Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 17 Drohende Arbeitslosigkeit

Von Arbeitslosigkeit bedroht sind Personen, die

1.
versicherungspflichtig beschäftigt sind,
2.
alsbald mit der Beendigung der Beschäftigung rechnen müssen und
3.
voraussichtlich nach Beendigung der Beschäftigung arbeitslos werden.

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Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 404 Bußgeldvorschriften


(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Unternehmerin oder Unternehmer Dienst- oder Werkleistungen in erheblichem Umfang ausführen lässt, indem sie oder er eine andere Unternehmerin oder einen anderen Unternehmer beauftragt, von dem sie oder er weiß oder

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5 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 8 SGB 10.

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 13. Aug. 2014 - 2 Sa 256/14

bei uns veröffentlicht am 13.08.2014

Tatbestand Die Parteien streiten über die Zahlung einer Sozialplanabfindung und einer Sonderprämie wegen Ungleichbehandlung. Der am 21.08.1954 geborene Kläger war seit 01.10.1979 zu einem Bruttomonatseinkommen von zuletzt 3.467,1

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 02. Dez. 2014 - 7 Sa 466/14

bei uns veröffentlicht am 02.12.2014

weitere Fundstellen ... Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 5. Juni 2014, Az. 9 Ca 3226/13 wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien

Landessozialgericht NRW Urteil, 13. März 2014 - L 9 AL 296/12

bei uns veröffentlicht am 13.03.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 13.08.2012 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Bet

Bundessozialgericht Beschluss, 18. Juni 2013 - B 11 AL 41/13 B

bei uns veröffentlicht am 18.06.2013

Tenor Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 19. Februar 2013 wird als unzulässig verworfen.

Sozialgericht Mannheim Urteil, 19. Jan. 2011 - S 14 AL 1523/09

bei uns veröffentlicht am 19.01.2011

Tenor 1. Der Bescheid der Beklagten vom 17.07.08 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 14.10.08 und der Bescheid vom 23.10.2008 werden abgeändert.2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 100.400,00 EUR zu zahlen.3. Im Übrigen wird die K