Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 10 Alter

(1) (weggefallen)

(2) (weggefallen)

(3) Ausbildungsförderung wird nicht geleistet, wenn Auszubildende bei Beginn des Ausbildungsabschnitts, für den sie Ausbildungsförderung beantragen, das 45. Lebensjahr vollendet haben. Satz 1 gilt nicht, wenn

1.
der Auszubildende die Zugangsvoraussetzungen für die zu fördernde Ausbildung an einer in § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 Buchstabe a genannten Ausbildungsstätte, durch eine Nichtschülerprüfung oder durch eine Zugangsprüfung zu einer Hochschule oder zu einer Akademie im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 erworben hat,
1a.
der Auszubildende ohne Hochschulzugangsberechtigung auf Grund seiner beruflichen Qualifikation an einer Hochschule oder an einer Akademie im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 eingeschrieben worden ist,
1b.
der Auszubildende eine weitere Ausbildung nach § 7 Absatz 2 Nummer 2 oder 3 aufnimmt,
2.
Auszubildende, die das 45. Lebensjahr während eines zuvor abgeschlossenen Bachelor- oder Bakkalaureusstudiengangs vollendet haben, danach unverzüglich einen nach § 7 Absatz 1a förderungsfähigen Studiengang beginnen,
3.
Auszubildende aus persönlichen oder familiären Gründen gehindert waren, den Ausbildungsabschnitt rechtzeitig zu beginnen; dies ist insbesondere der Fall, wenn sie bei Erreichen der Altersgrenzen bis zur Aufnahme der Ausbildung ein eigenes Kind unter 14 Jahren ohne Unterbrechung erziehen und während dieser Zeit bis zu höchstens 30 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt erwerbstätig sind; Alleinerziehende dürfen auch mehr als 30 Wochenstunden erwerbstätig sein, um dadurch Unterstützung durch Leistungen der Grundsicherung zu vermeiden, oder
4.
der Auszubildende infolge einer einschneidenden Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse bedürftig geworden ist und noch keine Ausbildung, die nach diesem Gesetz gefördert werden kann, berufsqualifizierend abgeschlossen hat.
Satz 2 Nummer 1, 1b, 3 und 4 gilt nur, wenn der Auszubildende die Ausbildung unverzüglich nach Erreichen der Zugangsvoraussetzungen, dem Wegfall der Hinderungsgründe oder dem Eintritt einer Bedürftigkeit infolge einschneidender Veränderungen seiner persönlichen Verhältnisse aufnimmt.

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zitiert oder wird zitiert von 9 §§.

wird zitiert von 3 §§ in anderen Gesetzen.

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 7 Leistungsberechtigte


(1) Leistungen nach diesem Buch erhalten Personen, die1.das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben,2.erwerbsfähig sind,3.hilfebedürftig sind und4.ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschla

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 27 Leistungen für Auszubildende


(1) Auszubildende im Sinne des § 7 Absatz 5 erhalten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach Maßgabe der folgenden Absätze. Die Leistungen für Auszubildende im Sinne des § 7 Absatz 5 gelten nicht als Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1.

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 22 Sonderregelungen für Auszubildende


(1) Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der §§ 51, 57 und 58 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Dritten und Vierten Kapitel. In beso
wird zitiert von 4 anderen §§ im .

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 46 Antrag


(1) Über die Leistung von Ausbildungsförderung wird auf schriftlichen oder elektronischen Antrag entschieden. (2) Der Antrag ist an das örtlich zuständige Amt für Ausbildungsförderung zu richten. (3) Die zur Feststellung des Anspruchs erforde

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 50 Bescheid


(1) Die Entscheidung ist dem Antragsteller schriftlich oder elektronisch mitzuteilen (Bescheid). Unter dem Vorbehalt der Rückforderung kann ein Bescheid nur ergehen, soweit dies in diesem Gesetz vorgesehen ist. Ist in einem Bescheid dem Grunde nach ü

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 60 Opfer politischer Verfolgung durch SED-Unrecht


Verfolgten nach § 1 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes oder verfolgten Schülern nach § 3 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes wird für Ausbildungsabschnitte, die vor dem 1. Januar 2003 beginnen, 1. Ausbildungsförderung ohne Anwendung der Al

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 66a Übergangs- und Anwendungsvorschrift; Verordnungsermächtigung


(1) Für Auszubildende, denen bis zum 31. Juli 2016 nach zuvor bereits erworbenem Hochschulabschluss die Leistung von Ausbildungsförderung nach § 7 Absatz 1 bewilligt wurde, ist diese Vorschrift bis zum Ende des Ausbildungsabschnitts in der bis zum 31
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 2 Ausbildungsstätten


(1) Ausbildungsförderung wird geleistet für den Besuch von1.weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsfachschulen, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung, ab Klasse 10 sowie von Fach- und Fachoberschulklassen,

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 7 Erstausbildung, weitere Ausbildung


(1) Ausbildungsförderung wird für die weiterführende allgemeinbildende und zumindest für drei Schul- oder Studienjahre berufsbildender Ausbildung im Sinne der §§ 2 und 3 bis zu einem daran anschließenden berufsqualifizierenden Abschluss geleistet, lä

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58 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht München Urteil, 27. März 2014 - 15 K 13.2854

bei uns veröffentlicht am 27.03.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Volls

Verwaltungsgericht München Beschluss, 11. Jan. 2018 - M 15 K 15.3400

bei uns veröffentlicht am 11.01.2018

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt ... wird abgelehnt. Gründe I. Die am ... geborene Klägerin begehrt Ausbildungsförderung für ihr Studium der ... an de

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. März 2018 - 12 C 18.503

bei uns veröffentlicht am 07.03.2018

Tenor I. Die Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe und Anwaltsbeiordnung wird zurückgewiesen. II. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Kosten werden nicht erstattet. Gründe Die Beschwerde d

Verwaltungsgericht München Urteil, 09. Jan. 2014 - 15 K 12.4609

bei uns veröffentlicht am 09.01.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die V

Sozialgericht Bayreuth Urteil, 01. Juni 2016 - S 9 AS 900/13

bei uns veröffentlicht am 01.06.2016

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 25. Juli 2013 in der Fassung des Bescheides vom 5. August 2013 in der Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 13. August 2013 und 26. August 2013 wird unter Berücksichtigung des Teilanerkenntnis

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 12. Mai 2016 - W 3 K 15.813

bei uns veröffentlicht am 12.05.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand I. Der Rechtsstreit betrifft die Gewährung von A

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 24. Jan. 2019 - 4 Bs 83/18

bei uns veröffentlicht am 24.01.2019

Tenor Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 3. Mai 2018 wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens; Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 18. Apr. 2018 - 12 S 1098/17

bei uns veröffentlicht am 18.04.2018

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 29. März 2017 - 1 K 5414/15 - wird zurückgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 29. März 2018 - 5 C 14/16

bei uns veröffentlicht am 29.03.2018

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Bewilligung von Ausbildungsförderung für ein Bachelorstudium, zu dem sie aufgrund des erfolgreichen Abschlusses eines beruflichen B

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 29. März 2018 - 5 C 14/17

bei uns veröffentlicht am 29.03.2018

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Bewilligung von Ausbildungsförderung für ein Hochschulstudium, zu dem er aufgrund des erfolgreichen Abschlusses eines beruflichen Bil

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Beschluss, 24. Nov. 2017 - L 9 AY 156/17 B ER

bei uns veröffentlicht am 24.11.2017

Tenor Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Schleswig vom 14. August 2017 aufgehoben. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Außergerichtliche Kosten des Antragstellers sind fü

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 24. Aug. 2017 - 7 A 11203/16

bei uns veröffentlicht am 24.08.2017

weitere Fundstellen ... Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Mainz vom 1. September 2016 die Klage abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 04. Apr. 2017 - 12 S 2630/15

bei uns veröffentlicht am 04.04.2017

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 11. November 2015 - 1 K 371/15 - geändert.Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 08. Feb. 2017 - 1 K 3102/16

bei uns veröffentlicht am 08.02.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Tatbestand  1 Der Kläger begehrt Ausbildungsförderung nach Überschreitung der Altersgrenze.2 Der Kläger wurde am ...1965 geboren. Er absolvierte eine A

Sozialgericht Stralsund Urteil, 20. Jan. 2017 - S 3 KR 11/15

bei uns veröffentlicht am 20.01.2017

Tenor 1. Der Bescheid vom 7. Oktober 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10. Dezember 2014 wird abgeändert. 2. Es wird festgestellt, dass die Klägerin auch in der Zeit vom 1. Oktober 2014 bis zum 30. November 2015 der Versicherungspf

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 16. Dez. 2016 - L 3 AL 33/14

bei uns veröffentlicht am 16.12.2016

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Itzehoe vom 23. Juli 2014 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugela

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 29. Nov. 2016 - 11 K 3700/16

bei uns veröffentlicht am 29.11.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Tatbestand   1 Die Klägerin begehrt Ausbildungsförderung nach dem BAföG nach Überschreiten der Altersgrenze für ihr Studium der Mathematik an

Sozialgericht Mainz Vorlagebeschluss, 18. Apr. 2016 - S 3 AS 149/16

bei uns veröffentlicht am 18.04.2016

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Das Verfahren wird ausgesetzt. 2. Dem Bundesverfassungsgericht werden folgende Fragen zur Entscheidung vorgelegt: a) Ist § 7 Abs. 1 Satz 2

Sozialgericht Mainz Vorlagebeschluss, 18. Apr. 2016 - S 3 AS 99/14

bei uns veröffentlicht am 18.04.2016

Tenor 1. Das Verfahren wird ausgesetzt. 2. Dem Bundesverfassungsgericht wird folgende Frage zur Entscheidung vorgelegt: Ist § 7 Abs. 5 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.2011 (BGBI. Teil I

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 07. März 2016 - 12 B 158/16

bei uns veröffentlicht am 07.03.2016

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Beschwerdeverfahrens. 1G r ü n d e 2Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Das Beschwerdevorbringen, auf dessen Prüfung der Senat gemäß § 146

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 24. Feb. 2016 - 1 K 2584/15

bei uns veröffentlicht am 24.02.2016

Tenor Der Beklagte wird unter Aufhebung entgegenstehender Bescheide verpflichtet, der Klägerin für ihr Studium der Psychologie nach Überschreitung der Altersgrenze des § 10 Abs. 3 Satz 1 BAföG Ausbildungsförderung im Bewilligungszeitraum 10/2014 bis

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 11. Jan. 2016 - 12 A 2056/14

bei uns veröffentlicht am 11.01.2016

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens. 1G r ü n d e : 2Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist zwar zulässig, aber nicht begründet, weil keiner der ge

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 29. Juni 2015 - 11 K 807/14

bei uns veröffentlicht am 29.06.2015

Tenor Der Beklagte wird unter entsprechender Aufhebung seiner Bescheide vom 09.08.2013 und vom 02.10.2013 sowie des Widerspruchsbescheides vom 26.02.2014 verpflichtet, die Klägerin für den Zeitraum vom 01.06.2013 bis einschließlich Februar 2014 von

Landessozialgericht NRW Beschluss, 29. Juni 2015 - L 2 AS 587/15 B ER und L 2 AS 588/15 B

bei uns veröffentlicht am 29.06.2015

Tenor Die Beschwerden der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 16.03.2015 werden zurückgewiesen. Kosten sind auch für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Be

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 11. Juni 2015 - 15 A 152/13

bei uns veröffentlicht am 11.06.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Siche

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 04. Juni 2015 - 4 Bs 47/15

bei uns veröffentlicht am 04.06.2015

Tenor Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 27. Januar 2015 wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 28. Mai 2015 - 5 C 4/14

bei uns veröffentlicht am 28.05.2015

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Bewilligung von Ausbildungsförderung für eine einjährige Ausbildung zum staatlich geprüften Holzgestalter an einer Fachschule.

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 30. Apr. 2015 - 2 K 4825/13

bei uns veröffentlicht am 30.04.2015

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 20. September 2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 9. Oktober 2013 verpflichtet, der Klägerin für ihr Studium im Studiengang Rechtswissenschaft an der Universität D. für den Be

Verwaltungsgericht Hamburg Beschluss, 27. Jan. 2015 - 2 E 5/15

bei uns veröffentlicht am 27.01.2015

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin vorläufig von Januar 2015 bis zu einer bestandskräftigen oder klageab

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 22. Jan. 2015 - L 2 AS 4/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 22.01.2015

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. 1 Die Beteiligten streiten darüber, ob die Antragstellerin Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts hat. 2 Die 1

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 14. Jan. 2015 - 11 K 3677/14

bei uns veröffentlicht am 14.01.2015

Tenor Der Bescheid der Beklagten vom 17. April 2014 und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart - Landesamt für Ausbildungsförderung - vom 16. Juli 2014 werden aufgehoben.Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger antragsgemäß Au

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 22. Sept. 2014 - 4 Bf 200/12

bei uns veröffentlicht am 22.09.2014

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 27. August 2012 geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheides vom 8. März 2011 und des Widerspruch

Verwaltungsgericht Hamburg Beschluss, 17. Sept. 2014 - 2 E 4120/14

bei uns veröffentlicht am 17.09.2014

Tenor Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller vorläufig bis zu einer bestandskräftigen oder klageabweisenden Entscheidung im Hauptsacheverfahren, 2 K 4119/14, längstens bis September 2015 fü

Landessozialgericht NRW Beschluss, 18. Aug. 2014 - L 7 AS 1191/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 18.08.2014

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 16.06.2014 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. 1Gründe: 2Das mit der Beschwerde verfolgte Begehren der Antragstell

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 11. Juli 2014 - 1 K 3069/13

bei uns veröffentlicht am 11.07.2014

Tenor Der Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung seines Bescheides vom 6. Februar 2013 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 27. Februar 2013 verpflichtet, dem Kläger für den Besuch des Weiterbildungskollegs der Stadt N.               für die

Landessozialgericht NRW Urteil, 26. Juni 2014 - L 6 AS 327/12

bei uns veröffentlicht am 26.06.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 16.12.2011 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen 1Tatbestand: 2Streitig ist

Landessozialgericht NRW Urteil, 27. März 2014 - L 9 SO 497/11

bei uns veröffentlicht am 27.03.2014

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 28.07.2011 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beklagte unter Aufhebung des Bescheids vom 04.11.2009 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 10.02.2010 ve

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 17. Feb. 2014 - 2 K 1494/12

bei uns veröffentlicht am 17.02.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Der Kläger trägt die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Vollstreckungsschuldn

Landessozialgericht NRW Urteil, 21. Jan. 2014 - L 2 AS 975/13

bei uns veröffentlicht am 21.01.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 14.05.2013 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Dem Kläger werden Verschuldenskosten in Höhe von 1000,- Euro auferlegt. Die Revision wird nicht zugelasse

Landessozialgericht NRW Beschluss, 05. Nov. 2013 - L 12 AS 1317/13 B

bei uns veröffentlicht am 05.11.2013

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 05.06.2013 wird zurückgewiesen. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. 1Gründe: 2I. 3Streitig ist zwischen den Beteiligten die Rechtmäßigkeit eine

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 20. Dez. 2012 - 5 B 34/12

bei uns veröffentlicht am 20.12.2012

Gründe 1 Die auf den Zulassungsgrund der Grundsatzbedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 10. Okt. 2012 - 1 K 245/12

bei uns veröffentlicht am 10.10.2012

Tenor Der Bescheid des Beklagten vom 23.05.2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 09.01.2012 wird aufgehoben.Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin für den Bewilligungszeitraum Februar 2011 bis Jul

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 08. Okt. 2012 - 5 B 25/12

bei uns veröffentlicht am 08.10.2012

Gründe 1 Die auf den Zulassungsgrund der Grundsatzbedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 27. Okt. 2011 - 2 LB 13/11

bei uns veröffentlicht am 27.10.2011

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 21.03.2011 geändert: Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 12.10.2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11.0

Bundessozialgericht Urteil, 27. Sept. 2011 - B 4 AS 160/10 R

bei uns veröffentlicht am 27.09.2011

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 29. April 2010 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 30. Aug. 2010 - B 4 AS 97/09 R

bei uns veröffentlicht am 30.08.2010

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 10. August 2009 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 01. Feb. 2010 - 11 K 4088/09

bei uns veröffentlicht am 01.02.2010

Tenor Die Bescheide des Beklagten vom 18.05. und vom 01.10.2009 werden aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger Ausbildungsförderungsleistungen in gesetzlicher Höhe zu gewähren. Der Beklagte trägt die Kosten des ge

Verwaltungsgericht Sigmaringen Beschluss, 24. März 2009 - 1 K 2876/08

bei uns veröffentlicht am 24.03.2009

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Gründe   I. 1  Die Antragstellerin begehrt Ausbil

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 04. Juli 2008 - L 3 AS 47/07

bei uns veröffentlicht am 04.07.2008

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Schleswig vom 12. Oktober 2007 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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(1) Ausbildungsförderung wird für die weiterführende allgemeinbildende und zumindest für drei Schul- oder Studienjahre berufsbildender Ausbildung im Sinne der §§ 2 und 3 bis zu einem daran anschließenden berufsqualifizierenden Abschluss geleistet, längstens bis...
(1) Ausbildungsförderung wird geleistet für den Besuch von1.weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsfachschulen, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung, ab Klasse 10 sowie von Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch...
(1) Ausbildungsförderung wird für die weiterführende allgemeinbildende und zumindest für drei Schul- oder Studienjahre berufsbildender Ausbildung im Sinne der §§ 2 und 3 bis zu einem daran anschließenden berufsqualifizierenden Abschluss geleistet, längstens bis...