abs. 2, 269 Abs. 1, 608, 626 a) Ein Scheidungsantrag kann nach § 269 Abs. 1 Z

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Jan. 2012 - XII ZB 696/10

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 696/10 vom 18. Januar 2012 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG § 5 Abs. 2; SGB VI §§ 69, 70 Abs. 1, 71, 74 a) Die Gesamtleistungsbewertung beitragsfreier ode

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Juli 2002 - XII ZB 147/00

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 147/00 vom 10. Juli 2002 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGB § 1587 a Abs. 2 Nr. 3, Nr. 4 Buchst c, Abs. 3 Nr. 2, Abs. 4 Zur Frage der Bewertung der Versorgung der Versorgungsanstalt der D

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Okt. 2002 - XII ZB 76/98

bei uns veröffentlicht am 02.10.2002

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 76/98 vom 2. Oktober 2002 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGB §§ 1587, 1587 a, 1587 b Abs. 2 a) Zur Frage des Ausgleichs der Versorgung eines Zeitsoldaten, der nach Ende der Ehezeit in ein Be

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Feb. 2004 - XII ZB 65/99

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 65/99 vom 11. Februar 2004 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGB § 1587 a Abs. 7 Satz 1; VAHRG § 10 a; GAL § 2 Abs. 1 (Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte i.d.F. vom 14. September 1965) AL

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. März 2012 - XII ZB 372/11

bei uns veröffentlicht am 21.03.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 372/11 vom 21. März 2012 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG § 5 Abs. 2; SGB VI §§ 69, 70 Abs. 1, 71, 74 a) Die Gesamtleistungsbewertung beitragsfreier ode

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 15. Feb. 2017 - L 1 R 310/15

bei uns veröffentlicht am 15.02.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 16. März 2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. Jan. 2016 - L 5 KR 43/14

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Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 24.10.2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird zugelassen. T

Sozialgericht Würzburg Endurteil, 23. Feb. 2016 - S 3 R 751/15

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Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Die Parteien streiten um die Berücksichtigung eines zusätzlichen persönlichen Entgeltpunktes für d

Oberlandesgericht München Beschluss, 29. März 2017 - 16 UF 526/16

bei uns veröffentlicht am 29.03.2017

Tenor 1. Auf die Beschwerde der A. M. O. & S. SE wird der Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht - Erding vom 08.03.2016, Az. 3 F 552/15 in Ziffer 2 Absatz 6 abgeändert und neu gefasst wie folgt: Im Wege der externen Tei

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 22. Juni 2017 - L 19 R 1005/13

bei uns veröffentlicht am 22.06.2017

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers hin werden der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Nürnberg vom 29.08.2013 und der Bescheid der Beklagten vom 23.11.2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 16.04.2013 aufgehoben. II. Di

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 13. Okt. 2016 - L 19 R 786/15

bei uns veröffentlicht am 13.10.2016

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 14.09.2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. Feb. 2014 - L 13 R 905/13

bei uns veröffentlicht am 26.02.2014

Tatbestand Die Beteiligten streiten um die Zuordnung der vom Kläger im Zeitraum 1. Januar 1992 bis 31. Dezember 2011 zurückgelegten Versicherungszeiten zur Qualifikationsgruppe 1 der Anlage 13 zum SGB VI. Der 1946 geborene Kläger

Bundessozialgericht Urteil, 10. Okt. 2018 - B 13 R 20/16 R

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Tenor Die Sprungrevision der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 20. Mai 2016 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 28. Juni 2018 - B 5 R 12/17 R

bei uns veröffentlicht am 28.06.2018

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Bundessozialgericht Urteil, 21. März 2018 - B 13 R 19/14 R

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Bundessozialgericht Beschluss, 01. Aug. 2017 - B 13 R 323/16 B

bei uns veröffentlicht am 01.08.2017

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. Juli 2016 wird als unzulässig verworfen.

Bundessozialgericht Urteil, 12. Apr. 2017 - B 13 R 25/14 R

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Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 16. Dez. 2016 - 1 BvR 287/14

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Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Gründe 1

Landessozialgericht NRW Urteil, 30. Sept. 2016 - L 21 R 334/14

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Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 31.03.2014 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Klägerin

Landessozialgericht NRW Urteil, 28. Juni 2016 - L 18 KN 89/15

bei uns veröffentlicht am 28.06.2016

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 5. August 2015 wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat Gerichtskosten in Höhe von 675,00 Euro zu erstatten. Im Übrigen sind Kosten auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstat

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Juni 2016 - 2 C 17/14

bei uns veröffentlicht am 23.06.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin, die das amtsunabhängige Mindestruhegehalt bezieht, begehrt zusätzlich Kindererziehungs- und Kindererziehungsergänzungszuschläge.

Bundessozialgericht Urteil, 16. Juni 2016 - B 13 R 15/14 R

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 29. April 2014 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 30. Dez. 2015 - L 3 R 90/15 B

bei uns veröffentlicht am 30.12.2015

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Magdeburg vom 2. Februar 2015 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. 1 Der Kläger begehrt von der Beklagten eine höhere Rente wegen voller Erwerbsmind

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 28. Dez. 2015 - 4 S 2323/14

bei uns veröffentlicht am 28.12.2015

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 14. Oktober 2014 - 5 K 2436/12 - wird zurückgewiesen.Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand  1 Die

Sozialgericht Halle Urteil, 13. Juli 2015 - S 4 R 403/13

bei uns veröffentlicht am 13.07.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt im Wege eines Überprüfungsverfahrens die Zahlung einer höheren Witwenrente. 2 Die 1944 geborene Klägerin war mit dem 1

Landessozialgericht NRW Urteil, 27. März 2015 - L 14 R 122/13

bei uns veröffentlicht am 27.03.2015

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 03.12.2012 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtlichen Kosten sind im gesamten Verfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tat

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 27. März 2015 - L 10 R 2689/12

bei uns veröffentlicht am 27.03.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 07.05.2012 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Gründe  I.1 Der Kläger begehrt im Rahmen eines Überprüfungs

Landessozialgericht NRW Urteil, 11. März 2014 - L 18 KN 9/12

bei uns veröffentlicht am 11.03.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 17.11.2011 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Streitig ist höhere Altersren

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 30. Dez. 2013 - 15 UF 306/13

bei uns veröffentlicht am 30.12.2013

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Deutschen Rentenversicherung Bund wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Heilbronn vom 23.10.2013 in Ziff. 2 Abs. 1 und 2 der Beschlussformel abgeändert und wie folgt neu gefasst: Im Wege der inte

Bundessozialgericht Urteil, 10. Dez. 2013 - B 13 R 91/11 R

bei uns veröffentlicht am 10.12.2013

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Sozialgericht Halle Urteil, 11. Nov. 2013 - S 4 R 1224/11

bei uns veröffentlicht am 11.11.2013

Tenor Der Bescheid der Beklagten vom 17.08.2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 21.11.2011 wird geändert. Die Beklagte wird verurteilt, ab dem 01.11.2011 eine höhere Altersrente unter Berücksichtigung des im Zeitraum 01.08. bis 3

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 26. Sept. 2013 - 8 UF 44/13

bei uns veröffentlicht am 26.09.2013

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 3 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Eisleben vom 21. Dezember 2012 dahin abgeändert, dass im Tenor die bisherigen Ziffern 5 und 6 die Ordnungszahlen 7 und 8 erhalten und im Ans

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 22. März 2013 - L 4 KR 4983/10

bei uns veröffentlicht am 22.03.2013

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 14. September 2010 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten auch des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten.Die Revision wird zugelassen. Tatbestand  1 Die Kl

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 24. Apr. 2012 - L 11 KR 3416/10

bei uns veröffentlicht am 24.04.2012

Tenor Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 11.05.2010 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.Die Revision wird zugelassen. Tatbestand   1 Zwischen den B

Sozialgericht Neubrandenburg Vorlagebeschluss, 12. Jan. 2012 - S 4 RA 152/03

bei uns veröffentlicht am 12.01.2012

Tenor 1. Das Verfahren wird erneut ausgesetzt. 2. Der Rechtsstreit wird gemäß Art. 100 GG dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, um zu prüfen, ob § 70 Abs. 2 Satz 2 SGB VI in der Fassung des Rentenreformgesetzes vom 16. Dezember 1997 (BGBl

Bundessozialgericht Urteil, 12. Dez. 2011 - B 13 R 29/11 R

bei uns veröffentlicht am 12.12.2011

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 8. Dezember 2010 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Geric

Bundessozialgericht Urteil, 12. Dez. 2011 - B 13 R 3/10 R

bei uns veröffentlicht am 12.12.2011

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 28. Oktober 2009 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 08. Dez. 2010 - L 6 R 244/10

bei uns veröffentlicht am 08.12.2010

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Speyer vom 18.05.2010 wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers auf für das Berufungsverfahren. 3. Die Revision

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 24. Juni 2010 - L 1 R 518/06

bei uns veröffentlicht am 24.06.2010

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 25. September 2006 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Der Kläger begehrt von der Bekla

Bundessozialgericht Urteil, 27. Apr. 2010 - B 5 R 62/08 R

bei uns veröffentlicht am 27.04.2010

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt höhere Altersrente unter Anrechnung eines höheren Werts für beitragsgeminderte Zeiten im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 20. Apr. 2010 - 3 AZR 370/08

bei uns veröffentlicht am 20.04.2010

Tenor 1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 25. März 2008 - 2 Sa 469/07 - wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 25. Feb. 2010 - B 13 R 61/09 R

bei uns veröffentlicht am 25.02.2010

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten darüber, ob der Klägerin Altersrente für Frauen ohne Kürzung der nach dem Fremdrentengesetz (FRG) anzurec

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 28. Jan. 2010 - L 1 R 268/07

bei uns veröffentlicht am 28.01.2010

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichtes Halle vom 07. Mai 2007 wird zurückgewiesen. Die Beklagte wird verpflichtet, den Bescheid vom 25. Juli 2007 abzuändern und für den Verfolgungszeitraum Pflichtbeiträge in Höhe de

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 18. Nov. 2009 - L 13 R 5352/07

bei uns veröffentlicht am 18.11.2009

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 25. November 2002 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 10. Juni 2008 - S 6 R 3455/07

bei uns veröffentlicht am 10.06.2008

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1  Der Kläger wendet sich über einen Bescheid über die Aussparung seiner Rente wegen na

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 19. Nov. 2007 - L 8 R 150/06

bei uns veröffentlicht am 19.11.2007

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Lübeck vom 10. März 2006 wird zurückgewiesen. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wir

Sozialgericht Stuttgart Urteil, 21. Juni 2005 - S 12 KR 7228/03

bei uns veröffentlicht am 21.06.2005

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1  Der Kläger begehrt vorrangig die Feststellung, ab 1. April 1997 keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung mehr

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 26. Jan. 2005 - L 2 R 2055/02

bei uns veröffentlicht am 26.01.2005

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 17. Mai 2002 aufgehoben. Die Klage wird in vollem Umfang abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Tatbestand

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 16. Dez. 2004 - L 10 RA 4286/02

bei uns veröffentlicht am 16.12.2004

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 19. September 2002 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Kläger auch für das Berufungsverfahren. Die Revision wird zugela

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