Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 243 Ermäßigter Beitragssatz

Für Mitglieder, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben, gilt ein ermäßigter Beitragssatz. Dies gilt nicht für die Beitragsbemessung nach § 240 Absatz 4b. Der ermäßigte Beitragssatz beträgt 14,0 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder.

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Referenzen - Gesetze | § 243 SGB 5

§ 243 SGB 5 zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

§ 243 SGB 5 wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Einkommensteuergesetz - EStG | § 39b Einbehaltung der Lohnsteuer


(1) Bei unbeschränkt und beschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug nach Maßgabe der Absätze 2 bis 6 durchzuführen. (2)1Für die Einbehaltung der Lohnsteuer vom laufenden Arbeitslohn hat der Arbeitg

Künstlersozialversicherungsgesetz - KSVG | § 16


(1) Der Versicherte hat an die Künstlersozialkasse als Beitragsanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung die Hälfte des Beitrages gemäß dem allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung zuzüglich des hälftigen Zusatzbeitrages nach §
§ 243 SGB 5 wird zitiert von 2 anderen §§ im Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477).

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 257 Beitragszuschüsse für Beschäftigte


(1) Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beschäftigte, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber als Beitragszuschuß den Betrag, den der Arbeitgeber en

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 246 Beitragssatz für Beziehende von Bürgergeld


Für Personen, die Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches beziehen, gilt als Beitragssatz der ermäßigte Beitragssatz nach § 243.
§ 243 SGB 5 zitiert 1 andere §§ aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477).

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 240 Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder


(1) Für freiwillige Mitglieder wird die Beitragsbemessung einheitlich durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen geregelt. Dabei ist sicherzustellen, daß die Beitragsbelastung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitgl

Referenzen - Urteile | § 243 SGB 5

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19 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 243 SGB 5.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 21. Apr. 2016 - L 4 KR 237/10

bei uns veröffentlicht am 21.04.2016

Tenor I. Das Urteil des Sozialgerichts München vom 02.03.2010 wird aufgehoben. II. Die Bescheide der Beklagten vom 18.12.2008 und 20.01.2009 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 19.08.2009 werden dahingehend abgeändert

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 21. Juli 2017 - L 4 KR 5324/15

bei uns veröffentlicht am 21.07.2017

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 26. August 2015 wird zurückgewiesen. Die Klage wegen der Bescheide der Beklagten vom 25. Januar 2016, 11. April 2016 und 12. Januar 2017 wird abgewiesen.Außergerichtliche Ko

Bundessozialgericht Urteil, 18. Nov. 2015 - B 12 KR 21/14 R

bei uns veröffentlicht am 18.11.2015

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 9. Oktober 2014 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 30. Sept. 2015 - B 12 KR 15/12 R

bei uns veröffentlicht am 30.09.2015

Tenor Auf die Revision der Kläger werden die Urteile des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 24. April 2012 und des Sozialgerichts Freiburg vom 11. Mai 2010 geändert.

Sozialgericht Aachen Urteil, 10. Feb. 2015 - S 13 KR 308/14

bei uns veröffentlicht am 10.02.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Die Beteiligten streiten über die Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (KV) und sozialen Pflegeversicherung (PV) ab 01.08.201

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 20. Jan. 2015 - L 11 KR 3392/14

bei uns veröffentlicht am 20.01.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 09.04.2014 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Der Kläger wendet sich mit seiner Klage gegen die

Landessozialgericht NRW Urteil, 06. Mai 2014 - L 1 KR 608/13

bei uns veröffentlicht am 06.05.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 13.12.2012 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Beteiligten streiten über die Höhe der Beiträge

Bundessozialgericht Urteil, 12. März 2013 - B 1 KR 4/12 R

bei uns veröffentlicht am 12.03.2013

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. November 2010 aufgehoben, soweit es wegen des Anspruchs auf Krankengeld für die Zeit vom 23. S

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 07. Juni 2011 - L 5 KR 213/10

bei uns veröffentlicht am 07.06.2011

weitere Fundstellen ... Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Koblenz vom 09.09.2010 geändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen. 2. Außergerichtliche Kosten sind

Bundessozialgericht Urteil, 18. Jan. 2011 - B 4 AS 108/10 R

bei uns veröffentlicht am 18.01.2011

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts für das Saarland vom 13. April 2010 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht für das Saarland Urteil, 13. Apr. 2010 - L 9 AS 15/09

bei uns veröffentlicht am 13.04.2010

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts für das Saarland vom 20. Juli 2009 wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat auch die dem Kläger im Berufungsverfahren entstandenen außergerichtlichen Auslag

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 22. März 2010 - L 8 SO 3/10 B ER

bei uns veröffentlicht am 22.03.2010

Tenor 1. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 22. Dezember 2009 wird zurückgewiesen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. 2. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilf

Sozialgericht Heilbronn Urteil, 05. Nov. 2009 - S 13 SO 1073/09

bei uns veröffentlicht am 05.11.2009

Tenor Der Beklagte wird unter Abänderung der Bescheide vom 03.12.2008 und 12.12.2008 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26.02.2009 sowie unter Abänderung des Bescheides vom 11.03.2009 und des Bescheides vom 03.11.2009 verurteilt, d

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 24. Sept. 2008 - L 5 KR 1/08

bei uns veröffentlicht am 24.09.2008

weitere Fundstellen ... Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des SG Koblenz vom 20.11.2007 sowie der Bescheid der Beklagten vom 23.3.2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 19.12.2005 aufgehoben. Es wird festges

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 12. Dez. 2007 - L 5 KR 12/07

bei uns veröffentlicht am 12.12.2007

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Itzehoe vom 25. Oktober 2006 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wi

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 28. Nov. 2006 - L 11 KR 3814/06

bei uns veröffentlicht am 28.11.2006

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 26. Juni 2006 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1  Zwischen den Beteil

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 21. Juni 2006 - L 5 KR 5380/05

bei uns veröffentlicht am 21.06.2006

Tatbestand   1  Im Streit ist die Höhe des Beitrags zur Krankenversicherung der Rentner. 2  Der Kläger ist als Rentner bei der Beklagten pflichtversichert. Neben einer Rente aus der gesetzli

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 23. Aug. 2005 - L 11 KR 3450/04

bei uns veröffentlicht am 23.08.2005

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 14. Juli 2004 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1  Zwischen den Betei

Referenzen

(1) Für freiwillige Mitglieder wird die Beitragsbemessung einheitlich durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen geregelt. Dabei ist sicherzustellen, daß die Beitragsbelastung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds...