Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - - SGB 10 | § 109 Verwaltungskosten und Auslagen

Verwaltungskosten sind nicht zu erstatten. Auslagen sind auf Anforderung zu erstatten, wenn sie im Einzelfall 200 Euro übersteigen. Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates den in Satz 2 genannten Betrag entsprechend der jährlichen Steigerung der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches anheben und dabei auf zehn Euro nach unten oder oben runden.

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Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - - SGB 10 | § 18 Beginn des Verfahrens


Die Behörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob und wann sie ein Verwaltungsverfahren durchführt. Dies gilt nicht, wenn die Behörde auf Grund von Rechtsvorschriften 1. von Amts wegen oder auf Antrag tätig werden muss,2. nur auf Antrag tätig

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13 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 934 ZPO.

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 26. Okt. 2015 - B 3 K 15.216

bei uns veröffentlicht am 26.10.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Bayreuth Aktenzeichen: B 3 K 15.216 Im Namen des Volkes Urteil vom 26. Oktober 2015 rechtskräftig: Nein 3. Kammer Sachgebiets-Nr. 1523 Hauptpunkte: - pausc

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 14. Juni 2018 - AN 6 K 16.02513

bei uns veröffentlicht am 14.06.2018

Tenor 1. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger die im Rahmen der Hilfe zur Erziehung in Form einer Erziehungsbeistandschaft gemäß §§ 27, 30 SGB VIII für das Kind … für die Zeit vom 27. März 2012 bis zum 17. Oktober 2014 en

Verwaltungsgericht Mainz Urteil, 03. Juli 2018 - 1 K 849/17.MZ

bei uns veröffentlicht am 03.07.2018

Tenor 1. Der Bescheid vom 23. Mai 2017 und der Widerspruchsbescheid vom 1. August 2017 des Beklagten werden aufgehoben. 2. Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin 146,37 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz

Verwaltungsgericht Mainz Urteil, 22. Feb. 2018 - 1 K 862/17.MZ

bei uns veröffentlicht am 22.02.2018

Tenor 1. Der Bescheid vom 28. Juni 2017 und der Widerspruchsbescheid vom 3. August 2017 des Beklagten werden aufgehoben. 2. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 396,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 15. Feb. 2018 - 3 LB 19/15

bei uns veröffentlicht am 15.02.2018

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 15. Kammer, Einzelrichter - vom 9. Juli 2015 wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Das

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 12. Jan. 2018 - 7 A 11652/17

bei uns veröffentlicht am 12.01.2018

Tenor Der Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz vom 10. August 2017 wird abgelehnt. Der Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird fü

Verwaltungsgericht Mainz Urteil, 10. Aug. 2017 - 1 K 1419/16.MZ

bei uns veröffentlicht am 10.08.2017

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Tenor Der Beklagte wird verurteilt, die in der Zeit vom 1. November 2014 bis 6. Januar 2015 durch die Klägerin aufgewendeten Kosten der Vereinsvormundschaft für ... in Höhe von 923,

Bundessozialgericht Urteil, 12. Nov. 2015 - B 14 AS 50/14 R

bei uns veröffentlicht am 12.11.2015

Tenor Das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 3. September 2014 wird geändert. Die Beklagte wird verurte

Bundessozialgericht Urteil, 18. Nov. 2014 - B 1 KR 13/13 R

bei uns veröffentlicht am 18.11.2014

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 19. Dezember 2012 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 18. Nov. 2014 - B 1 KR 20/13 R

bei uns veröffentlicht am 18.11.2014

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 22. Mai 2013 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Sächsische Landessozialger

Bundessozialgericht Urteil, 18. Nov. 2014 - B 1 KR 12/14 R

bei uns veröffentlicht am 18.11.2014

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. November 2013 geändert. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin v

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 22. Juli 2014 - 6 K 854/13

bei uns veröffentlicht am 22.07.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betra

Bundessozialgericht Urteil, 12. Nov. 2013 - B 1 KR 56/12 R

bei uns veröffentlicht am 12.11.2013

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 11. Juli 2012 wird zurückgewiesen.

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Die Behörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob und wann sie ein Verwaltungsverfahren durchführt. Dies gilt nicht, wenn die Behörde auf Grund von Rechtsvorschriften 1. von Amts wegen oder auf Antrag tätig werden muss,2. nur auf Antrag tätig werden darf...
Die Behörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob und wann sie ein Verwaltungsverfahren durchführt. Dies gilt nicht, wenn die Behörde auf Grund von Rechtsvorschriften 1. von Amts wegen oder auf Antrag tätig werden muss,2. nur auf Antrag tätig werden darf...