Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 42a Darlehen

(1) Darlehen werden nur erbracht, wenn ein Bedarf weder durch Vermögen nach § 12 Absatz 2 und 4 Satz 1 noch auf andere Weise gedeckt werden kann. Darlehen können an einzelne Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften oder an mehrere gemeinsam vergeben werden. Die Rückzahlungsverpflichtung trifft die Darlehensnehmer.

(2) Solange Darlehensnehmer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen, werden Rückzahlungsansprüche aus Darlehen ab dem Monat, der auf die Auszahlung folgt, durch monatliche Aufrechnung in Höhe von 5 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs getilgt. § 43 Absatz 3 gilt entsprechend. Die Aufrechnung ist gegenüber den Darlehensnehmern schriftlich durch Verwaltungsakt zu erklären. Satz 1 gilt nicht, soweit Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Darlehen erbracht werden oder soweit bereits gemäß § 43 in Höhe von mehr als 20 Prozent des für die Darlehensnehmer maßgebenden Regelbedarfs gegen deren Ansprüche auf Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts aufgerechnet wird.

(3) Rückzahlungsansprüche aus Darlehen nach § 24 Absatz 5 sind nach erfolgter Verwertung sofort in voller Höhe und Rückzahlungsansprüche aus Darlehen nach § 22 Absatz 6 bei Rückzahlung durch den Vermieter sofort in Höhe des noch nicht getilgten Darlehensbetrages fällig. Deckt der erlangte Betrag den noch nicht getilgten Darlehensbetrag nicht, soll eine Vereinbarung über die Rückzahlung des ausstehenden Betrags unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Darlehensnehmer getroffen werden.

(4) Nach Beendigung des Leistungsbezuges ist der noch nicht getilgte Darlehensbetrag sofort fällig. Über die Rückzahlung des ausstehenden Betrags soll eine Vereinbarung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Darlehensnehmer getroffen werden.

(5) Rückzahlungsansprüche aus Darlehen nach § 27 Absatz 3 sind abweichend von Absatz 4 Satz 1 erst nach Abschluss der Ausbildung fällig. Absatz 4 Satz 2 gilt entsprechend.

(6) Sofern keine abweichende Tilgungsbestimmung getroffen wird, werden Zahlungen, die zur Tilgung der gesamten fälligen Schuld nicht ausreichen, zunächst auf das zuerst erbrachte Darlehen angerechnet.

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§ 42a SGB 2 zitiert oder wird zitiert von 7 §§.

§ 42a SGB 2 wird zitiert von 2 anderen §§ im Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954).

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 7 Leistungsberechtigte


(1) Leistungen nach diesem Buch erhalten Personen, die1.das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben,2.erwerbsfähig sind,3.hilfebedürftig sind und4.ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschla

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 43 Aufrechnung


(1) Die Jobcenter können gegen Ansprüche von leistungsberechtigten Personen auf Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts aufrechnen mit1.Erstattungsansprüchen nach § 50 des Zehnten Buches,2.Ersatzansprüchen nach den §§ 34 und 34a,3.Erstattun
§ 42a SGB 2 zitiert 5 andere §§ aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954).

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung


(1) Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Für die Anerkennung der Bedarfe für Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr ab Beginn des Monats, für den erstmals Le

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 12 Zu berücksichtigendes Vermögen


(1) Alle verwertbaren Vermögensgegenstände sind vorbehaltlich des Satzes 2 als Vermögen zu berücksichtigen. Nicht zu berücksichtigen sind1.angemessener Hausrat; für die Beurteilung der Angemessenheit sind die Lebensumstände während des Bezugs von Bür

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 24 Abweichende Erbringung von Leistungen


(1) Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 27 Leistungen für Auszubildende


(1) Auszubildende im Sinne des § 7 Absatz 5 erhalten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach Maßgabe der folgenden Absätze. Die Leistungen für Auszubildende im Sinne des § 7 Absatz 5 gelten nicht als Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1.

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 43 Aufrechnung


(1) Die Jobcenter können gegen Ansprüche von leistungsberechtigten Personen auf Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts aufrechnen mit1.Erstattungsansprüchen nach § 50 des Zehnten Buches,2.Ersatzansprüchen nach den §§ 34 und 34a,3.Erstattun

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44 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 42a SGB 2.

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 26. März 2014 - L 7 AS 220/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 26.03.2014

Gründe I. Die Antragstellerin begehrt im Eilverfahren höheres Arbeitslosengeld II, indem sie sich im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens gegen eine Aufrechnung eines Darlehens für eine Mietkaution wendet. Die 1988 geborene A

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 23. Juli 2015 - L 7 AS 594/14

bei uns veröffentlicht am 23.07.2015

Tenor I. Auf die Berufung und Anschlussberufung wird das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 7. Juli 2014 aufgehoben und der Beklagte unter Abänderung des Bescheids vom 19.08.2013 in Gestalt des Änderungsbescheids vom 11.09.2013 und

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 05. Aug. 2015 - L 7 AS 263/15

bei uns veröffentlicht am 05.08.2015

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 18. März 2015 wird einstimmig zurückgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Klage- und des Berufungsverfahrens zu tragen. III. Die Revisio

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 18. März 2015 - L 11 AS 104/15

bei uns veröffentlicht am 18.03.2015

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 20.12.2013 teilweise und der Bescheid vom 23.07.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18.09.2012 ganz aufgehoben. II. Der Bekl

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 18. März 2015 - L 11 AS 763/14

bei uns veröffentlicht am 18.03.2015

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 17.09.2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zuglassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 18. März 2015 - L 11 AS 152/14

bei uns veröffentlicht am 18.03.2015

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 20.12.2013 in Bezug auf die Niederschlagung bzw. den Erlass der Darlehensforderung, die Übernahme von Beiträgen für die Kranken-, Pflege- und Re

Sozialgericht München Beschluss, 17. März 2017 - S 19 AS 416/17 ER

bei uns veröffentlicht am 17.03.2017

Tenor I. Der Antragsgegner wird vorläufig verpflichtet, dem Antragsteller für die Zeit von 16.03.2017 bis 31.05.2017 Arbeitslosengeld II in Form eines Darlehens in Höhe von 300,- Euro monatlich zu gewähren. Im Übrigen wird der An

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 12. Okt. 2017 - L 7 AS 326/17 ZVW

bei uns veröffentlicht am 12.10.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 18. März 2015 wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Klage-, Berufungs- und des Revisionsverfahrens. III. Die Revision wird zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 16. März 2017 - L 11 AS 347/16

bei uns veröffentlicht am 16.03.2017

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 21.04.2016 teilweise abgeändert und die Beigeladene verurteilt, über den Widerspruch des Klägers gegen den Bescheid vom 14.01.2014 zu

Sozialgericht Nürnberg Beschluss, 11. Sept. 2018 - S 22 AS 857/18 ER

bei uns veröffentlicht am 11.09.2018

Tenor 1. Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes vom 31.08.2018 wird abgelehnt. 2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Mit ihrem Antrag begehrt die Antragstelleri

Verwaltungsgericht Hamburg Gerichtsbescheid, 20. Juni 2018 - 7 K 7101/17

bei uns veröffentlicht am 20.06.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des a

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 29. Mai 2017 - 11 B 15/17

bei uns veröffentlicht am 29.05.2017

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 5.728,86 EUR festgesetzt. Gründe I. 1 Der Antragsteller begehrt im Wege einer einstweiligen Anordnung Unterhalt

Bundessozialgericht Urteil, 24. Mai 2017 - B 14 AS 16/16 R

bei uns veröffentlicht am 24.05.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 18. März 2016 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Beschluss, 13. Dez. 2016 - B 4 AS 14/15 R

bei uns veröffentlicht am 13.12.2016

Tenor Die Beteiligten haben einander auch für das Revisionsverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten. Gründe 1

Landessozialgericht NRW Urteil, 25. Aug. 2016 - L 7 AS 432/15

bei uns veröffentlicht am 25.08.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 23.01.2015 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Der Kläger begehrt die Bewilligung einer Mietkaution a

Sozialgericht Mainz Vorlagebeschluss, 18. Apr. 2016 - S 3 AS 149/16

bei uns veröffentlicht am 18.04.2016

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Das Verfahren wird ausgesetzt. 2. Dem Bundesverfassungsgericht werden folgende Fragen zur Entscheidung vorgelegt: a) Ist § 7 Abs. 1 Satz 2

Sozialgericht Mainz Vorlagebeschluss, 18. Apr. 2016 - S 3 AS 99/14

bei uns veröffentlicht am 18.04.2016

Tenor 1. Das Verfahren wird ausgesetzt. 2. Dem Bundesverfassungsgericht wird folgende Frage zur Entscheidung vorgelegt: Ist § 7 Abs. 5 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.2011 (BGBI. Teil I

Landessozialgericht NRW Beschluss, 18. März 2016 - L 7 AS 580/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 18.03.2016

Tenor Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 18.03.2016 geändert und wie folgt neu gefasst: Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin zu 1) ein Darlehen

Bundessozialgericht Urteil, 09. März 2016 - B 14 AS 20/15 R

bei uns veröffentlicht am 09.03.2016

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 3. Juli 2014 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 17. Feb. 2016 - L 4 AS 345/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 17.02.2016

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 23. April 2015 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren

Bundessozialgericht Urteil, 25. Juni 2015 - B 14 AS 28/14 R

bei uns veröffentlicht am 25.06.2015

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 30. Januar 2014 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht NRW Urteil, 27. Apr. 2015 - L 19 AS 831/14

bei uns veröffentlicht am 27.04.2015

Tenor Die Berufung der Kläger gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Düsseldorf vom 14.04.2014 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand:

Landessozialgericht NRW Urteil, 23. Apr. 2015 - L 7 AS 1451/14

bei uns veröffentlicht am 23.04.2015

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 27.06.2014 geändert. Der Bescheid vom 04.03.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18.03.2014 wird aufgehoben, soweit der Beklagte die Aufrechnung erklärt. Im

Sozialgericht Mainz Vorlagebeschluss, 12. Dez. 2014 - S 3 AS 370/14

bei uns veröffentlicht am 12.12.2014

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Das Verfahren wird ausgesetzt. 2. Dem Bundesverfassungsgericht wird folgende Frage zur Entscheidung vorgelegt: Ist § 22 Abs. 1 Satz 1 Z

Sozialgericht Mainz Vorlagebeschluss, 12. Dez. 2014 - S 3 AS 130/14

bei uns veröffentlicht am 12.12.2014

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Das Verfahren wird ausgesetzt. 2. Dem Bundesverfassungsgericht wird folgende Frage zur Entscheidung vorgelegt: Ist § 22 Abs. 1

Bundessozialgericht Urteil, 18. Nov. 2014 - B 4 AS 3/14 R

bei uns veröffentlicht am 18.11.2014

Tenor Auf die Revision des Beklagten und die Anschlussrevision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 14. März 2013 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung u

Sozialgericht Detmold Urteil, 02. Okt. 2014 - S 18 AS 555/14

bei uns veröffentlicht am 02.10.2014

Tenor Der Beklagte wird verurteilt, die Klägerin vom Vergütungsanspruch ihres Bevollmächtigten in Höhe von 380,80 EUR freizustellen. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Die Berufung wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Klägerin begehrt v

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 23. Juli 2014 - 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13

bei uns veröffentlicht am 23.07.2014

Tenor 1. § 20 Absatz 2 Satz 1 und 2 Nummer 1, Absatz 4, Absatz 5, § 23 Nummer 1, § 77 Absatz 4 Nummer 1 und 2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch, jeweils in der Fassung von Artikel 2 des Gesetzes zur Er

Bundessozialgericht Urteil, 04. Juni 2014 - B 14 AS 30/13 R

bei uns veröffentlicht am 04.06.2014

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 21. März 2013 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 22. Mai 2014 - L 2 AS 172/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 22.05.2014

Tenor Der Beschluss des Sozialgerichts Halle vom 11. März 2014 wird aufgehoben und der Antragsgegner wird verpflichtet, dem Antragsteller vorläufig – durch Direktzahlung an das ausführende Unternehmen nach Vorlage einer Rechnung – Leistungen für

Sozialgericht Dortmund Urteil, 14. Apr. 2014 - S 32 AS 4882/12

bei uns veröffentlicht am 14.04.2014

Tenor Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Beklagten vom 20.09.2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16.11.2012 verurteilt, dem Kläger für die Zeit ab dem 01.08.2012 bis zum 08.09.2013 dem Grunde nach Leistungen zur Sicherun

Landessozialgericht NRW Beschluss, 27. März 2014 - L 19 AS 332/14 B

bei uns veröffentlicht am 27.03.2014

Tenor Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 04.02.2014 geändert. Dem Kläger wird Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Verfahren ohne Kostenbeteiligung bewilligt und Rechtsanwalt L, C, beigeordnet. 1

Sozialgericht Karlsruhe Beschluss, 25. Feb. 2014 - S 4 AS 1/14 ER

bei uns veröffentlicht am 25.02.2014

Tenor 1. Dem Antragsgegner wird es einstweilig mit Wirkung vom 02.01.2014 untersagt, Aufrechnungen aus Darlehensrückforderungen mit dem Leistungsanspruch nach dem SGB II vorzunehmen, welche einen Betrag von monatlich 39,10 EUR überschreiten. Bereits

Landessozialgericht NRW Beschluss, 03. Feb. 2014 - L 2 AS 2280/13 B

bei uns veröffentlicht am 03.02.2014

Tenor Die Beschwerde der Kläger gegen den Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 18. November 2013 wird zurückgewiesen. Eine Kostenerstattung für das Beschwerdeverfahren hat nicht zu erfolgen. 1Gründe: 2Die zulässige Beschwerde ist nicht begründe

Landessozialgericht NRW Urteil, 30. Jan. 2014 - L 6 AS 1154/13

bei uns veröffentlicht am 30.01.2014

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 14.06.2013 abgeändert. Der Bescheid vom 15.03.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 15.11.2012 wird aufgehoben. Der Beklagte trägt die erstattungsfähigen auße

Landessozialgericht NRW Beschluss, 29. Jan. 2014 - L 7 AS 448/13 B

bei uns veröffentlicht am 29.01.2014

Tenor Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 07.02.2013 geändert. Dem Kläger wird für das Klageverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt C aus C beigeordnet. 1Gründe: 2Die zulässige Beschwerde

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 16. Dez. 2013 - L 5 AS 723/13 B ER

bei uns veröffentlicht am 16.12.2013

Tenor 1. Der Beschluss des Sozialgerichts Magdeburg vom 21. Mai 2013 wird aufgehoben und der Antragsgegner verpflichtet, der Antragstellerin vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache auf die Jahresverbrauchsabrechnung Strom vom 16. Januar

Landessozialgericht NRW Beschluss, 04. Dez. 2013 - L 19 AS 2069/13 B

bei uns veröffentlicht am 04.12.2013

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 18.10.2013 wird zurückgewiesen. 1Gründe: 2I. 3Zwischen den Beteiligten ist die Gewährung eines Sonderbedarfs nach § 24 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 SGB II streitig. 4Der

Landessozialgericht NRW Beschluss, 29. Aug. 2013 - L 19 AS 999/13 B

bei uns veröffentlicht am 29.08.2013

Tenor Auf die Beschwerden der Klägerin zu 3) wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 26.04.2013 geändert. Der Klägerin zu 3) wird Prozesskostenhilfe ohne Kostenbeteiligung für das erstinstanzliche Verfahren bewilligt und Rechtsanwalt S, F

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 29. Nov. 2012 - L 5 AS 879/12 B ER

bei uns veröffentlicht am 29.11.2012

Tenor Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin zu 2. wird der Beschluss des Sozialgerichts Magdeburg vom 16. Oktober 2012 abgeändert. Die Antragsgegnerin zu 2. wird verpflichtet, dem Antragsteller vorläufig - Zug um Zug gegen die schriftliche Zu

Bundessozialgericht Urteil, 22. März 2012 - B 4 AS 26/10 R

bei uns veröffentlicht am 22.03.2012

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 25. November 2009 wird zurückgewiesen. Der Tenor des Gerichtsbescheids des Sozialgerichts Sch

Bundessozialgericht Urteil, 07. Feb. 2012 - B 13 R 85/09 R

bei uns veröffentlicht am 07.02.2012

Tenor 1. Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Sächsischen Landessozialgericht

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 21. Okt. 2011 - L 12 AS 2597/11

bei uns veröffentlicht am 21.10.2011

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Mannheim vom 8. Juni 2011 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Die Klägerin begehrt mit ihrer Klage die Übernahme der Koste

Bundessozialgericht Beschluss, 31. Aug. 2011 - GS 2/10

bei uns veröffentlicht am 31.08.2011

Tenor Der Leistungsträger darf die Rechtsfolgen einer einseitig gegenüber dem originär Sozialleistungsberechtigten durchgeführten Verrechnung von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen mit ihm obliegend

Referenzen

(1) Alle verwertbaren Vermögensgegenstände sind vorbehaltlich des Satzes 2 als Vermögen zu berücksichtigen. Nicht zu berücksichtigen sind1.angemessener Hausrat; für die Beurteilung der Angemessenheit sind die Lebensumstände während des Bezugs von Bürgergeld...
(1) Alle verwertbaren Vermögensgegenstände sind vorbehaltlich des Satzes 2 als Vermögen zu berücksichtigen. Nicht zu berücksichtigen sind1.angemessener Hausrat; für die Beurteilung der Angemessenheit sind die Lebensumstände während des Bezugs von Bürgergeld...
(1) Alle verwertbaren Vermögensgegenstände sind vorbehaltlich des Satzes 2 als Vermögen zu berücksichtigen. Nicht zu berücksichtigen sind1.angemessener Hausrat; für die Beurteilung der Angemessenheit sind die Lebensumstände während des Bezugs von Bürgergeld...
(1) Die Jobcenter können gegen Ansprüche von leistungsberechtigten Personen auf Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts aufrechnen mit1.Erstattungsansprüchen nach § 50 des Zehnten Buches,2.Ersatzansprüchen nach den §§ 34 und 34a,3.Erstattungsansprüchen...
(1) Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung...
(1) Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung...
(1) Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Für die Anerkennung der Bedarfe für Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr ab Beginn des Monats, für den erstmals Leistungen nach...
(1) Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Für die Anerkennung der Bedarfe für Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr ab Beginn des Monats, für den erstmals Leistungen nach...
(1) Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Für die Anerkennung der Bedarfe für Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr ab Beginn des Monats, für den erstmals Leistungen nach...
(1) Auszubildende im Sinne des § 7 Absatz 5 erhalten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach Maßgabe der folgenden Absätze. Die Leistungen für Auszubildende im Sinne des § 7 Absatz 5 gelten nicht als Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1. (2)...