Bürgergeld-Verordnung - AlgIIV 2008 | § 3 Berechnung des Einkommens aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft

(1) Bei der Berechnung des Einkommens aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft ist von den Betriebseinnahmen auszugehen. Betriebseinnahmen sind alle aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft erzielten Einnahmen, die im Bewilligungszeitraum nach § 41 Absatz 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch tatsächlich zufließen. Wird eine Erwerbstätigkeit nach Satz 1 nur während eines Teils des Bewilligungszeitraums ausgeübt, ist das Einkommen nur für diesen Zeitraum zu berechnen.

(1a) Nicht zu den Betriebseinnahmen zählen abweichend von Absatz 1 Satz 2 die pauschalierten Betriebskostenzuschüsse, die auf Grund des Förderelements „Neustarthilfe“ des Bundesprogramms Überbrückungshilfe III gezahlt werden.

(2) Zur Berechnung des Einkommens sind von den Betriebseinnahmen die im Bewilligungszeitraum tatsächlich geleisteten notwendigen Ausgaben mit Ausnahme der nach § 11b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch abzusetzenden Beträge ohne Rücksicht auf steuerrechtliche Vorschriften abzusetzen.

(3) Tatsächliche Ausgaben sollen nicht abgesetzt werden, soweit diese ganz oder teilweise vermeidbar sind oder offensichtlich nicht den Lebensumständen während des Bezuges der Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende entsprechen. Nachgewiesene Einnahmen können bei der Berechnung angemessen erhöht werden, wenn anzunehmen ist, dass die nachgewiesene Höhe der Einnahmen offensichtlich nicht den tatsächlichen Einnahmen entspricht. Ausgaben können bei der Berechnung nicht abgesetzt werden, soweit das Verhältnis der Ausgaben zu den jeweiligen Erträgen in einem auffälligen Missverhältnis steht. Ausgaben sind ferner nicht abzusetzen, soweit für sie Darlehen oder Zuschüsse nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch erbracht oder betriebliche Darlehen aufgenommen worden sind. Dies gilt auch für Ausgaben, soweit zu deren Finanzierung andere Darlehen verwandt werden.

(4) Für jeden Monat ist der Teil des Einkommens zu berücksichtigen, der sich bei der Teilung des Gesamteinkommens im Bewilligungszeitraum durch die Anzahl der Monate im Bewilligungszeitraum ergibt. Im Fall des Absatzes 1 Satz 3 gilt als monatliches Einkommen derjenige Teil des Einkommens, der der Anzahl der in den in Absatz 1 Satz 3 genannten Zeitraum fallenden Monate entspricht. Von dem Einkommen sind die Beträge nach § 11b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch abzusetzen.

(5) (weggefallen)

(6) (weggefallen)

(7) Wird ein Kraftfahrzeug überwiegend betrieblich genutzt, sind die tatsächlich geleisteten notwendigen Ausgaben für dieses Kraftfahrzeug als betriebliche Ausgabe abzusetzen. Für private Fahrten sind die Ausgaben um 0,10 Euro für jeden gefahrenen Kilometer zu vermindern. Ein Kraftfahrzeug gilt als überwiegend betrieblich genutzt, wenn es zu mindestens 50 Prozent betrieblich genutzt wird. Wird ein Kraftfahrzeug überwiegend privat genutzt, sind die tatsächlichen Ausgaben keine Betriebsausgaben. Für betriebliche Fahrten können 0,10 Euro für jeden mit dem privaten Kraftfahrzeug gefahrenen Kilometer abgesetzt werden, soweit der oder die erwerbsfähige Leistungsberechtigte nicht höhere notwendige Ausgaben für Kraftstoff nachweist.

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Bürgergeld-Verordnung - AlgIIV 2008 | § 1 Nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen


(1) Außer den in § 11a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch genannten Einnahmen sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen:1.Einnahmen, wenn sie innerhalb eines Kalendermonats 10 Euro nicht übersteigen,2.(weggefallen)3.Einnahmen aus Kapitalvermögen,

Bürgergeld-Verordnung - AlgIIV 2008 | § 4 Berechnung des Einkommens in sonstigen Fällen


Für die Berechnung des Einkommens aus Einnahmen, die nicht unter die §§ 2 und 3 fallen, ist § 2 entsprechend anzuwenden. Hierzu gehören insbesondere Einnahmen aus 1. Sozialleistungen,2. Vermietung und Verpachtung,3. Kapitalvermögen sowie4. Wehr-, Ers
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Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 11b Absetzbeträge


(1) Vom Einkommen abzusetzen sind1.auf das Einkommen entrichtete Steuern,2.Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Beiträge zur Arbeitsförderung,3.Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, s

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 41 Berechnung der Leistungen und Bewilligungszeitraum


(1) Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts besteht für jeden Kalendertag. Der Monat wird mit 30 Tagen berechnet. Stehen die Leistungen nicht für einen vollen Monat zu, wird die Leistung anteilig erbracht. (2) Berechnungen werd

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Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 16. Juni 2016 - L 11 AS 261/16 B ER

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Sozialgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 22. Sept. 2015 - S 17 AS 1078/13

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Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 23. Juli 2015 - L 7 AS 547/14

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Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 29. Jan. 2015 - L 7 AS 130/14

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Tenor I. Auf die Berufung wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 17. Dezember .2013 aufgehoben. Der Beklagte wird unter Abänderung der beiden Bescheide vom 09.04.2013, die den Monat Dezember 2012 betreffen, verurteilt, dem Kläg

Sozialgericht Augsburg Urteil, 12. März 2018 - S 8 AS 95/18

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Sozialgericht Augsburg Urteil, 03. Juli 2017 - S 8 AS 400/17

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Sozialgericht Augsburg Urteil, 24. Feb. 2016 - S 15 AS 1151/15

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Sozialgericht Landshut Urteil, 04. Dez. 2018 - S 11 AS 179/18

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Bundessozialgericht Urteil, 12. Sept. 2018 - B 4 AS 39/17 R

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Bundessozialgericht Urteil, 08. Feb. 2017 - B 14 AS 10/16 R

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Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 31. Jan. 2017 - L 4 AS 27/15

bei uns veröffentlicht am 31.01.2017

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Tenor Das Urteil des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 5. April 2013 wird abgeändert: Der "Änderungsbescheid" des Beklagten vom 27. Januar 2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 3. Januar 2012 wird abgeändert und der Leistungsanspruch de

Bundessozialgericht Urteil, 01. Dez. 2016 - B 14 AS 34/15 R

bei uns veröffentlicht am 01.12.2016

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Sozialgericht Halle Urteil, 18. Okt. 2016 - S 17 AS 3486/15

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Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 24. Aug. 2016 - L 3 AS 2104/15

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Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 27. Juli 2016 - L 3 AS 2898/15

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Bundessozialgericht Urteil, 26. Juli 2016 - B 4 AS 54/15 R

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Bundessozialgericht Urteil, 15. Juni 2016 - B 4 AS 41/15 R

bei uns veröffentlicht am 15.06.2016

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Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 24. Mai 2016 - L 13 AS 5120/14

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Sozialgericht Halle Beschluss, 18. Apr. 2016 - S 17 AS 847/16 ER

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Bundessozialgericht Urteil, 17. Feb. 2016 - B 4 AS 17/15 R

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Landessozialgericht NRW Urteil, 21. Mai 2015 - L 6 AS 532/14

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Landessozialgericht NRW Beschluss, 19. Feb. 2015 - L 7 AS 234/14 B

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Landessozialgericht NRW Beschluss, 11. Feb. 2015 - L 7 AS 312/14 B

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Bundessozialgericht Urteil, 05. Juni 2014 - B 4 AS 49/13 R

bei uns veröffentlicht am 05.06.2014

Tenor Auf die Revision des Beklagten werden die Urteile des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 21. Juni 2013 und des Sozialgerichts Freiburg vom 23. April 2012 aufgehoben sowie die Klage ab

Bundessozialgericht Urteil, 05. Juni 2014 - B 4 AS 31/13 R

bei uns veröffentlicht am 05.06.2014

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 22. Juni 2012 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozia

Landessozialgericht NRW Beschluss, 02. Juni 2014 - L 2 AS 346/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 02.06.2014

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 19.02.2014 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Der Antrag auf Bewilli

Sozialgericht Duisburg Urteil, 28. Apr. 2014 - S 49 AS 617/10

bei uns veröffentlicht am 28.04.2014

Tenor Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 29.05.2009 in der Fassung der Änderungsbescheide vom 02.09.2009, 07.10.2013 und 29.11.2013 sowie in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 02.02.2010 verurteilt, an den Kläger für die M

Bundessozialgericht Urteil, 20. Feb. 2014 - B 14 AS 53/12 R

bei uns veröffentlicht am 20.02.2014

Tenor Das Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 7. Dezember 2011 wird geändert und die Berufungen der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Schwerin vom 8. April 2009 werd

Sozialgericht Aachen Urteil, 18. Feb. 2014 - S 14 AS 921/13

bei uns veröffentlicht am 18.02.2014

Tenor Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 14.01.2013 verpflichtet, die Kläger für den Leistungszeitraum April bis September 2012 unter Berücksichti-gung der Anlagen des Antrages nach § 44 Abs. 1 SGB X neu zu bescheiden. Der Beklagte

Sozialgericht Karlsruhe Beschluss, 29. Nov. 2013 - S 4 AS 3918/13 ER

bei uns veröffentlicht am 29.11.2013

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Bescheid vom 02.10.2013 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 07.11.2013 wird angeordnet.2. Der Antragsgegner wird verpflichtet, dem Antragsteller vom 01.12.2013 bis zum 31.05.201

Sozialgericht Magdeburg Urteil, 15. Nov. 2013 - S 47 AS 90013/09

bei uns veröffentlicht am 15.11.2013

Tenor Der Beklagte wird unter Abänderung des Änderungsbescheides vom 25. August 2006 in der Fassung der Änderungsbescheide vom 1. Juni 2007 und vom 21. April 2008 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 4. Dezember 2008 verurteilt, der Klägerin

Bundessozialgericht Urteil, 22. Aug. 2013 - B 14 AS 1/13 R

bei uns veröffentlicht am 22.08.2013

Tenor Die Revisionen der Kläger gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 21. März 2012 werden zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 28. März 2013 - B 4 AS 42/12 R

bei uns veröffentlicht am 28.03.2013

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 7. Juli 2011 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 13. März 2013 - L 5 AS 107/13 B ER

bei uns veröffentlicht am 13.03.2013

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 20. Dezember 2012 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhil

Sozialgericht Neubrandenburg Urteil, 17. Jan. 2013 - S 14 AS 1754/08

bei uns veröffentlicht am 17.01.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Kosten werden nicht erstattet. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die endgültige Festsetzung und Erstattung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 2. Buch a. F. (im weiteren SGB II) für den Zeitrau

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 19. Dez. 2012 - L 6 AS 611/11

bei uns veröffentlicht am 19.12.2012

Tenor 1. Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Sozialgerichts Koblenz vom 28.09.2011 – S 11 AS 296/11 – abgeändert. Der Bewilligungsbescheid vom 26.10.2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 07.02.2011 wird abgeändert. De

Bundessozialgericht Urteil, 16. Okt. 2012 - B 14 AS 11/12 R

bei uns veröffentlicht am 16.10.2012

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 18. Januar 2012 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das La

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 30. Juli 2012 - 3 A 231/11

bei uns veröffentlicht am 30.07.2012

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen Beitragsfestsetzungen der Beklagten mit dem Ziel der Halbierung des Architektenkammer-Beitrags aus Billigkeitsgründen. 2 Der Kläger ist Landschaftsarchitekt. Seine freiberufliche Tätigkeit übt er aus in

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 21. Juni 2012 - L 7 AS 4373/09

bei uns veröffentlicht am 21.06.2012

Tenor Auf die Berufung des Beklagten werden das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 27. August 2009 aufgehoben und die Klagen abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Die Beteiligt

Bundessozialgericht Urteil, 14. März 2012 - B 14 AS 98/11 R

bei uns veröffentlicht am 14.03.2012

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 25. Januar 2011 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 14. März 2012 - B 14 AS 17/11 R

bei uns veröffentlicht am 14.03.2012

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 22. Juli 2010 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 16. Feb. 2012 - B 4 AS 89/11 R

bei uns veröffentlicht am 16.02.2012

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 11. November 2010 wird zurückgewiesen.

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 19. Aug. 2011 - L 6 AS 13/10 ZVW

bei uns veröffentlicht am 19.08.2011

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Schleswig vom 25. Januar 2008 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Der Kl

Bundessozialgericht Urteil, 07. Juli 2011 - B 14 KG 2/09 R

bei uns veröffentlicht am 07.07.2011

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 19. März 2009 aufgehoben. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Ki

Bundessozialgericht Urteil, 21. Juni 2011 - B 4 AS 22/10 R

bei uns veröffentlicht am 21.06.2011

Tenor Auf die Sprungrevision des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 22. Dezember 2009 (S 40 AS 2408/08) aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung

Bundessozialgericht Urteil, 21. Juni 2011 - B 4 AS 21/10 R

bei uns veröffentlicht am 21.06.2011

Tenor Auf die Sprungrevision des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 22. Dezember 2009 (S 40 AS 2407/08) aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung

Bundessozialgericht Urteil, 26. Mai 2011 - B 14 AS 93/10 R

bei uns veröffentlicht am 26.05.2011

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 17. Mai 2010 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 06. Apr. 2011 - B 4 AS 119/10 R

bei uns veröffentlicht am 06.04.2011

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 22. April 2010 wird zurückgewiesen, soweit die Klägerin Arbeitslosengeld II und Übernahme der tatsäc

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