Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 152 Fiktive Bemessung

(1) Kann ein Bemessungszeitraum von mindestens 150 Tagen mit Anspruch auf Arbeitsentgelt innerhalb des auf zwei Jahre erweiterten Bemessungsrahmens nicht festgestellt werden, ist als Bemessungsentgelt ein fiktives Arbeitsentgelt zugrunde zu legen. In den Fällen des § 142 Absatz 2 gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass ein Bemessungszeitraum von mindestens 90 Tagen nicht festgestellt werden kann.

(2) Für die Festsetzung des fiktiven Arbeitsentgelts ist die oder der Arbeitslose der Qualifikationsgruppe zuzuordnen, die der beruflichen Qualifikation entspricht, die für die Beschäftigung erforderlich ist, auf die die Agentur für Arbeit die Vermittlungsbemühungen für die Arbeitslose oder den Arbeitslosen in erster Linie zu erstrecken hat. Dabei ist zugrunde zu legen für Beschäftigungen, die

1.
eine Hochschul- oder Fachhochschulausbildung erfordern (Qualifikationsgruppe 1), ein Arbeitsentgelt in Höhe von einem Dreihundertstel der Bezugsgröße,
2.
einen Fachschulabschluss, den Nachweis über eine abgeschlossene Qualifikation als Meisterin oder Meister oder einen Abschluss in einer vergleichbaren Einrichtung erfordern (Qualifikationsgruppe 2), ein Arbeitsentgelt in Höhe von einem Dreihundertsechzigstel der Bezugsgröße,
3.
eine abgeschlossene Ausbildung in einem Ausbildungsberuf erfordern (Qualifikationsgruppe 3), ein Arbeitsentgelt in Höhe von einem Vierhundertfünfzigstel der Bezugsgröße,
4.
keine Ausbildung erfordern (Qualifikationsgruppe 4), ein Arbeitsentgelt in Höhe von einem Sechshundertstel der Bezugsgröße, mindestens jedoch ein Arbeitsentgelt in Höhe des Betrages, der sich ergibt, wenn der Mindestlohn je Zeitstunde nach § 1 Absatz 2 Satz 1 des Mindestlohngesetzes in Verbindung mit der auf der Grundlage des § 11 Absatz 1 Satz 1 des Mindestlohngesetzes jeweils erlassenen Verordnung mit einem Siebtel der tariflichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit, die für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst des Bundes gilt, vervielfacht wird.

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Referenzen - Gesetze | § 62 BBG 2009

§ 62 BBG 2009 zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

§ 62 BBG 2009 wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Entwicklungshelfer-Gesetz - EhfG | § 13 Entgeltersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit


(1) Für einen Anspruch auf Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch stehen Zeiten des Entwicklungsdienstes einschließlich des Vorbereitungsdienstes den Zeiten eines Versicherungspflichtverhältnisses nach dem Recht der Arbeitsförderung gleich
§ 62 BBG 2009 wird zitiert von 1 anderen §§ im Bundesbeamtengesetz.

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 151 Bemessungsentgelt


(1) Bemessungsentgelt ist das durchschnittlich auf den Tag entfallende beitragspflichtige Arbeitsentgelt, das die oder der Arbeitslose im Bemessungszeitraum erzielt hat; Besonderheiten des Übergangsbereichs nach § 20 Absatz 2 des Vierten Buches sind
§ 62 BBG 2009 zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Mindestlohngesetz - MiLoG | § 1 Mindestlohn


(1) Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber. (2) Die Höhe des Mindestlohns beträgt ab dem 1. Oktober 2022 brutto 12 Euro je Zeitstunde. Di

Mindestlohngesetz - MiLoG | § 11 Rechtsverordnung


(1) Die Bundesregierung kann die von der Mindestlohnkommission vorgeschlagene Anpassung des Mindestlohns durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates für alle Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbindlich machen. Die Rech
§ 62 BBG 2009 zitiert 1 andere §§ aus dem Bundesbeamtengesetz.

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 142 Anwartschaftszeit


(1) Die Anwartschaftszeit hat erfüllt, wer in der Rahmenfrist (§ 143) mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat. Zeiten, die vor dem Tag liegen, an dem der Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen des Eintritts einer Sp

Referenzen - Urteile | § 62 BBG 2009

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20 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 62 BBG 2009.

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 10. Nov. 2016 - L 10 AL 293/15

bei uns veröffentlicht am 10.11.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 29.10.2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Sozialgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 15. Juli 2016 - S 10 AL 161/15

bei uns veröffentlicht am 15.07.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Der Kläger wendet sich gegen einen teilweisen Einbehalt des ihm nachträglich bewilligten Arbeitslosengel

Sozialgericht Landshut Endurteil, 25. Juli 2017 - S 13 AL 172/16

bei uns veröffentlicht am 25.07.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Die Beteiligten streiten um die Höhe des der Klägerin zu gewährenden Arbeitslosengeld I (Alg I). Di

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 22. Juni 2017 - L 10 AL 74/16

bei uns veröffentlicht am 22.06.2017

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Augsburg vom 04.03.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbesta

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 11. Dez. 2018 - L 9 AL 291/15

bei uns veröffentlicht am 11.12.2018

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Regensburg vom 29. Oktober 2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 06. Aug. 2014 - L 10 AL 175/12

bei uns veröffentlicht am 06.08.2014

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 10.05.2012 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. T a t b e s t a n d :

BSG B 11 AL 9/17 R

bei uns veröffentlicht am 23.10.2018

Tenor I. Das Verfahren wird ausgesetzt. II. Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Fragen zur Ausle

Bundessozialgericht Urteil, 21. Juni 2018 - B 11 AL 8/17 R

bei uns veröffentlicht am 21.06.2018

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 8. Februar 2017 aufgehoben. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Hamburg

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 05. Juli 2016 - 1 BvR 979/12

bei uns veröffentlicht am 05.07.2016

Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Gründe 1

Sozialgericht Gelsenkirchen Urteil, 23. Juni 2015 - S 4 AL 446/13

bei uns veröffentlicht am 23.06.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Streitgegenstand ist die Höhe des der Klägerin zustehenden Arbeitslosengeldes. 3Die am 00.00.0000 geborene Klägerin ist ausgebildete Arzthelferin, Kind

Bundessozialgericht Urteil, 08. Sept. 2010 - B 11 AL 4/09 R

bei uns veröffentlicht am 08.09.2010

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des hessischen Landessozialgerichts vom 19. Dezember 2008 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landes

Sozialgericht Stuttgart Urteil, 30. Nov. 2009 - S 24 AS 2559/07

bei uns veröffentlicht am 30.11.2009

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1  Die Beteiligten streiten darüber, ob dem Kläger für die Zeit vom 17.07.2006 bis

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 10. Aug. 2007 - L 3 AL 97/06

bei uns veröffentlicht am 10.08.2007

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Schleswig vom 2. Juni 2006 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbe

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 12. Aug. 2005 - L 3 AL 39/05

bei uns veröffentlicht am 12.08.2005

Tenor Auf die Berufung der Beklagten werden das Urteil des Sozialgerichts Schleswig vom 9. März 2005 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 22. Juni 2005 - L 5 AL 2643/04

bei uns veröffentlicht am 22.06.2005

Tatbestand   1  Die Klägerin wendet sich gegen die Aufhebung der Bewilligung und die Rückforderung von Arbeitslosengeld für die Zeit vom 24. Oktober bis 5. Dezember 2002 und vom 11. März 2003 bis 25. Juli 2003 wegen ungenügender Eige

Sozialgericht Ulm Urteil, 08. Juni 2005 - S 6 AL 868/03

bei uns veröffentlicht am 08.06.2005

Tatbestand   1  Der Kläger begehrt Arbeitslosengeld für die Zeit zwischen Umzug und erneuter Meldung bei der Beklagten (vom 07.07.2002 bis 29.07.2002). 2  Der 1966 geborene, zunächst in O. wohnhafte Kläger war v

Sozialgericht Ulm Urteil, 08. Juni 2005 - S 6 AL 921/04

bei uns veröffentlicht am 08.06.2005

Tatbestand   1  Der Kläger wendet sich gegen die von der Beklagten in Höhe von 385 EUR vorgenommene Minderung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld in Höhe von 315 EUR. 2  Der 1966 geborene Kläger war vom 01.10.200

Sozialgericht Heilbronn Entscheidung, 10. Dez. 2004 - S 5 AL 332/04

bei uns veröffentlicht am 10.12.2004

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1  Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit einer Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld wegen fehlender Erreichbar

Landessozialgericht für das Saarland Urteil, 23. Nov. 2004 - L 6 AL 15/01

bei uns veröffentlicht am 23.11.2004

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts für das Saarland vom 04. Januar 2001 wird zurückgewiesen. Die Klage gegen den Bescheid der Beklagten vom 23. März 2000 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 04. Mai 2000

Landessozialgericht für das Saarland Urteil, 10. Sept. 2004 - L 8 AL 30/03

bei uns veröffentlicht am 10.09.2004

Tenor Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Sozialgerichts für das Saarland vom 26.02.2002 sowie der Bescheid der Beklagten vom 26.04.2000 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15.06.2000, betreffend die Aufhebung der Bewilligun

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(1) Die Bundesregierung kann die von der Mindestlohnkommission vorgeschlagene Anpassung des Mindestlohns durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates für alle Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbindlich machen. Die Rechtsverordnung...