Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 41 Berechnung der Leistungen und Bewilligungszeitraum

(1) Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts besteht für jeden Kalendertag. Der Monat wird mit 30 Tagen berechnet. Stehen die Leistungen nicht für einen vollen Monat zu, wird die Leistung anteilig erbracht.

(2) Berechnungen werden auf zwei Dezimalstellen durchgeführt, wenn nichts Abweichendes bestimmt ist. Bei einer auf Dezimalstellen durchgeführten Berechnung wird die letzte Dezimalstelle um eins erhöht, wenn sich in der folgenden Dezimalstelle eine der Ziffern 5 bis 9 ergeben würde.

(3) Über den Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ist in der Regel für ein Jahr zu entscheiden (Bewilligungszeitraum). Der Bewilligungszeitraum soll insbesondere in den Fällen regelmäßig auf sechs Monate verkürzt werden, in denen

1.
über den Leistungsanspruch vorläufig entschieden wird (§ 41a) oder
2.
die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung unangemessen sind.
Die Festlegung des Bewilligungszeitraums erfolgt einheitlich für die Entscheidung über die Leistungsansprüche aller Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft. Wird mit dem Bescheid über Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht auch über die Leistungen zur Deckung der Bedarfe nach § 28 Absatz 2, 4, 6 und 7 entschieden, ist die oder der Leistungsberechtigte in dem Bescheid über Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts darauf hinzuweisen, dass die Entscheidung über Leistungen zur Deckung der Bedarfe nach § 28 Absatz 2, 4, 6 und 7 gesondert erfolgt.

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Erbrecht: Pflichtteilsverzicht ist kein Vertrag zulasten des Jobcenters

04.12.2012

der Pflichtteilverzicht ist regelmäßig kein geeignetes Mittel, um zulasten des Leistungsträgers zu handeln-SG Stuttgart vom 08.03.12-Az:S 15 AS 925/12 ER
Familienrecht

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zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bürgergeld-Verordnung - AlgIIV 2008 | § 3 Berechnung des Einkommens aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft


(1) Bei der Berechnung des Einkommens aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft ist von den Betriebseinnahmen auszugehen. Betriebseinnahmen sind alle aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaf
wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 67 Vereinfachtes Verfahren für den Zugang zu sozialer Sicherung aus Anlass der COVID-19-Pandemie; Verordnungsermächtigung


(1) Leistungen für Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 31. März 2022 beginnen, werden nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4 erbracht. (2) Abweichend von den §§ 9, 12 und 19 Absatz 3 wird Vermögen für die Dauer von sechs Mon

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 74 Ansprüche von Ausländerinnen und Ausländern mit einer Fiktionsbescheinigung


(1) Abweichend von § 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 und 2 erhalten Leistungen nach diesem Buch auch Personen, die gemäß § 49 des Aufenthaltsgesetzes erkennungsdienstlich behandelt worden sind, eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 des Aufenthaltsg
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 28 Bedarfe für Bildung und Teilhabe


(1) Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben dem Regelbedarf nach Maßgabe der Absätze 2 bis 7 gesondert berücksichtigt. Bedarfe für Bildung we

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 41a Vorläufige Entscheidung


(1) Über die Erbringung von Geld- und Sachleistungen ist vorläufig zu entscheiden, wenn1.zur Feststellung der Voraussetzungen des Anspruchs auf Geld- und Sachleistungen voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist und die Voraussetzungen für den Ans

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Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 27. Okt. 2016 - L 19 R 694/15

bei uns veröffentlicht am 27.10.2016

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 28.07.2015 aufgehoben und die Klage auf weitere Erstattungszahlungen in Sachen A. in Höhe von 152,83 Euro wird abgewiesen. II. Der Kläger hat

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 27. Feb. 2014 - L 7 AS 642/12

bei uns veröffentlicht am 27.02.2014

Tatbestand Der Kläger begehrt für einen Teil des Septembers 2009 Arbeitslosengeld II, obwohl er am 04.09.2009 zur Haftentlassung Überbrückungsgeld erhalten hatte. Der 1959 geborene alleinstehende Kläger war von September 2008 bis

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 24. Jan. 2019 - L 16 AS 621/17

bei uns veröffentlicht am 24.01.2019

Tenor I. Auf die Berufung des Beklagten wird Ziffer III des Urteils des Sozialgerichts München vom 29. September 2016 aufgehoben, soweit das ursprüngliche Verfahren S 46 AS 2639/13 betroffen ist. II. Die Berufung der Klägerin wir

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 14. Nov. 2016 - L 7 AS 683/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 14.11.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Sozialgerichts Augsburg vom 6. September 2016 teilweise aufgehoben. II. Die Beigeladene zu 1 wird im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes verpflichtet, den Antragstell

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 21. Dez. 2016 - L 11 AS 386/14 ZVW

bei uns veröffentlicht am 21.12.2016

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 12.04.2011 und der Bescheid des Beklagten vom 23.03.2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12.06.2006 aufgehoben. Im Übr

Verwaltungsgericht München Urteil, 09. Okt. 2014 - 22 K 11.5906

bei uns veröffentlicht am 09.10.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die im Jahr 1966 gebore

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 28. Juli 2016 - L 11 AS 448/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 28.07.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 30.06.2016 wird zurückgewiesen. II. Der Antragsgegner hat die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller für das Beschwerdeverfahren zu tragen.

Sozialgericht Würzburg Beschluss, 30. Juni 2016 - S 9 AS 236/16 ER

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

Tenor I. Der Antragsgegner wird im Wege einer einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragstellern vorläufig ab dem 01.06.2016 bis zur Entscheidung in der Hauptsache bzw. bis zur Bestandskraft eines Ablehnungsbescheides, läng

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 13. Juni 2019 - L 7 AS 382/19 B ER

bei uns veröffentlicht am 13.06.2019

Tenor I. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Landshut vom 17. April 2019 abgeändert und der Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller vorläufig für den Ze

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 15. Jan. 2016 - L 16 AS 251/15 B

bei uns veröffentlicht am 15.01.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 18. Februar 2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Die Klägerin und

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 25. Nov. 2015 - L 11 AS 723/13

bei uns veröffentlicht am 25.11.2015

Gründe Hauptschlagwort: Arbeitslosengeld II Aufhebung der Leistungsbewilligung Darlehenskündigung Darlehenszinsen Eigenheim grobe Fahrlässigkeit Kosten der Unterkunft und Heizung Rücknahme der Leistungsbewilligung Titel: Normenke

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 31. Juli 2018 - L 15 AS 730/18 B ER

bei uns veröffentlicht am 31.07.2018

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 5. Juli 2018 wird als unzulässig verworfen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Strittig ist ein

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 23. Aug. 2017 - L 11 AS 529/17 NZB

bei uns veröffentlicht am 23.08.2017

Tenor I. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 06.04.2017 - S 10 AS 15/17 - wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Der Antrag

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 02. Aug. 2017 - L 8 SO 130/17 B

bei uns veröffentlicht am 02.08.2017

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Landshut vom 11. April 2017 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Die Antragstellerinnen b

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 03. Juni 2015 - L 16 AS 322/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 03.06.2015

Tenor I. Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Sozialgerichts Regensburg vom 9. April 2015 in Ziffer I. und II. abgeändert. II. Der Beschwerdegegner wird verpflichtet, den Beschwerdeführern Leistungen der Grundsicherung

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 18. März 2015 - L 11 AS 761/14

bei uns veröffentlicht am 18.03.2015

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 17.09.2014 wird verworfen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 14. Jan. 2015 - L 11 AS 836/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 14.01.2015

Tenor I. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Sozialgerichts Bayreuth vom 01.12.2014 wird zurückgewiesen. II. Der Antragsgegner hat den Antragstellern auch die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverf

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 29. Jan. 2015 - L 7 AS 130/14

bei uns veröffentlicht am 29.01.2015

Tenor I. Auf die Berufung wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 17. Dezember .2013 aufgehoben. Der Beklagte wird unter Abänderung der beiden Bescheide vom 09.04.2013, die den Monat Dezember 2012 betreffen, verurteilt, dem Kläg

Sozialgericht Augsburg Urteil, 12. März 2018 - S 8 AS 95/18

bei uns veröffentlicht am 12.03.2018

Tenor I. Der Widerspruchsbescheid des Beklagten vom 21. Dezember 2017 wird aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung über den Leistungsanspruch der Kläger im Zeitraum September 2015 bis Februar 2016 an den Beklagten zurückver

Sozialgericht Bayreuth Endurteil, 09. Juli 2015 - S 17 AS 637/12

bei uns veröffentlicht am 09.07.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob dem Kläger für den Zeitraum 01.05.2012 bis 31.10.2012 ein Ansp

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 12. Okt. 2017 - L 7 AS 326/17 ZVW

bei uns veröffentlicht am 12.10.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 18. März 2015 wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Klage-, Berufungs- und des Revisionsverfahrens. III. Die Revision wird zugelassen.

Sozialgericht Bayreuth Urteil, 28. Juli 2015 - S 16 R 224/14

bei uns veröffentlicht am 28.07.2015

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 152,83 € zu zahlen. II. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtstreits in vollem Umfange zu tragen. III. Die Berufung wird zugelassen. IV. Der Streitwert wird au

Sozialgericht Nürnberg Endurteil, 30. Juli 2015 - S 9 R 246/13

bei uns veröffentlicht am 30.07.2015

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin 748,73 € für die Zeit vom 01.11.2012 bis 30.11.2012 in Sachen C. zu erstatten. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. III. Der Streitwert wird auf 748,

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 30. März 2017 - L 19 R 940/15

bei uns veröffentlicht am 30.03.2017

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 30.07.2015 aufgehoben und die Klage abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten beider Instanzen. III. Die Revision wird zugelassen.

Sozialgericht Augsburg Endurteil, 10. Juni 2015 - S 11 AS 104/15

bei uns veröffentlicht am 10.06.2015

Tenor I. Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheids vom 23. Oktober 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 22. Dezember 2014 verurteilt, dem Kläger für Dezember 2014 Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch

Sozialgericht München Urteil, 20. Mai 2016 - S 22 SO 447/15

bei uns veröffentlicht am 20.05.2016

Tenor I. Es wird festgestellt, dass der Bescheid der Beklagten vom 23.03.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides der Regierung von Oberbayern vom 30.06.2015 insoweit rechtswidrig und aufzuheben war, als er eine Befristung

Sozialgericht Bayreuth Beschluss, 01. Dez. 2014 - S 14 AS 995/14 ER

bei uns veröffentlicht am 01.12.2014

Tenor I. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, vorläufig Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für die Zeit vom 04.11.2014 bis 31.12.2014 an die Antragstellerin zu 1. in Höhe

Sozialgericht Bayreuth Endurteil, 02. Dez. 2014 - S 13 AS 115/13

bei uns veröffentlicht am 02.12.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Der Kläger begehrt die Übernahme der Kosten für eine Gleitsichtbrille in Höhe von 619,00 Euro.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 17. Aug. 2017 - L 11 AS 786/15

bei uns veröffentlicht am 17.08.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 09.07.2015 wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte wird verurteilt, über den Antrag des Klägers vom 04.05.2012 auf Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II fü

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 19. Nov. 2018 - L 11 AS 912/18 B ER

bei uns veröffentlicht am 19.11.2018

Gründe I. Streitig sind im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II -Alg II-) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Die 1964 geborene Antragstelle

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 21. Nov. 2014 - L 8 SO 5/14

bei uns veröffentlicht am 21.11.2014

Tenor I. Das Urteil des Sozialgerichts Regensburg vom 25. September 2013 sowie der Bescheid vom 20. Juni 2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 8. August 2011 werden insoweit abgeändert, als die Klägerin anstelle von 1.385,

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 18. Sept. 2014 - L 11 AS 293/13

bei uns veröffentlicht am 18.09.2014

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 09.01.2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbes

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 23. Juli 2014 - L 16 AS 457/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 23.07.2014

Tenor I. Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Sozialgerichts vom 15. Mai 2014 abgeändert. II. Der Beschwerdegegner wird verpflichtet, der Beschwerdeführerin darlehensweise Leistungen in Höhe von monatlich 287 € fü

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 05. Aug. 2014 - L 16 AS 513/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 05.08.2014

Tenor I. Die Beschwerde des Beschwerdeführers zu 3 wird als unzulässig verworfen. II. Auf die Beschwerde der Beschwerdeführer zu 1 und zu 2 wird der Beschluss des Sozialgerichts Regensburg vom 2. Juni 2014 in Ziffer I. und II

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 27. Mai 2014 - L 16 AS 344/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 27.05.2014

Tenor I. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Landshut vom 31. März 2014 unter Ziffer I. und II. abgeändert. II. Der Antragsgegner wird verpflichtet, dem Antragsteller Leistungen der Gr

Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 29. Nov. 2018 - L 8 AS 354/16

bei uns veröffentlicht am 29.11.2018

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts B-Stadt vom 14. April 2016 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen

Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 06. Nov. 2018 - L 10 AS 271/18 B ER

bei uns veröffentlicht am 06.11.2018

Tenor Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Neubrandenburg vom 14. Juni 2018 aufgehoben. Die aufschiebende Wirkung der Klage vom 31. August 2018 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 17. Mai 2018 in der G

Bundessozialgericht Urteil, 12. Sept. 2018 - B 4 AS 39/17 R

bei uns veröffentlicht am 12.09.2018

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 25. September 2017 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beklagte verpflichtet wird, über den Anspruch des Kl

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 28. Juni 2018 - L 4 AS 885/17 NZB

bei uns veröffentlicht am 28.06.2018

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Gründe I. 1 Die Klägerin begehrt die Zulassung der Berufung gegen

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 23. Mai 2018 - L 4 AS 913/17 B ER

bei uns veröffentlicht am 23.05.2018

Tenor Der Beschluss des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 21. Dezember 2017 wird aufgehoben und der Antragsgegner im Weg der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragstellern für den Zeitraum vom 6. November 2017 bis zum 31. Juli 2018 Leist

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 23. Apr. 2018 - L 4 AS 553/15

bei uns veröffentlicht am 23.04.2018

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Kosten sind für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Klägerin und Berufungsklägerin wendet sich gegen einen Versagungsbescheid des Bekl

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 19. Apr. 2018 - L 7 SO 2772/16

bei uns veröffentlicht am 19.04.2018

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Stuttgart vom 27. Juni 2016 wird als unzulässig verworfen.Außergerichtliche Kosten auch des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. Tatbestand 1 Der Rechtsstreit betr

Sozialgericht Halle Urteil, 19. Dez. 2017 - S 5 AS 2197/16

bei uns veröffentlicht am 19.12.2017

Tenor Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 19. Mai 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 8. Juni 2016 verurteilt, der Klägerin im Zeitraum vom ... weitere Leistungen in Höhe von 14,54 EUR zu gewähren. Der Beklagte

Bundesverwaltungsgericht Vorlagebeschluss, 22. Sept. 2017 - 2 C 56/16, 2 C 57/16, 2 C 58/16, 2 C 56/16, 2 C 57/16, 2 C 58/16

bei uns veröffentlicht am 22.09.2017

Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt. Dem Bundesverfassungsgericht wird die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob

Bundesverwaltungsgericht Vorlagebeschluss, 22. Sept. 2017 - 2 C 7/17

bei uns veröffentlicht am 22.09.2017

Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt. Dem Bundesverfassungsgericht wird die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob

Bundesverwaltungsgericht Vorlagebeschluss, 22. Sept. 2017 - 2 C 6/17

bei uns veröffentlicht am 22.09.2017

Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt. Dem Bundesverfassungsgericht wird die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob

Bundesverwaltungsgericht Vorlagebeschluss, 22. Sept. 2017 - 2 C 5/17

bei uns veröffentlicht am 22.09.2017

Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt. Dem Bundesverfassungsgericht wird die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob

Bundesverwaltungsgericht Vorlagebeschluss, 22. Sept. 2017 - 2 C 4/17

bei uns veröffentlicht am 22.09.2017

Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt. Dem Bundesverfassungsgericht wird die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob

Bundesverwaltungsgericht Vorlagebeschluss, 22. Sept. 2017 - 2 C 8/17

bei uns veröffentlicht am 22.09.2017

Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt. Dem Bundesverfassungsgericht wird die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 20. Sept. 2017 - L 4 AS 138/12

bei uns veröffentlicht am 20.09.2017

Tenor Das Urteil des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 1. März 2012 wird abgeändert. Der Bescheid des Beklagten vom 9. März 2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 9. März 2009 wird abgeändert und der Beklagte verurteilt, dem Kläger für

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(1) Über die Erbringung von Geld- und Sachleistungen ist vorläufig zu entscheiden, wenn1.zur Feststellung der Voraussetzungen des Anspruchs auf Geld- und Sachleistungen voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist und die Voraussetzungen für den Anspruch mit...
(1) Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben dem Regelbedarf nach Maßgabe der Absätze 2 bis 7 gesondert berücksichtigt. Bedarfe für Bildung werden nur bei...