Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 72 Blindenhilfe

(1) Blinden Menschen wird zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen Blindenhilfe gewährt, soweit sie keine gleichartigen Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften erhalten. Auf die Blindenhilfe sind Leistungen bei häuslicher Pflege nach dem Elften Buch, auch soweit es sich um Sachleistungen handelt, bei Pflegebedürftigen des Pflegegrades 2 mit 50 Prozent des Pflegegeldes des Pflegegrades 2 und bei Pflegebedürftigen der Pflegegrade 3, 4 oder 5 mit 40 Prozent des Pflegegeldes des Pflegegrades 3, höchstens jedoch mit 50 Prozent des Betrages nach Absatz 2, anzurechnen. Satz 2 gilt sinngemäß für Leistungen nach dem Elften Buch aus einer privaten Pflegeversicherung und nach beamtenrechtlichen Vorschriften. § 39a ist entsprechend anzuwenden.

(2) Die Blindenhilfe beträgt bis 30. Juni 2004 für blinde Menschen nach Vollendung des 18. Lebensjahres 585 Euro monatlich, für blinde Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt sie 293 Euro monatlich. Sie verändert sich jeweils zu dem Zeitpunkt und in dem Umfang, wie sich der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung verändert.

(3) Lebt der blinde Mensch in einer stationären Einrichtung und werden die Kosten des Aufenthalts ganz oder teilweise aus Mitteln öffentlich-rechtlicher Leistungsträger getragen, so verringert sich die Blindenhilfe nach Absatz 2 um die aus diesen Mitteln getragenen Kosten, höchstens jedoch um 50 vom Hundert der Beträge nach Absatz 2. Satz 1 gilt vom ersten Tage des zweiten Monats an, der auf den Eintritt in die Einrichtung folgt, für jeden vollen Kalendermonat des Aufenthalts in der Einrichtung. Für jeden vollen Tag vorübergehender Abwesenheit von der Einrichtung wird die Blindenhilfe in Höhe von je einem Dreißigstel des Betrages nach Absatz 2 gewährt, wenn die vorübergehende Abwesenheit länger als sechs volle zusammenhängende Tage dauert; der Betrag nach Satz 1 wird im gleichen Verhältnis gekürzt.

(4) Neben der Blindenhilfe wird Hilfe zur Pflege wegen Blindheit nach dem Siebten Kapitel außerhalb von stationären Einrichtungen sowie ein Barbetrag (§ 27b Absatz 2) nicht gewährt. Neben Absatz 1 ist § 30 Abs. 1 Nr. 2 nur anzuwenden, wenn der blinde Mensch nicht allein wegen Blindheit voll erwerbsgemindert ist. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für blinde Menschen, die nicht Blindenhilfe, sondern gleichartige Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften erhalten.

(5) Blinden Menschen stehen Personen gleich, deren beidäugige Gesamtsehschärfe nicht mehr als ein Fünfzigstel beträgt oder bei denen dem Schweregrad dieser Sehschärfe gleichzuachtende, nicht nur vorübergehende Störungen des Sehvermögens vorliegen.

(6) Die Blindenhilfe wird neben Leistungen nach Teil 2 des Neunten Buches erbracht.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 9 §§.

wird zitiert von 3 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesversorgungsgesetz - BVG | § 27d


(1) Als Hilfen in besonderen Lebenslagen erhalten Beschädigte und Hinterbliebene 1. Hilfe zum Aufbau oder zur Sicherung der Lebensgrundlage,2. Hilfen zur Gesundheit,3. Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen,4. Blindenhilfe,5. Hilfe zur Üb

Schwerbehindertenausweisverordnung - SchwbAwV | § 3 Weitere Merkzeichen


(1) Im Ausweis sind auf der Rückseite folgende Merkzeichen einzutragen: 1.aGwenn der schwerbehinderte Mensch außergewöhnlich gehbehindert im Sinne des § 229 Absatz 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch ist, 2.Hwenn der schwerbehinderte Mensch hilflos

Bundesversorgungsgesetz - BVG | § 26c


(1) Beschädigte und Hinterbliebene erhalten Hilfe zur Pflege in entsprechender Anwendung von § 13 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie des Siebten Kapitels des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, soweit in den folgenden Absätzen nichts Abweichend
wird zitiert von 4 anderen §§ im .

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 90 Einzusetzendes Vermögen


(1) Einzusetzen ist das gesamte verwertbare Vermögen. (2) Die Sozialhilfe darf nicht abhängig gemacht werden vom Einsatz oder von der Verwertung1.eines Vermögens, das aus öffentlichen Mitteln zum Aufbau oder zur Sicherung einer Lebensgrundlage od

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 97 Sachliche Zuständigkeit


(1) Für die Sozialhilfe sachlich zuständig ist der örtliche Träger der Sozialhilfe, soweit nicht der überörtliche Träger sachlich zuständig ist. (2) Die sachliche Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe wird nach Landesrecht besti

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 87 Einsatz des Einkommens über der Einkommensgrenze


(1) Soweit das zu berücksichtigende Einkommen die Einkommensgrenze übersteigt, ist die Aufbringung der Mittel in angemessenem Umfang zuzumuten. Bei der Prüfung, welcher Umfang angemessen ist, sind insbesondere die Art des Bedarfs, die Art oder Schwer

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 63b Leistungskonkurrenz


(1) Leistungen der Hilfe zur Pflege werden nicht erbracht, soweit Pflegebedürftige gleichartige Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften erhalten. (2) Abweichend von Absatz 1 sind Leistungen nach § 72 oder gleichartige Leistungen nach anderen R
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 30 Mehrbedarf


(1) Für Personen, die1.die Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 erreicht haben oder2.die Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 noch nicht erreicht haben und voll erwerbsgemindert nach dem Sechsten Buch sindund durch einen Bescheid der nach § 152 Absatz 4 des Neunte

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 27b Notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen


(1) Der notwendige Lebensunterhalt umfasst 1. in Einrichtungen den darin erbrachten Lebensunterhalt,2. in stationären Einrichtungen zusätzlich den weiteren notwendigen Lebensunterhalt.Der notwendige Lebensunterhalt in stationären Einrichtungen entspr

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

50 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Feb. 2008 - VI ZR 154/07

bei uns veröffentlicht am 12.02.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 154/07 Verkündet am: 12. Februar 2008 Blum, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 16. Nov. 2017 - L 8 SO 154/15

bei uns veröffentlicht am 16.11.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 5. Mai 2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 17. Juni 2016 - Au 7 K 15.1685

bei uns veröffentlicht am 17.06.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheits

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 16. Apr. 2015 - AN 6 K 14.00228

bei uns veröffentlicht am 16.04.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe der fest

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 19. Juni 2015 - 7 BV 14.1707

bei uns veröffentlicht am 19.06.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof 7 BV 14.1707 Im Namen des Volkes Urteil vom 19. Juni 2015 (VG München, Entscheidung vom 16. Juli 2014, Az.: M 6b K 13.5628) 7. Senat Hauptpunkte: Rundfunkfr

Verwaltungsgericht München Urteil, 01. Aug. 2014 - 6a K 14.2570

bei uns veröffentlicht am 01.08.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Gerichtskosten werden nicht erhoben. IV. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand Der Kläg

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 11. Feb. 2015 - RO 3 K 15.60

bei uns veröffentlicht am 11.02.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin wendet sich g

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 11. Feb. 2015 - RO 3 K 14.908

bei uns veröffentlicht am 11.02.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin, die Versandh

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 11. Feb. 2015 - RO 3 K 13.1886

bei uns veröffentlicht am 11.02.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin wendet sich gegen die

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 11. Feb. 2015 - RO 3 K 13.1642

bei uns veröffentlicht am 11.02.2015

Tenor I. Der Bescheid des Beklagten vom 1. September 2013 wird aufgehoben, soweit er über 25.698,15 € hinaus Rundfunkbeiträge und über 256,98 € hinaus Säumniszuschläge festsetzt. II. Der Beklagte wird verurteil

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 29. Okt. 2015 - AN 6 K 15.00732, AN 6 K 15.01256

bei uns veröffentlicht am 29.10.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach Aktenzeichen: AN 6 K 15.01256, AN 6 K 15.00732 Im Namen des Volkes Urteil 29. Oktober 2015 6. Kammer Sachgebiets - Nr.: 0250 Hauptpunkte: Verfassungsmäßigkeit

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 18. Feb. 2016 - AN 6 K 14.01387

bei uns veröffentlicht am 18.02.2016

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach Aktenzeichen: AN 6 K 14.01387 Im Namen des Volkes Urteil 18. Februar 2016 6. Kammer Sachgebiets - Nr.: 250 Hauptpunkte: Befreiung von der Rundfunkgebührenpflic

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 29. Juli 2014 - 7 S 14.877

bei uns veröffentlicht am 29.07.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 6,49 EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller begehrt

Sozialgericht Landshut Urteil, 05. Mai 2015 - S 11 SO 62/13

bei uns veröffentlicht am 05.05.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Gegenstand des Verfahrens ist die Berücksichtigung von Landesblindengeld für die Ermittlung des einz

Sozialgericht Landshut Endurteil, 13. Mai 2015 - S 1 KR 200/14

bei uns veröffentlicht am 13.05.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Streitig ist, ob das Landesblindengeld für die Beitragsbemessung in der Kranken- und Pflegeversicherung als be

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 12. Mai 2016 - W 3 K 15.1456

bei uns veröffentlicht am 12.05.2016

Tenor I. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids des Zentrums Bayern Familie und Soziales Region Unterfranken - Hauptfürsorgestelle - vom 20. Januar 2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 24. November 2015 verpfli

Bayerischer Verfassungsgerichtshof Urteil, 15. Mai 2014 - Vf. 8-VII/12

bei uns veröffentlicht am 15.05.2014

Tenor Die Anträge werden abgewiesen. Gründe I. Die zur gemeinsamen Entscheidung verbundenen Popularklagen betreffen die Frage, ob der Zustimmungsbeschluss des Bayerischen Landtags vom 17. Mai 2011 zu mehreren Be

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 01. Okt. 2015 - AN 6 K 15.00898

bei uns veröffentlicht am 01.10.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach AN 6 K 15.00898 Im Namen des Volkes Urteil vom 1. Oktober 2015 6. Kammer Sachgebiets-Nr.: 250 Hauptpunkte: Rundfunkbeitragspflicht; Möglichkeit der Rund

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 21. Feb. 2017 - L 5 KR 313/15

bei uns veröffentlicht am 21.02.2017

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 13.05.2015 und der Bescheid vom 20.07.2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26.06.2014 insoweit aufgehoben, als dort das der Klägeri

Sozialgericht Mainz Urteil, 11. Juli 2017 - S 14 KR 197/17

bei uns veröffentlicht am 11.07.2017

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Der Bescheid der Beklagten vom 17. Januar 2017 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 28. März 2017 wird betreffend den Krankenversicherungsbeitrag für Dezember 2016 aufgehobe

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 09. Sept. 2016 - 26 U 14/16

bei uns veröffentlicht am 09.09.2016

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das am 16. Dezember 2015 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt. Das Urteil ist vorläufig

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 06. Sept. 2016 - 2 S 2168/14

bei uns veröffentlicht am 06.09.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 01. Oktober 2014 - 3 K 4897/13 - wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Der Kläger wen

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 23. Juni 2016 - L 6 VK 2079/15

bei uns veröffentlicht am 23.06.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 18. März 2015 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Zwischen den Beteiligten ist ein A

Sozialgericht Aachen Urteil, 18. März 2016 - S 18 SB 1110/14

bei uns veröffentlicht am 18.03.2016

Tenor Der Beklagte wird verpflichtet, unter Änderung des Bescheides vom 03.01.2014 in der Fassung des "Abhilfebescheides" vom 07.05.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20.11.2014 bei dem Kläger ab dem 11.08.2015 die gesundheitlichen Vorau

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 26. Jan. 2016 - L 11 KR 888/15

bei uns veröffentlicht am 26.01.2016

Tenor Die Berufungen der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 04.02.2015 werden zurückgewiesen. Die Bescheide vom 03.01.2014, 29.09.2014, 28.01.2015 und 14.10.2015 werden aufgehoben, soweit darin Beiträge auf das Landesblindeng

Sozialgericht Aachen Urteil, 12. Jan. 2016 - S 12 SB 259/13

bei uns veröffentlicht am 12.01.2016

Tenor Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 22.08.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26.02.2013 verurteilt, bei dem Kläger in der Zeit ab dem 01.10.2015 einen GdB von 60 sowie das Vorliegen der gesundheitlichen Voraus

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 10. Nov. 2015 - 27 K 5895/14

bei uns veröffentlicht am 10.11.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v. H. des vollstreckbaren Betrages abwe

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 10. Nov. 2015 - 27 K 7686/14

bei uns veröffentlicht am 10.11.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v. H. des vollstreckbaren Betrages abwe

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 08. Sept. 2015 - 17 K 4115/14

bei uns veröffentlicht am 08.09.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. 1Tatbestand 2Der verstorbene Ehemann der Klägerin war unter der Teilnehmernummer 000 000 000 mit einem Radio und einem Fernsehgerät als Rundfunkteil

Bundessozialgericht Urteil, 11. Aug. 2015 - B 9 BL 1/14 R

bei uns veröffentlicht am 11.08.2015

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 27. März 2014 aufgehoben und die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnbe

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 29. Juni 2015 - 11 K 807/14

bei uns veröffentlicht am 29.06.2015

Tenor Der Beklagte wird unter entsprechender Aufhebung seiner Bescheide vom 09.08.2013 und vom 02.10.2013 sowie des Widerspruchsbescheides vom 26.02.2014 verpflichtet, die Klägerin für den Zeitraum vom 01.06.2013 bis einschließlich Februar 2014 von

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 10. März 2015 - 27 K 6965/13

bei uns veröffentlicht am 10.03.2015

Tenor Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v. H. des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklag

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 03. März 2015 - 27 K 9590/13

bei uns veröffentlicht am 03.03.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v. H. des vollstreckbaren Betrages abwen

Sozialgericht Detmold Urteil, 12. Feb. 2015 - S 3 KR 137/14

bei uns veröffentlicht am 12.02.2015

Tenor Die Beklagte wird unter Abänderung der Bescheide vom 26.04.2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12.09.2012 in Form der Änderungsbescheide vom 22.11.2012, Dezember 2012, 14.06.2013, 17.11.2014 und 29.12.2014 verurteilt, bei der Bemess

Verwaltungsgericht Mainz Urteil, 22. Jan. 2015 - 1 K 671/14.MZ

bei uns veröffentlicht am 22.01.2015

Tenor Der Bescheid des Beklagten vom 18. Juli 2013 und der Widerspruchsbescheid vom 19. Mai 2014 werden aufgehoben. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Hinzuziehung des Bevollmächtigten im Vorverfahren wird für not

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 18. Dez. 2014 - L 6 SB 4253/13

bei uns veröffentlicht am 18.12.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 14. August 2013 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Streitig ist, ob bei der Kläger

Sozialgericht Karlsruhe Entscheidung, 27. Nov. 2014 - S 4 BL 684/14

bei uns veröffentlicht am 27.11.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Zwischen den Beteiligten ist die Gewährung von Landesblindenhilfe im Streit. 2 Der am … geborene, aufgrund einer Erkrankung erbl

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss, 01. Juli 2014 - 14 K 4116/13

bei uns veröffentlicht am 01.07.2014

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. 1Gründe: 2Der Antrag der Klägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist schon deshalb abzulehnen, weil es an einem erforderlichen Rechtsschutzinteresse fehlt. Durch die Be

Sozialgericht Dortmund Urteil, 29. Apr. 2014 - S 41 SO 54/12

bei uns veröffentlicht am 29.04.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 1Tatbestand: 2Die Klägerin ist Rechtsträgerin der nach § 72 SGB XI zugelassenen Pflegeeinrichtung XXX in XXX, die seit dem 03.06.2011 die (voll-)stationäre Pflege der am

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 26. März 2014 - 11 K 3353/13

bei uns veröffentlicht am 26.03.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beiz

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 18. Sept. 2013 - L 7 BL 1/10

bei uns veröffentlicht am 18.09.2013

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten u.a. in einem Überprüfungsverfahren gemäß § 44 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch – Sozialver

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 17. Apr. 2013 - 7 K 4603/11

bei uns veröffentlicht am 17.04.2013

Tenor Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger einen Betrag in Höhe von 2.863,28 EUR für in der Zeit vom 01.10.2007 bis 30.11.2008 für die Beigeladene zu 2 erbrachte Leistungen nach dem Landesblindenhilfegesetz zu erstatten.Die Beklagte trägt die

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 19. Feb. 2013 - L 7 SB 13/09

bei uns veröffentlicht am 19.02.2013

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten ist das Merkzeichen Bl (blind) streitig. 2 Die am ... 1950 geborene Klägerin (damals w

Bundessozialgericht Urteil, 25. Okt. 2012 - B 9 SB 1/12 R

bei uns veröffentlicht am 25.10.2012

Tenor Die Revision des Klägers gegen den Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 28. September 2011 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 23. Feb. 2012 - L 7 SO 3580/11

bei uns veröffentlicht am 23.02.2012

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 11. August 2011 und der Bescheid des Beklagten vom 8. September 2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 21. März 2011 abgeändert und der Beklagte verurte

Sozialgericht Stuttgart Entscheidung, 30. Juni 2010 - S 24 SB 1531/08

bei uns veröffentlicht am 30.06.2010

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Die Beteiligten streiten im Rahmen des Nachteilsausgleichs nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) über die Zuerkennung des Merkzeichen

Landessozialgericht für das Saarland Urteil, 19. Feb. 2008 - L 5 BL 3/06

bei uns veröffentlicht am 19.02.2008

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers werden der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts für das Saarland vom 21. Juli 2006 und der Bescheid des Beklagten vom 22. März 2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22. Juli 2005 aufgehobe

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 14. Feb. 2007 - L 5 KR 973/06

bei uns veröffentlicht am 14.02.2007

Tenor Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 23. Januar 2006 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revi

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 21. Sept. 2006 - L 7 SO 5441/05

bei uns veröffentlicht am 21.09.2006

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Mannheim vom 28. November 2005 wird zurückgewiesen. Der Beklagte hat dem Kläger seine außergerichtlichen Kosten zu erstatten. Tatbestand   1  Zwis

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 21. Sept. 2006 - L 7 SO 5514/05

bei uns veröffentlicht am 21.09.2006

Tenor Der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 23. November 2005 wird aufgehoben. Die Beklagte wird unter Abänderung der Bescheide vom 3. Februar und 11. April 2005, beide in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28. April 2005

Referenzen

(1) Der notwendige Lebensunterhalt umfasst 1. in Einrichtungen den darin erbrachten Lebensunterhalt,2. in stationären Einrichtungen zusätzlich den weiteren notwendigen Lebensunterhalt.Der notwendige Lebensunterhalt in stationären Einrichtungen entspricht dem...
(1) Für Personen, die1.die Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 erreicht haben oder2.die Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 noch nicht erreicht haben und voll erwerbsgemindert nach dem Sechsten Buch sindund durch einen Bescheid der nach § 152 Absatz 4 des Neunten Buches...