Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 323 Antragserfordernis

(1) Leistungen der Arbeitsförderung werden auf Antrag erbracht. Arbeitslosengeld gilt mit der Arbeitslosmeldung als beantragt, wenn die oder der Arbeitslose keine andere Erklärung abgibt. Leistungen der aktiven Arbeitsförderung können auch von Amts wegen erbracht werden, wenn die Berechtigten zustimmen. Die Zustimmung gilt insoweit als Antrag.

(2) Kurzarbeitergeld, Leistungen zur Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen und ergänzende Leistungen nach § 102 sind vom Arbeitgeber schriftlich oder elektronisch unter Beifügung einer Stellungnahme der Betriebsvertretung zu beantragen. Der Antrag kann auch von der Betriebsvertretung gestellt werden. Für den Antrag des Arbeitgebers auf Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge und Lehrgangskosten für die Bezieherinnen und Bezieher von Kurzarbeitergeld gilt Satz 1 entsprechend mit der Maßgabe, dass die Erstattung ohne Stellungnahme des Betriebsrates beantragt werden kann. Mit einem Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld oder ergänzende Leistungen nach § 102 sind die Namen, Anschriften und Sozialversicherungsnummern der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mitzuteilen, für die die Leistung beantragt wird. Saison-Kurzarbeitergeld oder ergänzende Leistungen nach § 102 sollen bis zum 15. des Monats beantragt werden, der dem Monat folgt, in dem die Tage liegen, für die die Leistungen beantragt werden. In den Fällen, in denen ein Antrag auf Kurzarbeitergeld, Saison-Kurzarbeitergeld, Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für die Bezieherinnen und Bezieher von Kurzarbeitergeld oder ergänzende Leistungen nach § 102 elektronisch gestellt wird, kann das Verfahren nach § 108 Absatz 1 des Vierten Buches genutzt werden.

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wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 175 Zahlung von Pflichtbeiträgen bei Insolvenzereignis


(1) Den Gesamtsozialversicherungsbeitrag nach § 28d des Vierten Buches, der auf Arbeitsentgelte für die letzten dem Insolvenzereignis vorausgegangenen drei Monate des Arbeitsverhältnisses entfällt und bei Eintritt des Insolvenzereignisses noch nicht
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 102 Ergänzende Leistungen


(1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Wintergeld als Zuschuss-Wintergeld und Mehraufwands-Wintergeld und Arbeitgeber haben Anspruch auf Erstattung der von ihnen zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung, soweit für diese Zwecke

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 108 Verfügung über das Kurzarbeitergeld


(1) § 48 des Ersten Buches zur Auszahlung von Leistungen bei Verletzung der Unterhaltspflicht ist nicht anzuwenden. (2) Für die Zwangsvollstreckung in den Anspruch auf Kurzarbeitergeld gilt der Arbeitgeber als Drittschuldner. Die Abtretung oder V

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20 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Sozialgericht Augsburg Urteil, 19. Sept. 2017 - S 5 AL 404/13

bei uns veröffentlicht am 19.09.2017

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 19. April 2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 24. Oktober 2013 und den Bescheid vom 21. August 2015 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 31. März 2016 - L 7 AS 140/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 31.03.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 25. Februar 2016 wird zurückgewiesen. II. Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. Gründe

Bundesarbeitsgericht Urteil, 27. Juli 2017 - 6 AZR 801/16

bei uns veröffentlicht am 27.07.2017

Tenor 1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 8. September 2016 - 7 Sa 807/15 - aufgehoben.

Bundessozialgericht Beschluss, 04. Apr. 2017 - B 11 AL 93/16 B

bei uns veröffentlicht am 04.04.2017

Tenor Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 23. September 2016 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 23. Okt. 2014 - B 11 AL 7/14 R

bei uns veröffentlicht am 23.10.2014

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 22. Januar 2014 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht NRW Urteil, 13. März 2014 - L 9 AL 296/12

bei uns veröffentlicht am 13.03.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 13.08.2012 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Bet

Bundessozialgericht Urteil, 11. März 2014 - B 11 AL 4/14 R

bei uns veröffentlicht am 11.03.2014

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 13. April 2012 wird zurückgewiesen.

Sozialgericht Gelsenkirchen Urteil, 31. Jan. 2014 - S 4 AL 312/11

bei uns veröffentlicht am 31.01.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger Kurzarbeitergeld (KuG) für einen Teil der von ihm im Jahre 2010 beschäftigten Arbeitnehmer beanspruchen

Bundessozialgericht Urteil, 06. Dez. 2012 - B 11 AL 15/11 R

bei uns veröffentlicht am 06.12.2012

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 26. Mai 2011 aufgehoben und die Berufung des Beigeladenen gegen das Urteil des Sozialgerichts Dresden v

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 01. Aug. 2012 - L 3 AL 3581/11

bei uns veröffentlicht am 01.08.2012

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 18. Juli 2011 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Zwischen den Beteiligten ist die

Bundessozialgericht Urteil, 12. Mai 2011 - B 11 AL 25/10 R

bei uns veröffentlicht am 12.05.2011

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 21. April 2010 aufgehoben. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold

Bundessozialgericht Urteil, 14. Sept. 2010 - B 7 AL 29/09 R

bei uns veröffentlicht am 14.09.2010

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 25. August 2009 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 05. Mai 2010 - B 11 AL 11/09 R

bei uns veröffentlicht am 05.05.2010

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über einen Anspruch des Klägers auf einen Gründungszuschuss zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ab 12.10.2006.

Bundessozialgericht Urteil, 05. Mai 2010 - B 11 AL 28/09 R

bei uns veröffentlicht am 05.05.2010

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über einen Anspruch auf einen Gründungszuschuss. 2

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 31. März 2009 - L 13 AL 4390/08

bei uns veröffentlicht am 31.03.2009

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 14. Juli 2008 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 14. Dez. 2007 - L 13 AL 4932/06

bei uns veröffentlicht am 14.12.2007

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 15. August 2006 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.

Sozialgericht Neubrandenburg Urteil, 10. Juli 2007 - S 4 KR 35/05

bei uns veröffentlicht am 10.07.2007

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Beigeladene wird verurteilt, dem Kläger für den Zeitraum 08.12.2004 bis 18.01.2005 Arbeitslosengeld zu gewähren. 3. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers werden der Beigeladenen auferlegt. T

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 24. Mai 2007 - L 7 AL 4485/05

bei uns veröffentlicht am 24.05.2007

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 16. August 2005 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1  Die Klägerin begehrt einen Existenzgr

Landessozialgericht für das Saarland Urteil, 27. März 2007 - L 9 AS 18/06

bei uns veröffentlicht am 27.03.2007

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts für das Saarland vom 12. April 2006 wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die der Klägerin im Berufungsverfahren entstandenen Kosten zu erstat

Landessozialgericht für das Saarland Urteil, 04. März 2005 - L 8 AL 48/03

bei uns veröffentlicht am 04.03.2005

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts für das Saarland vom 24.10.2002 wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

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(1) § 48 des Ersten Buches zur Auszahlung von Leistungen bei Verletzung der Unterhaltspflicht ist nicht anzuwenden. (2) Für die Zwangsvollstreckung in den Anspruch auf Kurzarbeitergeld gilt der Arbeitgeber als Drittschuldner. Die Abtretung oder Verpfändung des...