Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 30 Mehrbedarf

(1) Für Personen, die

1.
die Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 erreicht haben oder
2.
die Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 noch nicht erreicht haben und voll erwerbsgemindert nach dem Sechsten Buch sind
und durch einen Bescheid der nach § 152 Absatz 4 des Neunten Buches zuständigen Behörde oder einen Ausweis nach § 152 Absatz 5 des Neunten Buches die Feststellung des Merkzeichens G nachweisen, wird ein Mehrbedarf von 17 vom Hundert der maßgebenden Regelbedarfsstufe anerkannt, soweit nicht im Einzelfall ein abweichender Bedarf besteht.

(2) Für werdende Mütter nach der zwölften Schwangerschaftswoche bis zum Ende des Monats, in welchen die Entbindung fällt, wird ein Mehrbedarf von 17 vom Hundert der maßgebenden Regelbedarfsstufe anerkannt, soweit nicht im Einzelfall ein abweichender Bedarf besteht.

(3) Für Personen, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen, ist, soweit kein abweichender Bedarf besteht, ein Mehrbedarf anzuerkennen

1.
in Höhe von 36 vom Hundert der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 für ein Kind unter sieben Jahren oder für zwei oder drei Kinder unter sechzehn Jahren, oder
2.
in Höhe von 12 vom Hundert der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 für jedes Kind, wenn die Voraussetzungen nach Nummer 1 nicht vorliegen, höchstens jedoch in Höhe von 60 vom Hundert der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28.

(4) § 42b Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden auf Leistungsberechtigte, die das 15. Lebensjahr vollendet haben.

(5) Für Leistungsberechtigte wird ein Mehrbedarf anerkannt, wenn deren Ernährungsbedarf aus medizinischen Gründen von allgemeinen Ernährungsempfehlungen abweicht und die Aufwendungen für die Ernährung deshalb unausweichlich und in mehr als geringem Umfang oberhalb eines durchschnittlichen Bedarfs für Ernährung liegen (ernährungsbedingter Mehrbedarf). Dies gilt entsprechend für aus medizinischen Gründen erforderliche Aufwendungen für Produkte zur erhöhten Versorgung des Stoffwechsels mit bestimmten Nähr- oder Wirkstoffen, soweit hierfür keine vorrangigen Ansprüche bestehen. Die medizinischen Gründe nach den Sätzen 1 und 2 sind auf der Grundlage aktueller medizinischer und ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse zu bestimmen. Dabei sind auch die durchschnittlichen Mehraufwendungen zu ermitteln, die für die Höhe des anzuerkennenden ernährungsbedingten Mehrbedarfs zugrunde zu legen sind, soweit im Einzelfall kein abweichender Bedarf besteht.

(6) Die Summe des nach den Absätzen 1 bis 5 insgesamt anzuerkennenden Mehrbedarfs darf die Höhe der maßgebenden Regelbedarfsstufe nicht übersteigen.

(7) Für Leistungsberechtigte wird ein Mehrbedarf anerkannt, soweit Warmwasser durch in der Wohnung, in der besonderen Wohnform oder der sonstigen Unterkunft nach § 42a Absatz 2 installierte Vorrichtungen erzeugt wird (dezentrale Warmwassererzeugung) und denen deshalb kein Bedarf für Warmwasser nach § 35 Absatz 5 anerkannt wird. Der Mehrbedarf beträgt für jede leistungsberechtigte Person entsprechend der für sie geltenden Regelbedarfsstufe nach der Anlage zu § 28 jeweils

1.
2,3 Prozent der Regelbedarfsstufen 1 und 2,
2.
1,4 Prozent der Regelbedarfsstufe 4,
3.
1,2 Prozent der Regelbedarfsstufe 5 oder
4.
0,8 Prozent der Regelbedarfsstufe 6.
Höhere Aufwendungen sind abweichend von Satz 2 nur zu berücksichtigen, soweit sie durch eine separate Messeinrichtung nachgewiesen werden.

(8) § 42b Absatz 2 ist entsprechend anzuwenden.

(9) Soweit eine Schülerin oder ein Schüler aufgrund der jeweiligen schulrechtlichen Bestimmungen oder schulischen Vorgaben Aufwendungen zur Anschaffung oder Ausleihe von Schulbüchern oder gleichstehenden Arbeitsheften hat, sind sie als Mehrbedarf anzuerkennen.

(10) Für Leistungsberechtigte wird ein Mehrbedarf anerkannt, soweit im Einzelfall ein einmaliger, unabweisbarer, besonderer Bedarf besteht, der auf keine andere Weise gedeckt werden kann und ein Darlehen nach § 37 Absatz 1 ausnahmsweise nicht zumutbar oder wegen der Art des Bedarfs nicht möglich ist.

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Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 8 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 115 Einsatz von Einkommen und Vermögen


(1) Die Partei hat ihr Einkommen einzusetzen. Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert. Von ihm sind abzusetzen: 1. a) die in § 82 Abs. 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch bezeichneten Beträge;b) bei Parteien, die ein Einkommen
wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 23 Sozialhilfe für Ausländerinnen und Ausländer


(1) Ausländern, die sich im Inland tatsächlich aufhalten, ist Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe bei Krankheit, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie Hilfe zur Pflege nach diesem Buch zu leisten. Die Vorschriften des Vierten Kapitels bleiben

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 72 Blindenhilfe


(1) Blinden Menschen wird zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen Blindenhilfe gewährt, soweit sie keine gleichartigen Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften erhalten. Auf die Blindenhilfe sind Leistungen bei häuslicher P
zitiert 5 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 28 Ermittlung der Regelbedarfe


(1) Liegen die Ergebnisse einer bundesweiten neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vor, wird die Höhe der Regelbedarfe in einem Bundesgesetz neu ermittelt. (2) Bei der Ermittlung der bundesdurchschnittlichen Regelbedarfsstufen nach § 27a Abs

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 35 Bedarfe für Unterkunft und Heizung


(1) Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Für die Anerkennung der Bedarfe für Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr ab Beginn des Monats, für den erstmals Le

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 41 Leistungsberechtigte


(1) Leistungsberechtigt nach diesem Kapitel sind Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Einkommen und Vermögen nach § 43 bestreiten können, wenn sie die Voraussetzungen n

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 42a Bedarfe für Unterkunft und Heizung


(1) Für Leistungsberechtigte sind angemessene Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach dem Vierten Abschnitt des Dritten Kapitels sowie nach § 42 Nummer 4 Buchstabe b anzuerkennen, soweit in den folgenden Absätzen nichts Abweichendes geregelt ist. § 3

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 37 Ergänzende Darlehen


(1) Kann im Einzelfall ein von den Regelbedarfen umfasster und nach den Umständen unabweisbar gebotener Bedarf auf keine andere Weise gedeckt werden, sollen auf Antrag hierfür notwendige Leistungen als Darlehen erbracht werden. (2) Der Träger der

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VII ZB 12/10 vom 25. Oktober 2012 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ZPO § 850f Abs. 2 Halbsatz 2; SGB XII (2003) § 19 Abs. 1, SGB XII § 19 Abs. 1, § 27 Abs. 1,

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Mai 2010 - XII ZB 65/10

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 65/10 vom 5. Mai 2010 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 115; SGB II § 21 Abs. 3 a) Leistungen, die nach dem SGB II gewährt werden, stellen Einkommen i.S. des § 115

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Jan. 2005 - XII ZB 234/03

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 234/03 vom 26. Januar 2005 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 115 Abs. 1 Satz 2; SGB XII § 82 Abs. 1 Kindergeld, das die um Prozeßkostenhilfe nachsuchende Partei bezieht

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Juni 2012 - XII ZB 658/11

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 658/11 vom 13. Juni 2012 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 115; SGB XII § 82 Aus Rechtsgründen ist es nicht zu beanstanden, wenn im Rahmen der Bewilligung der Ve

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. Sept. 2016 - L 8 SO 295/14

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Tenor I. Das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 14. Oktober 2014 wird abgeändert. Die Bescheide des Beklagten vom 19.03.2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27.01.2014 werden aufgehoben. Der Beklagte hat dem Kläger

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 07. Jan. 2014 - L 8 SO 226/13 B ER

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Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 11. Oktober 2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskoste

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 18. Juli 2017 - L 8 AY 18/15

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Sozialgericht Landshut Gerichtsbescheid, 21. Okt. 2015 - S 11 AY 41/15

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Gründe Leitsatz: in dem Rechtsstreit A., A-Straße, A-Stadt - Klägerin - Proz.-Bev.: Rechtsanwälte B., B-Straße, B-Stadt - - gegen Landkreis ... -, vertreten durch den Landrat ... - Beklagter - Streiti

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 22. Sept. 2015 - L 8 SO 149/12

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Sozialgericht Landshut Endurteil, 27. Aug. 2015 - S 11 AY 9/15

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Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 21. Nov. 2014 - L 8 SO 128/12

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Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 12. Feb. 2015 - 11 WF 172/15

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Verwaltungsgericht München Urteil, 25. Jan. 2018 - M 12 K 16.5632

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Sozialgericht Nürnberg Beschluss, 13. Dez. 2017 - S 20 SO 138/17 ER

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Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 19. März 2018 - L 18 SO 10/18 B ER

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Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 23. Juni 2016 - L 8 SO 133/16

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Landesarbeitsgericht Hamm Beschluss, 18. Dez. 2018 - 14 Ta 552/18

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Sozialgericht Halle Beschluss, 08. Nov. 2018 - S 17 AY 42/18 ER

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Bundessozialgericht Urteil, 25. Apr. 2018 - B 8 SO 25/16 R

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Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 07. Feb. 2018 - L 2 SO 4444/17

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Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 03. Juli 2017 - L 8 SO 58/16

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Bundessozialgericht Urteil, 12. Mai 2017 - B 8 SO 23/15 R

bei uns veröffentlicht am 12.05.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 22. Juni 2015 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 08. März 2017 - B 8 SO 2/16 R

bei uns veröffentlicht am 08.03.2017

Tenor Auf die Revision des Klägers werden der Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 4. Dezember 2014 und der Bescheid des Beklagten vom 20. November 2012 in der Gestalt des Wid

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 14. Sept. 2016 - L 6 KR 43/14

bei uns veröffentlicht am 14.09.2016

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Streitig ist die Übernahme von Mehrkosten für eine glutenfreie Ernährung. 2 Die im N

Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 17. Aug. 2016 - L 9 SO 41/15

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Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts B-Stadt vom 30. Juli 2015 aufgehoben. 2. Der Beklagte wird unter Abänderung der Bewilligungsbescheide vom 5. April 2011 und 8. März 2012 in Gestalt der Widerspruchsbeschei

Sozialgericht Aachen Urteil, 09. Aug. 2016 - S 20 SO 28/16

bei uns veröffentlicht am 09.08.2016

Tenor Die Beklagte wird unter entsprechender Abänderung der Bescheide vom 13.05.2015 und 17.08.2015 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 15.02.2016 verurteilt, dem Kläger von März 2015 bis April 2016 weitere Hilfe von monatlich 10,01 EUR fü

Sozialgericht Aachen Urteil, 09. Aug. 2016 - S 20 SO 156/15

bei uns veröffentlicht am 09.08.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Beklagte trägt ein Fünftel der notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers. 1Tatbestand: 2Die Beteiligten streiten über die Höhe der dem Kläger seit Februar 2015 zustehenden Sozialhilfe, insbesondere darüb

Bundessozialgericht Beschluss, 05. Juli 2016 - B 1 KR 18/16 B

bei uns veröffentlicht am 05.07.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 14. Oktober 2015 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialger

Bundessozialgericht Urteil, 30. Juni 2016 - B 8 SO 3/15 R

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

Tenor Auf die Revisionen der Kläger wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 1. Dezember 2014 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Ge

Bundessozialgericht Urteil, 20. Apr. 2016 - B 8 SO 25/14 R

bei uns veröffentlicht am 20.04.2016

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 27. März 2014 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Geri

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 06. Apr. 2016 - 3 C 10/14

bei uns veröffentlicht am 06.04.2016

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Erlaubnis zum Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken.

Sozialgericht Detmold Urteil, 15. März 2016 - S 2 SO 18/14

bei uns veröffentlicht am 15.03.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Der Kläger begehrt die Gewährung eines Mehrbedarfs wegen des Merkzeichens G im Zeitraum von der Beantragung des Merkzeichens G bis zur Erteilung des Ausweises mit dem Me

Bundessozialgericht Beschluss, 08. März 2016 - B 1 KR 99/15 B

bei uns veröffentlicht am 08.03.2016

Tenor Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 23. April 2015 aufgehoben, soweit es über das Begehren des Klägers auf Erstattung der für die Arzneimitt

Bundessozialgericht Urteil, 24. Feb. 2016 - B 8 SO 13/14 R

bei uns veröffentlicht am 24.02.2016

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 27. Mai 2014 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 10. Feb. 2016 - L 9 SO 36/13

bei uns veröffentlicht am 10.02.2016

Tenor Die Berufungen der Klägerin gegen die Gerichtsbescheide des Sozialgerichts Lübeck vom 22. Mai 2013 werden zurückgewiesen. Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin sind auch in den Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision

Landesarbeitsgericht Hamm Beschluss, 09. Feb. 2016 - 14 Ta 370/15

bei uns veröffentlicht am 09.02.2016

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Herford vom 10. März 2015 (3 Ca 9/15) hinsichtlich der Ratenzahlungsanordnung teilweise abgeändert. Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe erfolgt mit der Maßgabe

Sozialgericht Detmold Urteil, 02. Feb. 2016 - S 2 SO 157/12

bei uns veröffentlicht am 02.02.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Der Kläger begehrt die Gewährung von Grundsicherungsleistungen für den Monat August 2011 ohne Anrechnung des ihm gewährten Übergangsgeldes als Einkommen. 3Der am 00.00.1

Landesarbeitsgericht Hamm Beschluss, 26. Jan. 2016 - 14 Ta 208/15

bei uns veröffentlicht am 26.01.2016

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hamm vom 30. März 2015 (3 Ca 618/13) aufgehoben. Es verbleibt bei der durch Beschluss des Arbeitsgerichts Hamm vom 24. April 2014 bewilligten Prozesskostenhilfe o

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 17. Dez. 2015 - L 7 SO 1474/15

bei uns veröffentlicht am 17.12.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 25. März 2015 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Der Kläger begehrt die Übernahme der Kosten für einen Telefonanschlu

Bundessozialgericht Urteil, 17. Dez. 2015 - B 8 SO 14/14 R

bei uns veröffentlicht am 17.12.2015

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 27. Mai 2014 wird zurückgewiesen.

Sozialgericht Detmold Urteil, 03. Nov. 2015 - S 2 SO 199/13

bei uns veröffentlicht am 03.11.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Der Kläger begehrt die Bewilligung eines Mehrbedarfs bei kostenaufwändiger Ernährung. 3Der am 00.00.1966 geborene Kläger bezieht einer Rente wegen Erwerbsminderung auf Z

Sozialgericht Detmold Urteil, 13. Okt. 2015 - S 2 SO 208/13

bei uns veröffentlicht am 13.10.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Die Beteiligten streiten um die Höhe der Grundsicherung im Zeitraum Oktober 2011 bis September 2012 unter dem Aspekt der Anrechnung von Schadensersatzleistungen aufgrund

Sozialgericht Detmold Urteil, 13. Okt. 2015 - S 2 SO 152/14

bei uns veröffentlicht am 13.10.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Der Kläger begehrt die Gewährung eines höheren Mehrbedarfs für kostenaufwändige Ernährung. 3Der am 00.00.1954 geborene Kläger leidet unter Sarkoidose, einer granulatösen

Sozialgericht Gelsenkirchen Urteil, 07. Okt. 2015 - S 2 SO 129/13

bei uns veröffentlicht am 07.10.2015

Tenor Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 13.05.2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12.06.2013 verpflichtet, über den Antrag vom 25.09.2012 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden. Im Übrigen

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 01. Okt. 2015 - L 7 SO 118/14

bei uns veröffentlicht am 01.10.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 19. November 2013 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Zwischen den Beteiligten sind höhere Leistungen der Grund

Bundessozialgericht Urteil, 05. Aug. 2015 - B 4 AS 9/15 R

bei uns veröffentlicht am 05.08.2015

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 26. Februar 2015 wird zurückgewiesen.

Sozialgericht Aachen Beschluss, 20. Mai 2015 - S 19 SO 207/14

bei uns veröffentlicht am 20.05.2015

Tenor Der Antrag auf Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt. 1Gründe: 2I. 3Der Kläger begehrt von der Beklagten rückwirkend einen Mehrbedarf für schwerbehinderte Menschen. Der am 00.00.0000 geborene Kläger leidet an ei

Sozialgericht Aachen Urteil, 19. Mai 2015 - S 20 SO 36/15

bei uns veröffentlicht am 19.05.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten. Die Berufung wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Klägerin begehrt von der Beklagten höhere Leistungen der Grundsicherung (GSi) nach dem Vierten Kapitel des Zw

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