Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 10 Alter
(1) (weggefallen)
(2) (weggefallen)
(3) Ausbildungsförderung wird nicht geleistet, wenn Auszubildende bei Beginn des Ausbildungsabschnitts, für den sie Ausbildungsförderung beantragen, das 45. Lebensjahr vollendet haben. Satz 1 gilt nicht, wenn
- 1.
der Auszubildende die Zugangsvoraussetzungen für die zu fördernde Ausbildung an einer in § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 Buchstabe a genannten Ausbildungsstätte, durch eine Nichtschülerprüfung oder durch eine Zugangsprüfung zu einer Hochschule oder zu einer Akademie im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 erworben hat, - 1a.
der Auszubildende ohne Hochschulzugangsberechtigung auf Grund seiner beruflichen Qualifikation an einer Hochschule oder an einer Akademie im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 eingeschrieben worden ist, - 1b.
der Auszubildende eine weitere Ausbildung nach § 7 Absatz 2 Nummer 2 oder 3 aufnimmt, - 2.
Auszubildende, die das 45. Lebensjahr während eines zuvor abgeschlossenen Bachelor- oder Bakkalaureusstudiengangs vollendet haben, danach unverzüglich einen nach § 7 Absatz 1a förderungsfähigen Studiengang beginnen, - 3.
Auszubildende aus persönlichen oder familiären Gründen gehindert waren, den Ausbildungsabschnitt rechtzeitig zu beginnen; dies ist insbesondere der Fall, wenn sie bei Erreichen der Altersgrenzen bis zur Aufnahme der Ausbildung ein eigenes Kind unter 14 Jahren ohne Unterbrechung erziehen und während dieser Zeit bis zu höchstens 30 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt erwerbstätig sind; Alleinerziehende dürfen auch mehr als 30 Wochenstunden erwerbstätig sein, um dadurch Unterstützung durch Leistungen der Grundsicherung zu vermeiden, oder - 4.
der Auszubildende infolge einer einschneidenden Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse bedürftig geworden ist und noch keine Ausbildung, die nach diesem Gesetz gefördert werden kann, berufsqualifizierend abgeschlossen hat.

Referenzen - Gesetze | § 10 BAföG
§ 10 BAföG zitiert oder wird zitiert von 9 §§.
§ 10 BAföG wird zitiert von 3 §§ in anderen Gesetzen.
Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 7 Leistungsberechtigte
(1) Leistungen nach diesem Buch erhalten Personen, die 1. das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben,2. erwerbsfähig sind,3. hilfebedürftig sind und4. ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deut
Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 27 Leistungen für Auszubildende
(1) Auszubildende im Sinne des § 7 Absatz 5 erhalten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach Maßgabe der folgenden Absätze. Die Leistungen für Auszubildende im Sinne des § 7 Absatz 5 gelten nicht als Arbeitslosengeld II.
(2) Leistungen
Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 22 Sonderregelungen für Auszubildende
(1) Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der §§ 51, 57 und 58 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Dritten und Vierten Kapitel. In beso
§ 10 BAföG wird zitiert von 4 anderen §§ im Bundesausbildungsförderungsgesetz.
Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 66a Übergangs- und Anwendungsvorschrift; Verordnungsermächtigung
(1) Für Auszubildende, denen bis zum 31. Juli 2016 nach zuvor bereits erworbenem Hochschulabschluss die Leistung von Ausbildungsförderung nach § 7 Absatz 1 bewilligt wurde, ist diese Vorschrift bis zum Ende des Ausbildungsabschnitts in der bis zum 31
Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 46 Antrag
(1) Über die Leistung von Ausbildungsförderung wird auf schriftlichen oder elektronischen Antrag entschieden.
(2) Der Antrag ist an das örtlich zuständige Amt für Ausbildungsförderung zu richten.
(3) Die zur Feststellung des Anspruchs erforde
Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 50 Bescheid
(1) Die Entscheidung ist dem Antragsteller schriftlich oder elektronisch mitzuteilen (Bescheid). Unter dem Vorbehalt der Rückforderung kann ein Bescheid nur ergehen, soweit dies in diesem Gesetz vorgesehen ist. Ist in einem Bescheid dem Grunde nach ü
Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 60 Opfer politischer Verfolgung durch SED-Unrecht
Verfolgten nach § 1 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes oder verfolgten Schülern nach § 3 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes wird für Ausbildungsabschnitte, die vor dem 1. Januar 2003 beginnen, 1. Ausbildungsförderung ohne Anwendung der Al
§ 10 BAföG zitiert 2 andere §§ aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz.
Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 2 Ausbildungsstätten
(1) Ausbildungsförderung wird geleistet für den Besuch von 1. weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsfachschulen, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung, ab Klasse 10 sowie von Fach- und Fachoberschulklasse
Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 7 Erstausbildung, weitere Ausbildung
(1) Ausbildungsförderung wird für die weiterführende allgemeinbildende und zumindest für drei Schul- oder Studienjahre berufsbildender Ausbildung im Sinne der §§ 2 und 3 bis zu einem daran anschließenden berufsqualifizierenden Abschluss geleistet, lä

58 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 10 BAföG.
Verwaltungsgericht München Urteil, 27. März 2014 - 15 K 13.2854
bei uns veröffentlicht am 27.03.2014
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitslei
Verwaltungsgericht München Beschluss, 11. Jan. 2018 - M 15 K 15.3400
bei uns veröffentlicht am 11.01.2018
Tenor
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt ... wird abgelehnt.
Gründe
I.
Die am ... geborene Klägerin begehrt Ausbildungsförderung für ihr Studium der ... an der Universität S... Die Klägerin besuchte
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. März 2018 - 12 C 18.503
bei uns veröffentlicht am 07.03.2018
Tenor
I. Die Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe und Anwaltsbeiordnung wird zurückgewiesen.
II. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Kosten werden nicht erstattet.
Gründe
Die Beschwerde der Klägerin gegen den Prozesskostenhilfe
Verwaltungsgericht München Urteil, 09. Jan. 2014 - 15 K 12.4609
bei uns veröffentlicht am 09.01.2014
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheit
Sozialgericht Bayreuth Urteil, 01. Juni 2016 - S 9 AS 900/13
bei uns veröffentlicht am 01.06.2016
Tenor
I. Die Klage gegen den Bescheid vom 25. Juli 2013 in der Fassung des Bescheides vom 5. August 2013 in der Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 13. August 2013 und 26. August 2013 wird unter Berücksichtigung des Teilanerkenntnisses des Beklagt
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 12. Mai 2016 - W 3 K 15.813
bei uns veröffentlicht am 12.05.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
I.
Der Rechtsstreit betrifft die Gewährung von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderu
Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 24. Jan. 2019 - 4 Bs 83/18
bei uns veröffentlicht am 24.01.2019
Tenor
Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 3. Mai 2018 wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens; Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Gründe
I.
Die A
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 18. Apr. 2018 - 12 S 1098/17
bei uns veröffentlicht am 18.04.2018
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 29. März 2017 - 1 K 5414/15 - wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelas
Bundesverwaltungsgericht Urteil, 29. März 2018 - 5 C 14/17
bei uns veröffentlicht am 29.03.2018
Tatbestand
Der Kläger begehrt die Bewilligung von Ausbildungsförderung für ein Hochschulstudium, zu dem er aufgrund des erfolgreichen Abschlusses eines beruflichen Bildungsga
Bundesverwaltungsgericht Urteil, 29. März 2018 - 5 C 14/16
bei uns veröffentlicht am 29.03.2018
Tatbestand
Die Klägerin begehrt die Bewilligung von Ausbildungsförderung für ein Bachelorstudium, zu dem sie aufgrund des erfolgreichen Abschlusses eines beruflichen Bildungs
Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Beschluss, 24. Nov. 2017 - L 9 AY 156/17 B ER
bei uns veröffentlicht am 24.11.2017
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Schleswig vom 14. August 2017 aufgehoben. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
Außergerichtliche Kosten des Antragstellers sind für bei
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 24. Aug. 2017 - 7 A 11203/16
bei uns veröffentlicht am 24.08.2017
weitere Fundstellen ...Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Mainz vom 1. September 2016 die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Das Urteil is
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 04. Apr. 2017 - 12 S 2630/15
bei uns veröffentlicht am 04.04.2017
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 11. November 2015 - 1 K 371/15 - geändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens in beiden Rechtszü
Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 08. Feb. 2017 - 1 K 3102/16
bei uns veröffentlicht am 08.02.2017
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
Tatbestand 1 Der Kläger begehrt Ausbildungsförderung nach Überschreitung der Altersgrenze.2 Der Kläger wurde am ...1965 geboren. Er absolvierte eine
Sozialgericht Stralsund Urteil, 20. Jan. 2017 - S 3 KR 11/15
bei uns veröffentlicht am 20.01.2017
Tenor1. Der Bescheid vom 7. Oktober 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10. Dezember 2014 wird abgeändert.
2. Es wird festgestellt, dass die Klägerin auch in der Zeit vom 1. Oktober 2014 bis zum 30. November 2015 der Versicherungspflicht
Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 16. Dez. 2016 - L 3 AL 33/14
bei uns veröffentlicht am 16.12.2016
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Itzehoe vom 23. Juli 2014 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren
nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Ta
Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 29. Nov. 2016 - 11 K 3700/16
bei uns veröffentlicht am 29.11.2016
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt Ausbildungsförderung nach dem BAföG nach Überschreiten der Altersgrenze für ihr Studium der Mathematik an
Sozialgericht Mainz Vorlagebeschluss, 18. Apr. 2016 - S 3 AS 99/14
bei uns veröffentlicht am 18.04.2016
Tenor
1. Das Verfahren wird ausgesetzt.
2. Dem Bundesverfassungsgericht wird folgende Frage zur Entscheidung vorgelegt:
Ist § 7 Abs. 5 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.2011 (BGBI. Teil I Nr. 23, S.
Sozialgericht Mainz Vorlagebeschluss, 18. Apr. 2016 - S 3 AS 149/16
bei uns veröffentlicht am 18.04.2016
weitere Fundstellen ...Diese Entscheidung wird zitiert
Diese Entscheidung zitiert
Tenor
1. Das Verfahren wird ausgesetzt.
2. Dem Bundesverfassungsgericht werden folgende Fragen zur Entscheidung vorgelegt:
a) Ist § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Zweites B
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 07. März 2016 - 12 B 158/16
bei uns veröffentlicht am 07.03.2016
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Beschwerdeverfahrens.
1G r ü n d e
2Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Das Beschwerdevorbringen, auf dessen Prüfung der Senat gemäß § 1
Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 24. Feb. 2016 - 1 K 2584/15
bei uns veröffentlicht am 24.02.2016
Tenor
Der Beklagte wird unter Aufhebung entgegenstehender Bescheide verpflichtet, der Klägerin für ihr Studium der Psychologie nach Überschreitung der Altersgrenze des § 10 Abs. 3 Satz 1 BAföG Ausbildungsförderung im Bewilligungszeitraum 10/2014 bis
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 11. Jan. 2016 - 12 A 2056/14
bei uns veröffentlicht am 11.01.2016
Tenor
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens.
1G r ü n d e :
2Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist zwar zulässig, aber nicht begründet, weil keiner der
Landessozialgericht NRW Beschluss, 29. Juni 2015 - L 2 AS 587/15 B ER und L 2 AS 588/15 B
bei uns veröffentlicht am 29.06.2015
Tenor
Die Beschwerden der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 16.03.2015 werden zurückgewiesen. Kosten sind auch für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Be
Verwaltungsgericht Minden Urteil, 29. Juni 2015 - 11 K 807/14
bei uns veröffentlicht am 29.06.2015
Tenor
Der Beklagte wird unter entsprechender Aufhebung seiner Bescheide vom 09.08.2013 und vom 02.10.2013 sowie des Widerspruchsbescheides vom 26.02.2014 verpflichtet, die Klägerin für den Zeitraum vom 01.06.2013 bis einschließlich Februar 2014 von
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 11. Juni 2015 - 15 A 152/13
bei uns veröffentlicht am 11.06.2015
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleist
Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 04. Juni 2015 - 4 Bs 47/15
bei uns veröffentlicht am 04.06.2015
Tenor
Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 27. Januar 2015 wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Gründe
I.
D
Bundesverwaltungsgericht Urteil, 28. Mai 2015 - 5 C 4/14
bei uns veröffentlicht am 28.05.2015
Tatbestand
Der Kläger begehrt die Bewilligung von Ausbildungsförderung für eine einjährige Ausbildung zum staatlich geprüften Holzgestalter an einer Fachschule.
Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 30. Apr. 2015 - 2 K 4825/13
bei uns veröffentlicht am 30.04.2015
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 20. September 2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 9. Oktober 2013 verpflichtet, der Klägerin für ihr Studium im Studiengang Rechtswissenschaft an der Universität D. für den Bewillig
Verwaltungsgericht Hamburg Beschluss, 27. Jan. 2015 - 2 E 5/15
bei uns veröffentlicht am 27.01.2015
Tenor
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin vorläufig von Januar 2015 bis zu einer bestandskräftigen oder klageabweisenden En
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 22. Jan. 2015 - L 2 AS 4/15 B ER
bei uns veröffentlicht am 22.01.2015
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Gründe
I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Antragstellerin Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts hat.
Die 1977 geborene Ant
Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 14. Jan. 2015 - 11 K 3677/14
bei uns veröffentlicht am 14.01.2015
Tenor
Der Bescheid der Beklagten vom 17. April 2014 und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart - Landesamt für Ausbildungsförderung - vom 16. Juli 2014 werden aufgehoben.
Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger antragsgemäß
Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 08. Okt. 2014 - 1 BvR 886/11
bei uns veröffentlicht am 08.10.2014
Gründe I.
Die mit einem Prozesskostenhilfegesuch verbundene Verfassungsbeschwe
Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 22. Sept. 2014 - 4 Bf 200/12
bei uns veröffentlicht am 22.09.2014
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 27. August 2012 geändert.
Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheides vom 8. März 2011 und des Widerspruchsbescheides
Verwaltungsgericht Hamburg Beschluss, 17. Sept. 2014 - 2 E 4120/14
bei uns veröffentlicht am 17.09.2014
Tenor
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller vorläufig bis zu einer bestandskräftigen oder klageabweisenden Entscheidung im Hauptsacheverfahren, 2 K 4119/14, längstens bis September 2015 für das
Landessozialgericht NRW Beschluss, 18. Aug. 2014 - L 7 AS 1191/14 B ER
bei uns veröffentlicht am 18.08.2014
Tenor
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 16.06.2014 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
1Gründe:
2Das mit der Beschwerde verfolgte Begehren der Antragstel
Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 11. Juli 2014 - 1 K 3069/13
bei uns veröffentlicht am 11.07.2014
Tenor
Der Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung seines Bescheides vom 6. Februar 2013 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 27. Februar 2013 verpflichtet, dem Kläger für den Besuch des Weiterbildungskollegs der Stadt N. für die
Landessozialgericht NRW Urteil, 26. Juni 2014 - L 6 AS 327/12
bei uns veröffentlicht am 26.06.2014
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 16.12.2011 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen
1Tatbestand:
2Streitig ist
Landessozialgericht NRW Urteil, 27. März 2014 - L 9 SO 497/11
bei uns veröffentlicht am 27.03.2014
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 28.07.2011 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beklagte unter Aufhebung des Bescheids vom 04.11.2009 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 10.02.2010 ve
Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 17. Feb. 2014 - 2 K 1494/12
bei uns veröffentlicht am 17.02.2014
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Der Kläger trägt die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Der Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung gege
Landessozialgericht NRW Urteil, 21. Jan. 2014 - L 2 AS 975/13
bei uns veröffentlicht am 21.01.2014
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 14.05.2013 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Dem Kläger werden Verschuldenskosten in Höhe von 1000,- Euro auferlegt. Die Revision wird nicht zugelasse
Landessozialgericht NRW Beschluss, 05. Nov. 2013 - L 12 AS 1317/13 B
bei uns veröffentlicht am 05.11.2013
Tenor
Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 05.06.2013 wird zurückgewiesen. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
1Gründe:
2I.
3Streitig ist zwischen den Beteiligten die Rechtmäßigkeit ei
Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 20. Dez. 2012 - 5 B 34/12
bei uns veröffentlicht am 20.12.2012
Gründe
Die auf den Zulassungsgrund der Grundsatzbedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.
Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 10. Okt. 2012 - 1 K 245/12
bei uns veröffentlicht am 10.10.2012
Tenor
Der Bescheid des Beklagten vom 23.05.2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 09.01.2012 wird aufgehoben.
Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin für den Bewilligungszeitraum Februar 2011 bis J
Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 08. Okt. 2012 - 5 B 25/12
bei uns veröffentlicht am 08.10.2012
Gründe
Die auf den Zulassungsgrund der Grundsatzbedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.
Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 27. Okt. 2011 - 2 LB 13/11
bei uns veröffentlicht am 27.10.2011
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 21.03.2011 geändert:
Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 12.10.2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11.03.2010 ve
Bundessozialgericht Urteil, 27. Sept. 2011 - B 4 AS 160/10 R
bei uns veröffentlicht am 27.09.2011
Tenor
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 29. April 2010 wird zurückgewiesen.
Bundessozialgericht Urteil, 30. Aug. 2010 - B 4 AS 97/09 R
bei uns veröffentlicht am 30.08.2010
Tenor
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 10. August 2009 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Lan
Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 01. Feb. 2010 - 11 K 4088/09
bei uns veröffentlicht am 01.02.2010
Tenor
Die Bescheide des Beklagten vom 18.05. und vom 01.10.2009 werden aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger Ausbildungsförderungsleistungen in gesetzlicher Höhe zu gewähren.
Der Beklagte trägt die Kosten des
Verwaltungsgericht Sigmaringen Beschluss, 24. März 2009 - 1 K 2876/08
bei uns veröffentlicht am 24.03.2009
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
Gründe I. 1 Die Antragstellerin begehrt Ausbildungsfö
Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 04. Juli 2008 - L 3 AS 47/07
bei uns veröffentlicht am 04.07.2008
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des SozialgerichtsSchleswig vom 12. Oktober 2007 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahrennicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
(1) Ausbildungsförderung wird für die weiterführende allgemeinbildende und zumindest für drei Schul- oder Studienjahre berufsbildender Ausbildung im Sinne der §§ 2 und 3 bis zu einem daran anschließenden berufsqualifizierenden Abschluss geleistet, längstens bis...