Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 39 Sofortige Vollziehbarkeit

Keine aufschiebende Wirkung haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen einen Verwaltungsakt,

1.
der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende aufhebt, zurücknimmt, widerruft, entzieht, die Pflichtverletzung und die Minderung des Auszahlungsanspruchs feststellt oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit oder Pflichten erwerbsfähiger Leistungsberechtigter bei der Eingliederung in Arbeit regelt,
2.
mit dem zur Beantragung einer vorrangigen Leistung aufgefordert wird oder
3.
mit dem nach § 59 in Verbindung mit § 309 des Dritten Buches zur persönlichen Meldung bei der Agentur für Arbeit aufgefordert wird.

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Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 11a Nicht zu berücksichtigendes Einkommen


(1) Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind1.Leistungen nach diesem Buch,2.die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz und nach den Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen,3.die Renten oder Beihilfen,
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 59 Meldepflicht


Die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht, § 309 des Dritten Buches, und über die Meldepflicht bei Wechsel der Zuständigkeit, § 310 des Dritten Buches, sind entsprechend anzuwenden.

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155 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 14. Mai 2019 - L 16 AS 293/19 B ER

bei uns veröffentlicht am 14.05.2019

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Augsburg vom 25. März 2019 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 12. Jan. 2017 - L 7 AS 913/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 12.01.2017

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 6. Dezember 2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Dem Antragsteller und Beschwerdeführe

Sozialgericht München Beschluss, 18. Apr. 2019 - S 46 AS 785/19 ER

bei uns veröffentlicht am 18.04.2019

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Entziehungsbescheid vom 7. März 2019 wird angeordnet. II. Der Antragsgegner hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers zu tragen. Gründe

Sozialgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 31. Juli 2017 - S 9 AS 349/17

bei uns veröffentlicht am 31.07.2017

Tenor I. Die Klage gegen die Bescheide vom 28. April 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 17. März 2017 wird abgewiesen. Der Antrag auf Unterlassung wird abgelehnt. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatte

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 22. Nov. 2016 - L 11 AS 742/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 22.11.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Bayreuth vom 13.10.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Der Antrag auf Bewilligung von Prozess

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 21. Nov. 2016 - L 11 AS 721/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 21.11.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 28.09.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Der Antrag auf Bewilligung von Prozessk

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 08. Juli 2016 - L 8 AY 14/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 08.07.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen Ziffer 1 und 2 des Beschlusses des Sozialgerichts Landshut vom 13. April 2016, S 11 AY 39/16 ER, wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III.

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 07. Nov. 2016 - L 11 AS 641/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 07.11.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Bayreuth vom 24.08.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Streitig ist die Auff

Sozialgericht Bayreuth Beschluss, 28. Sept. 2016 - S 17 AS 675/16 ER

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Widersprüche der Antragsteller zu 1 und 2 vom 26.08.2016 gegen die Sanktionsbescheide vom 24.08.2016 (Minderung des Arbeitslosengeldes II der Antragsteller um 10% der Regelleistung im Zeitraum 01

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 06. Dez. 2016 - L 18 AS 770/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 06.12.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde der Antragsteller hin wird der Beschluss des Sozialgerichts Bayreuth vom 28. September 2016 abgeändert und die aufschiebende Wirkung der Widersprüche der Antragsteller auch gegen die Bescheide vom 24.08.201

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 26. Okt. 2017 - L 11 AS 693/17 B ER

bei uns veröffentlicht am 26.10.2017

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 01.09.2017 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Streitig ist die vollständig

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 26. März 2014 - L 7 AS 220/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 26.03.2014

Gründe I. Die Antragstellerin begehrt im Eilverfahren höheres Arbeitslosengeld II, indem sie sich im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens gegen eine Aufrechnung eines Darlehens für eine Mietkaution wendet. Die 1988 geborene A

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 24. März 2014 - L 7 AS 217/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 24.03.2014

Gründe I. Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Bf) wendet sich im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes gegen einen Eingliederungsverwaltungsakt des Antragsgegners und Beschwerdegegners (Bg). Der Bf, der zusammen mit se

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 25. März 2014 - L 16 AS 150/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 25.03.2014

Gründe I. Zwischen den Beteiligten ist im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die Herstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den Bescheid vom 17.10.2013 streitig. Den Beschwerdegegnern (Bg) wurde mi

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 19. März 2014 - L 7 AS 234/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 19.03.2014

Gründe I. Die Antragsteller wenden sich im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes dagegen, dass die volljährige Antragstellerin zu 3 mit dem Antragsgegner einen Gesprächstermin telefonisch vereinbaren soll. Der Antragste

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 30. Jan. 2014 - L 7 AS 85/13

bei uns veröffentlicht am 30.01.2014

Tatbestand Streitig ist eine Sanktion, die eine Minderung des Auszahlungsanspruchs des Klägers auf Arbeitslosengeld II um 60 Prozent des Regelbedarfs für die Monate Dezember 2011, Januar und Februar 2012 feststellt. Der 1959 gebo

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 30. Jan. 2014 - L 7 AS 84/13

bei uns veröffentlicht am 30.01.2014

Tatbestand Streitig ist eine Sanktion, die eine Minderung des Auszahlungsanspruchs des Klägers auf Arbeitslosengeld II um 30 Prozent des Regelbedarfs für die Monate September, Oktober und November 2011 feststellt. Der 1959 gebore

Sozialgericht München Beschluss, 29. Nov. 2016 - S 53 AS 2463/16 ER

bei uns veröffentlicht am 29.11.2016

Tenor 1. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage vom 24.10.2016 gegen den Bescheid vom 14.10.2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20.10.2016 wird abgelehnt. 2. Außergerichtliche Kosten sind nicht z

Sozialgericht München Beschluss, 13. Jan. 2017 - S 13 AS 2844/16 ER

bei uns veröffentlicht am 13.01.2017

Tenor I. Der Antrag vom 02.12.2016 auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs vom 01.12.2016 gegen den Eingliederungsverwaltungsakt vom 18.11.2016 wird abgelehnt. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatte

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 14. Feb. 2017 - L 7 AS 113/17 B ER

bei uns veröffentlicht am 14.02.2017

Tenor I. Die Beschwerde gegen Ziffer I und II des Beschlusses des Sozialgerichts München vom 13.01.2017 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Der Antrag auf Bewilligung von Prozessko

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 21. Dez. 2016 - L 11 AS 386/14 ZVW

bei uns veröffentlicht am 21.12.2016

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 12.04.2011 und der Bescheid des Beklagten vom 23.03.2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12.06.2006 aufgehoben. Im Übr

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 02. Sept. 2016 - L 11 AS 449/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 02.09.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 08.07.2016 - S 8 AS 716/16 ER - wird zurückgewiesen. II. Der Antragsgegner hat die außergerichtlichen Kosten des Antragsstellers für beide Rechtszü

Sozialgericht Bayreuth Beschluss, 28. Juni 2017 - S 9 AS 345/17 ER

bei uns veröffentlicht am 28.06.2017

Tenor I. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. II. Außergerichtlichen Kosten des Verfahrens sind nicht zu erstatten. Gründe I. Zwischen den Beteiligten ist im Verfahren d

Sozialgericht Augsburg Beschluss, 06. Mai 2015 - S 11 AS 351/15 ER

bei uns veröffentlicht am 06.05.2015

Tenor I. Der Antrag auf Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz wird abgelehnt. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Der Antragsteller begehrt im Wege des einstweilig

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 01. Aug. 2016 - L 7 AS 416/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 01.08.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Regensburg vom 20. Juni 2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe Streitig ist die Rechtmäß

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 01. Aug. 2016 - L 7 AS 415/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 01.08.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Regensburg vom 20.06.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe Streitig ist die Rechtmäßigk

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 21. Juli 2016 - L 16 AS 409/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 21.07.2016

Gründe Rechtskräftig: unbekannt Spruchkoerper: 16. Senat I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 9. Juni 2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 12. Juni 2019 - L 16 AS 374/19 B ER

bei uns veröffentlicht am 12.06.2019

Tenor I. Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Sozialgerichts Landshut vom 24.04.2019 aufgehoben. II. Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid vom 20.03.2019 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 02.05.20

Sozialgericht München Beschluss, 01. Okt. 2015 - S 16 AS 1859/15 ER

bei uns veröffentlicht am 01.10.2015

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage der Antragstellerin gegen den Bescheid vom 22.07.2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 12.08.2015 wird angeordnet. II. Der Antragsgegner hat der Antragstellerin

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 03. Juni 2016 - L 7 AS 233/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 03.06.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 4. März 2016 wird zurückgewiesen. II. Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. Gründe I

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 21. Apr. 2016 - L 7 AS 160/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 21.04.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 16. Februar 2016 wird zurückgewiesen. II. Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. Tatbestand I.

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 22. März 2016 - L 7 AS 137/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 22.03.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 18. Februar 2016 wird zurückgewiesen. II. Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. Gründe

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 31. März 2016 - L 7 AS 140/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 31.03.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 25. Februar 2016 wird zurückgewiesen. II. Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. Gründe

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 21. Dez. 2015 - L 11 AS 839/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 21.12.2015

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 25.11.2015 - S 5 AS 1213/15 ER - wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. St

Sozialgericht Augsburg Beschluss, 01. Dez. 2015 - S 8 AS 1280/15 ER

bei uns veröffentlicht am 01.12.2015

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Der Antragsteller begehrt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen eine Eingliede

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 14. Okt. 2015 - L 7 AS 663/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 14.10.2015

Tenor I. Die Beschwerde gegen Ziffer I. und II. des Beschlusses des Sozialgerichts Augsburg vom 9. September 2015 wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller hat auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. III. Der Streitwe

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 25. Aug. 2015 - L 11 AS 558/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 25.08.2015

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 16.07.2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilf

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 08. Juli 2015 - L 16 AS 381/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 08.07.2015

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Augsburg vom 07.05.2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten des Antragstellers sind nicht zu erstatten. III. Dem Antragsteller wird für

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 23. Juni 2015 - L 11 AS 273/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 23.06.2015

Tenor I. Die Beschwerde gegen Ziffer I. des Beschlusses des Sozialgerichts Bayreuth vom 11.03.2015 wird zurückgewiesen. II. Ziffer II. des Beschlusses des Sozialgerichts Bayreuth vom 11.03.2015 wird aufgehoben und der Antra

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 29. Apr. 2015 - L 7 AS 248/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 29.04.2015

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 27. März 2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Der Antragsteller un

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 22. Jan. 2015 - L 7 AS 813/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 22.01.2015

Tenor I. Die Beschwerde gegen Ziffer I. und III. des Beschlusses des Sozialgerichts München vom 29. Oktober 2014 wird zurückgewiesen. II. Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. II

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 13. Feb. 2015 - L 7 AS 23/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 13.02.2015

Tenor I. Auf die Beschwerde wird Ziffer III des Beschlusses des Sozialgerichts Landshut vom 18. November 2014 aufgehoben. II. Dem Antragsteller und Beschwerdeführer wird für das Verfahren vor dem Sozialgericht und das Beschwe

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 18. Dez. 2014 - L 7 AS 722/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 18.12.2014

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Augsburg vom 29. August 2014, Az.: S 15 AS 840/14 ER wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I.

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 07. Jan. 2015 - L 16 AS 734/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 07.01.2015

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Regensburg vom 8. Oktober 2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten des Verfahrens sind nicht zu erstatten. Gründe I.

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 23. Mai 2018 - L 11 AS 361/18 NZB

bei uns veröffentlicht am 23.05.2018

Tenor I. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 15.03.2018 - S 16 AS 385/16 - wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 23. Mai 2018 - L 11 AS 360/18 NZB

bei uns veröffentlicht am 23.05.2018

Tenor I. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 15.03.2018 - S 16 AS 201/14 - wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 24. Mai 2018 - L 11 AS 356/18 B ER

bei uns veröffentlicht am 24.05.2018

Tenor I. Die Beschwerde gegen Punkt I. und II. des Beschlusses des Sozialgerichts Würzburg vom 03.04.2018 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Streitig

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 24. Mai 2018 - L 7 AS 328/18 B ER

bei uns veröffentlicht am 24.05.2018

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 21. März 2018 wird zurückgewiesen. Die Beschwerde hinsichtlich der Leistungen ab Mai 2018 wird verworfen. II. Der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz we

Sozialgericht München Beschluss, 12. Juli 2017 - S 40 AS 1532/17 ER

bei uns veröffentlicht am 12.07.2017

Tenor I. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs vom 30.6.2017 gegen den Sanktionsbescheid vom 21.6.2017 wird abgelehnt. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Der Antrag auf

Sozialgericht Nürnberg Beschluss, 10. Apr. 2017 - S 22 AS 292/17 ER

bei uns veröffentlicht am 10.04.2017

Tenor I. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung vom 16.03.2017 gegen den Eingliederungsverwaltungsakt vom 14.02.2017 wird abgelehnt. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe

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