Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 27b Notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen

(1) Der notwendige Lebensunterhalt umfasst

1.
in Einrichtungen den darin erbrachten Lebensunterhalt,
2.
in stationären Einrichtungen zusätzlich den weiteren notwendigen Lebensunterhalt.
Der notwendige Lebensunterhalt in stationären Einrichtungen entspricht dem Umfang
1.
der Regelbedarfsstufe 3 nach der Anlage zu § 28 bei Leistungsberechtigten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, und den Regelbedarfsstufen 4 bis 6 nach der Anlage zu § 28 bei Leistungsberechtigten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
2.
der zusätzlichen Bedarfe nach dem Zweiten Abschnitt des Dritten Kapitels,
3.
der Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach § 42 Nummer 4 Buchstabe b.

(2) Der weitere notwendige Lebensunterhalt nach Absatz 1 Nummer 2 umfasst insbesondere einen Barbetrag nach Absatz 3 sowie Bekleidung und Schuhe (Bekleidungspauschale) nach Absatz 4; § 31 Absatz 2 Satz 2 ist nicht anzuwenden.

(3) Der Barbetrag nach Absatz 2 steht für die Abdeckung von Bedarfen des notwendigen Lebensunterhalts nach § 27a Absatz 1 zur Verfügung, soweit diese nicht nach Absatz 1 von der stationären Einrichtung gedeckt werden. Die Höhe des Barbetrages beträgt für Leistungsberechtigte nach diesem Kapitel,

1.
die das 18. Lebensjahr vollendet haben, mindestens 27 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28,
2.
haben diese das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, setzen die zuständigen Landesbehörden oder die von ihnen bestimmten Stellen für die in ihrem Bereich bestehenden Einrichtungen die Höhe des Barbetrages fest.
Der Barbetrag ist in der sich nach Satz 2 ergebenden Höhe an die Leistungsberechtigten zu zahlen; er ist zu vermindern, wenn und soweit dessen bestimmungsgemäße Verwendung durch oder für die Leistungsberechtigten nicht möglich ist.

(4) Die Höhe der Bekleidungspauschale nach Absatz 2 setzen die zuständigen Landesbehörden oder die von ihnen bestimmten Stellen für die in ihrem Bereich bestehenden Einrichtungen fest. Sie ist als Geld- oder Sachleistung zu gewähren; im Falle einer Geldleistung hat die Zahlung monatlich, quartalsweise oder halbjährlich zu erfolgen.

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zitiert oder wird zitiert von 10 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Regelbedarfsermittlungsgesetz - RBEG 2021 | § 8 Regelbedarfsstufen


Die Regelbedarfsstufen nach der Anlage zu § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch belaufen sich zum 1. Januar 20211.in der Regelbedarfsstufe 1 auf 446 Euro für jede erwachsene Person, die in einer Wohnung nach § 42a Absatz 2 Satz 2 des Zwölften Buc
wird zitiert von 5 anderen §§ im .

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 42 Bedarfe


Die Bedarfe nach diesem Kapitel umfassen: 1. die Regelsätze nach den Regelbedarfsstufen der Anlage zu § 28; § 27a Absatz 3 und Absatz 4 ist anzuwenden; § 29 Absatz 1 Satz 1 letzter Halbsatz und Absatz 2 bis 5 ist nicht anzuwenden,2. die zusätzlichen

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 27a Notwendiger Lebensunterhalt, Regelbedarfe und Regelsätze


(1) Der für die Gewährleistung des Existenzminimums notwendige Lebensunterhalt umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile, persönliche Bedür

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 72 Blindenhilfe


(1) Blinden Menschen wird zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen Blindenhilfe gewährt, soweit sie keine gleichartigen Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften erhalten. Auf die Blindenhilfe sind Leistungen bei häuslicher P

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 37 Ergänzende Darlehen


(1) Kann im Einzelfall ein von den Regelbedarfen umfasster und nach den Umständen unabweisbar gebotener Bedarf auf keine andere Weise gedeckt werden, sollen auf Antrag hierfür notwendige Leistungen als Darlehen erbracht werden. (2) Der Träger der
zitiert 4 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 28 Ermittlung der Regelbedarfe


(1) Liegen die Ergebnisse einer bundesweiten neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vor, wird die Höhe der Regelbedarfe in einem Bundesgesetz neu ermittelt. (2) Bei der Ermittlung der bundesdurchschnittlichen Regelbedarfsstufen nach § 27a Abs

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 42 Bedarfe


Die Bedarfe nach diesem Kapitel umfassen: 1. die Regelsätze nach den Regelbedarfsstufen der Anlage zu § 28; § 27a Absatz 3 und Absatz 4 ist anzuwenden; § 29 Absatz 1 Satz 1 letzter Halbsatz und Absatz 2 bis 5 ist nicht anzuwenden,2. die zusätzlichen

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(1) Der für die Gewährleistung des Existenzminimums notwendige Lebensunterhalt umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile, persönliche Bedür

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(1) Leistungen zur Deckung von Bedarfen für 1. Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,2. Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt sowie3. Anschaffung und Reparaturen von orthopäd

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Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 29. Jan. 2019 - L 18 SB 176/18 NZB

bei uns veröffentlicht am 29.01.2019

Tenor I. Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 8. August 2018, S 13 SB 406/17, wird zurückgewiesen. II. Die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin

Verwaltungsgericht München Urteil, 17. Dez. 2014 - M 18 K 12.6247

bei uns veröffentlicht am 17.12.2014

Tenor I. Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin Kostenerstattungen für die Zeiträume vom 15. September 2006 bis 22. April 2007, vom 29. Juni 2007 bis 31. Dezember 2007 und vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2008 in Höhe von EUR

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 24. Juli 2017 - L 7 AS 427/17 B ER

bei uns veröffentlicht am 24.07.2017

Tenor I. Auf die Beschwerde werden Ziffer I und II des Beschlusses des Sozialgerichts Augsburg vom 3. Mai 2017 teilweise aufgehoben und der Beschwerdegegner im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes verpflichtet, dem Beschwerdeführer v

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 29. Jan. 2018 - S 13 SB 406/17

bei uns veröffentlicht am 29.01.2018

Tenor I. Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 8. August 2018, S 13 SB 406/17, wird zurückgewiesen. II. Die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 24. Sept. 2014 - L 8 SO 26/14

bei uns veröffentlicht am 24.09.2014

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 28. Januar 2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbe

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 22. Feb. 2018 - L 7 SO 2541/17

bei uns veröffentlicht am 22.02.2018

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Mannheim vom 28. Juni 2017 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Die Beteiligten streiten im vorliegenden Verfahren um Sozial

Bundessozialgericht Urteil, 14. Dez. 2017 - B 8 SO 16/16 R

bei uns veröffentlicht am 14.12.2017

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 20. April 2016 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 13. Juli 2017 - B 8 SO 1/16 R

bei uns veröffentlicht am 13.07.2017

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 19. Oktober 2015 geändert. Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheids vom 8. Juni 2005 in

Bundessozialgericht Urteil, 12. Mai 2017 - B 8 SO 23/15 R

bei uns veröffentlicht am 12.05.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 22. Juni 2015 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Beschluss, 04. Mai 2017 - B 8 SO 72/16 B

bei uns veröffentlicht am 04.05.2017

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 11. August 2016 wird als unzulässig verworfen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 07. Dez. 2016 - L 2 SO 5358/15

bei uns veröffentlicht am 07.12.2016

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 16. Oktober 2015 aufgehoben und der Bescheid des Beklagten vom 4. Juli 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 5. September 2014 hinsichtlich Ziffer 3 aufgehob

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 07. Juni 2016 - 7 K 2082/15

bei uns veröffentlicht am 07.06.2016

Tenor Der Rückforderungsbescheid der Beklagten vom 07.05.2015 und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Freiburg vom 29.07.2015 werden aufgehoben.Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte. Tatbestand  1 Der Kläger wendet sich – als T

Bundessozialgericht Urteil, 20. Apr. 2016 - B 8 SO 25/14 R

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Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 27. März 2014 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Geri

Sozialgericht Detmold Urteil, 02. Feb. 2016 - S 2 SO 226/14

bei uns veröffentlicht am 02.02.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Die Antragstellerin begehrt die Gewährung von Leistungen der Grundsicherung nach der Regelbedarfsstufe 1 statt 3 im Rahmen der stationären Eingliederungshilfe für Tage d

Landessozialgericht NRW Urteil, 22. Juni 2015 - L 20 SO 103/13

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Sozialgericht Aachen Urteil, 24. Feb. 2015 - S 20 SO 132/14

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Bundessozialgericht Urteil, 02. Dez. 2014 - B 14 AS 66/13 R

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Landessozialgericht NRW Urteil, 27. März 2014 - L 9 SO 263/13

bei uns veröffentlicht am 27.03.2014

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Bundessozialgericht Urteil, 13. Feb. 2014 - B 8 SO 11/12 R

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Landessozialgericht NRW Beschluss, 06. Feb. 2014 - L 20 SO 436/13 B ER

bei uns veröffentlicht am 06.02.2014

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 13.09.2013 geändert. Der Antragsgegner wird verpflichtet, dem Antragsteller im Zeitraum 10.07.2013 bis 28.02.2014 vorläufig Leistungen nach dem SGB XII fü

Bundessozialgericht Urteil, 23. Aug. 2013 - B 8 SO 17/12 R

bei uns veröffentlicht am 23.08.2013

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Bundessozialgericht Urteil, 16. Apr. 2013 - B 14 AS 71/12 R

bei uns veröffentlicht am 16.04.2013

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Bundessozialgericht Urteil, 19. Dez. 2012 - B 12 KR 20/11 R

bei uns veröffentlicht am 19.12.2012

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Wiesbaden vom 6. Juli 2011 aufgehoben. Die

Bundessozialgericht Urteil, 15. Nov. 2012 - B 8 SO 25/11 R

bei uns veröffentlicht am 15.11.2012

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 23. August 2011 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurück

Bundessozialgericht Urteil, 06. Okt. 2011 - B 9 SB 6/10 R

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