Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 54 (weggefallen)

-

ra.de-OnlineKommentar zu § 54 SGB 5

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Urteile | § 54 SGB 5

Urteil einreichen

4 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 54 SGB 5.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 24. Feb. 2016 - L 4 KR 4446/15 ER-B

bei uns veröffentlicht am 24.02.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Freiburg vom 9. Oktober 2015 abgeändert. Den Antragsgegnern wird untersagt, bis zwei Monate nach Bekanntgabe des Widerspruchsbescheides über den Widerspruch der Antra

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 19. Dez. 2013 - L 7 KA 39/12

bei uns veröffentlicht am 19.12.2013

1. Die Berufungen der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Mainz vom 1.2.2012 werden zurückgewiesen. 2. Die Kläger tragen auch die Kosten des Berufungsverfahrens als Gesamtschuldner. 3. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bundessozialgericht Urteil, 22. Juni 2010 - B 1 A 1/09 R

bei uns veröffentlicht am 22.06.2010

Tatbestand 1 Streitig ist die Verpflichtung der Beklagten, eine Satzungsänderung zu genehmigen. 2

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 15. Juni 2009 - L 1 A 4797/08

bei uns veröffentlicht am 15.06.2009

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 06.08.2008 geändert und die Klage abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.