Soldatengesetz - SG | § 54 Beendigungsgründe

(1) Das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit endet mit dem Ablauf der Zeit, für die er in das Dienstverhältnis berufen ist. Das Dienstverhältnis endet auch mit Ablauf des Monats, in dem das Erlöschen des Rechts aus dem Eingliederungsschein (§ 9 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes) unanfechtbar festgestellt worden ist.

(2) Das Dienstverhältnis endet ferner durch

1.
Entlassung,
2.
Verlust der Rechtsstellung eines Soldaten auf Zeit entsprechend dem § 48,
3.
Entfernung aus dem Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit.

(3) Wenn zwingende Gründe der Verteidigung es erfordern, kann die für das Dienstverhältnis festgesetzte Zeit

1.
allgemein durch Rechtsverordnung oder
2.
in Einzelfällen durch das Bundesministerium der Verteidigung
um einen Zeitraum von bis zu drei Monaten verlängert werden.

(4) Ein Soldat auf Zeit, dessen Rechte und Pflichten auf Grund der §§ 5, 6, 8 und 36 des Abgeordnetengesetzes oder entsprechender Rechtsvorschriften ruhen, kann auf seinen Antrag zu Dienstleistungen nach § 60 bis zu drei Monaten Dauer herangezogen werden.

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zitiert oder wird zitiert von 15 §§.

wird zitiert von 5 §§ in anderen Gesetzen.

Soldatenversorgungsgesetz - SVG | § 12 Übergangsbeihilfe


(1) Soldaten auf Zeit mit einer Wehrdienstzeit von mehr als sechs Monaten erhalten eine Übergangsbeihilfe, wenn ihr Dienstverhältnis endet wegen Ablaufs der Zeit, für die sie in dieses berufen sind (§ 54 Absatz 1 des Soldatengesetzes), oder wegen Die

Soldatenversorgungsgesetz - SVG | § 20 Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit


(1) Ruhegehaltfähig ist die Wehrdienstzeit (§ 2 Absatz 1 Satz 1). Dies gilt nicht für die Zeit 1. einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge oder ohne Wehrsold; Zeiten einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge, die keine Zeiten im öffentlichen Dienst einer zwisch

Soldatenversorgungsgesetz - SVG | § 8 Anrechnung der Zeit der Förderung der beruflichen Bildung und des Wehrdienstes auf die Berufs- und Betriebszugehörigkeit bei anschließenden Beschäftigungsverhältnissen


(1) Die Zeit einer nach § 5 geförderten Maßnahme der beruflichen Bildung wird auf die Berufszugehörigkeit angerechnet, wenn der frühere Soldat im Anschluss daran in dem erlernten oder einem vergleichbaren Beruf sechs Monate tätig ist. Eine vorübergeh

Soldatenversorgungsgesetz - SVG | § 8a Anrechnung der Zeit der Förderung der beruflichen Bildung und des Wehrdienstes bei nachfolgenden Dienstverhältnissen


(1) Bewirbt sich ein Soldat auf Zeit oder früherer Soldat auf Zeit bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Beendigung des Dienstverhältnisses um Einstellung als Beamter, gilt § 9 Absatz 8 Satz 4 des Arbeitsplatzschutzgesetzes entsprechend. (2) Die
wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Soldatengesetz - SG | § 56 Folgen der Entlassung und des Verlustes der Rechtsstellung eines Soldaten auf Zeit


(1) Mit der Beendigung seines Dienstverhältnisses durch Zeitablauf nach § 54 Abs. 1, durch Entlassung nach § 55 oder durch Verlust seiner Rechtsstellung als Soldat auf Zeit nach § 54 Abs. 2 Nr. 2 endet die Zugehörigkeit des Soldaten auf Zeit zur Bund

Soldatengesetz - SG | § 4 Ernennung, Dienstgradbezeichnungen, Uniform


(1) Einer Ernennung bedarf es 1. zur Begründung des Dienstverhältnisses eines Berufssoldaten oder eines Soldaten auf Zeit (Berufung),2. zur Umwandlung des Dienstverhältnisses eines Soldaten auf Zeit in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten oder u

Soldatengesetz - SG | § 93 Verordnungsermächtigungen


(1) Die Bundesregierung erlässt die Rechtsverordnungen über 1. die Nebentätigkeit der Soldaten nach § 20 Abs. 7,2. die Laufbahnen der Soldaten nach § 27 Absatz 1,3. den Urlaub der Soldaten nach § 28 Abs. 4,4. die Regelungen zur Elternzeit der Soldate
zitiert 5 §§ in anderen Gesetzen.

Soldatenversorgungsgesetz - SVG | § 9 Eingliederungs- und Zulassungsschein


(1) Soldaten auf Zeit, die im unmittelbaren Anschluss an ihr Wehrdienstverhältnis Beamte werden wollen, erhalten auf Antrag einen Eingliederungsschein für den öffentlichen Dienst, wenn 1. ihr Dienstverhältnis wegen Ablaufs einer festgesetzten Dienstz

Abgeordnetengesetz - AbgG | § 6 Wiederverwendung nach Beendigung des Mandats


(1) Nach der Beendigung der Mitgliedschaft im Bundestag ruhen die in dem Dienstverhältnis eines Beamten begründeten Rechte und Pflichten für längstens weitere sechs Monate. Der Beamte ist auf seinen Antrag, der binnen drei Monaten seit der Beendigung

Abgeordnetengesetz - AbgG | § 36 Übergangsregelung für die Angehörigen des öffentlichen Dienstes


(1) Der auf Grund des Gesetzes über die Rechtsstellung der in den ersten Deutschen Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes vom 11. Mai 1951 (BGBl. I S. 297) oder des Gesetzes über die Rechtsstellung der in den Deutschen Bundestag ge

Abgeordnetengesetz - AbgG | § 5 Ruhen der Rechte und Pflichten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis


(1) Die Rechte und Pflichten aus dem Dienstverhältnis eines in den Bundestag gewählten Beamten mit Dienstbezügen ruhen vom Tage der Feststellung des Bundeswahlausschusses (§ 42 Abs. 2 Satz 1 des Bundeswahlgesetzes) oder der Annahme des Mandats für di

Abgeordnetengesetz - AbgG | § 8 Beamte auf Zeit, Richter, Soldaten und Angestellte des öffentlichen Dienstes


(1) Die §§ 5 bis 7 gelten für Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit entsprechend. (2) Die Rechte und Pflichten aus dem Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit ruhen längstens für die Dauer der Verpflichtungszeit und eines Beamten auf Zeit l
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Soldatengesetz - SG | § 60 Arten der Dienstleistungen


Dienstleistungen sind 1. Übungen (§ 61),2. besondere Auslandsverwendungen (§ 62),3. Hilfeleistungen im Innern (§ 63),4. Hilfeleistungen im Ausland (§ 63a),5. Wehrdienst zur temporären Verbesserung der personellen Einsatzbereitschaft (§ 63b) und6. unb

Soldatengesetz - SG | § 48 Verlust der Rechtsstellung eines Berufssoldaten


Der Berufssoldat verliert seine Rechtsstellung, wenn gegen ihn durch Urteil eines deutschen Gerichts im Geltungsbereich des Grundgesetzes erkannt ist 1. auf die in § 38 bezeichneten Strafen, Maßregeln oder Nebenfolgen,2. auf Freiheitsstrafe von minde

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19 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht München Urteil, 22. Sept. 2017 - M 21 K 16.4644

bei uns veröffentlicht am 22.09.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger begehrt die zeitliche Verschi

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 23. Okt. 2014 - 2 K 13.1978

bei uns veröffentlicht am 23.10.2014

Tenor I. Soweit die Beteiligten das Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 26. Feb. 2015 - 14 C 14.2407

bei uns veröffentlicht am 26.02.2015

Tenor Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 10. Oktober 2014 wird abgeändert. Dem Kläger wird für das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin Andrea Hattenkofer, Poststr. 11,

Verwaltungsgericht München Urteil, 19. Sept. 2017 - M 21 K 15.4029

bei uns veröffentlicht am 19.09.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstre

Verwaltungsgericht München Urteil, 17. März 2014 - 21 K 12.5647

bei uns veröffentlicht am 17.03.2014

Tenor I. Der Bescheid der Wehrbereichsverwaltung ... vom ... Mai 2012 und der Widerspruchsbescheid vom ... Oktober 2012 werden aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, über den Antrag des Klägers vom ... März 2012 auf Aufschiebung d

Verwaltungsgericht München Urteil, 14. Apr. 2014 - 21 K 13.2820

bei uns veröffentlicht am 14.04.2014

Tenor I. Der Bescheid der Wehrbereichsverwaltung ... vom ... Dezember 2012 und der Widerspruchsbescheid vom ... Mai 2013 werden aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, über den Antrag des Klägers vom ... Oktober 2012 auf Aufschiebung de

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 16. Sept. 2015 - RN 1 K 14.890

bei uns veröffentlicht am 16.09.2015

Tenor I. Der Leistungsbescheid des Personalamtes der Bundeswehr vom 9.12.2011 und der Widerspruchsbescheid des Bundesamtes für Personalmanagement vom 7.3.2014 werden insoweit aufgehoben, als vom Kläger ein … Euro übersteigender

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 15. Juli 2015 - 6 ZB 15.758

bei uns veröffentlicht am 15.07.2015

Tenor I. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 18. Februar 2015 - M 21 K 13.290 - wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu t

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Juni 2016 - 6 CE 16.678

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

Tenor I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 11. März 2016 - M 21 E 16.606 - wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. I

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 18. Mai 2017 - 12 A 213/16

bei uns veröffentlicht am 18.05.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vo

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Apr. 2017 - 2 C 16/16

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Rückforderung der Kosten des Studiums und der Fachausbildung nach vorzeitiger Beendigung des Soldatenverhältnisses auf Zeit.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Apr. 2017 - 2 C 1/17

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Rückforderung der Kosten des Studiums und der Fachausbildung nach vorzeitiger Beendigung des Soldatenverhältnisses auf Zeit.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 27. Okt. 2016 - 4 S 1891/15

bei uns veröffentlicht am 27.10.2016

Tenor Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 18. August 2015 - 12 K 2837/13 - wird abgelehnt.Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.Der Streitwert für das Zulassungs

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 10. Aug. 2016 - 23 K 6837/15

bei uns veröffentlicht am 10.08.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 1T a t b e s t a n d 2Der Kläger stand als Soldat auf Zeit im Dienst der Beklagten. Mit Ablauf des 30. Juni 2011 wurde er gemäß § 54 Abs. 1 SG nach Ende der Verpflichtungs

Verwaltungsgericht Halle Urteil, 24. Juni 2015 - 5 A 26/14

bei uns veröffentlicht am 24.06.2015

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen eine Rückforderung von Ausbildungskosten für ein Studium durch die Beklagte. 2 Der am …1986 geborene Kläger wurde zum 01. Oktober 2005 als Anwärter für die Offizierslaufbahn in das Dienstverhältnis eines

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 04. Juli 2014 - 1 A 891/13

bei uns veröffentlicht am 04.07.2014

Tenor Der Antrag wird auf Kosten des Klägers abgelehnt. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 51.106,12 Euro festgesetzt. 1G r ü n d e 2Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist unbegründet. 3Die begehrte Zulassung der Berufung kann n

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 04. Mai 2011 - 2 WD 2/10

bei uns veröffentlicht am 04.05.2011

Tatbestand Der frühere Soldat auf Zeit im Dienstgrad eines Stabsunteroffiziers, der etwa in der Mitte seiner neunjährigen Dienstzeit an einer Zivilberuflichen Aus- und Weiterbildungsmaßnahme (sog.

Bundessozialgericht Urteil, 24. Nov. 2010 - B 11 AL 35/09 R

bei uns veröffentlicht am 24.11.2010

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 4. November 2009 wird zurückgewiesen.

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 11. März 2004 - 8 K 100/01

bei uns veröffentlicht am 11.03.2004

Tatbestand   1  (Überlassen von Datev) 2  Die miteinander verheirateten Kläger (Kl.) wurden im Streitjahr zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kl. zu 1) war von 1991 bis 1999 Bürgermeister einer Geme

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(1) Soldaten auf Zeit, die im unmittelbaren Anschluss an ihr Wehrdienstverhältnis Beamte werden wollen, erhalten auf Antrag einen Eingliederungsschein für den öffentlichen Dienst, wenn 1. ihr Dienstverhältnis wegen Ablaufs einer festgesetzten Dienstzeit von zwölf...
Der Berufssoldat verliert seine Rechtsstellung, wenn gegen ihn durch Urteil eines deutschen Gerichts im Geltungsbereich des Grundgesetzes erkannt ist 1. auf die in § 38 bezeichneten Strafen, Maßregeln oder Nebenfolgen,2. auf Freiheitsstrafe von mindestens einem...
(1) Die Rechte und Pflichten aus dem Dienstverhältnis eines in den Bundestag gewählten Beamten mit Dienstbezügen ruhen vom Tage der Feststellung des Bundeswahlausschusses (§ 42 Abs. 2 Satz 1 des Bundeswahlgesetzes) oder der Annahme des Mandats für die Dauer der...
(1) Nach der Beendigung der Mitgliedschaft im Bundestag ruhen die in dem Dienstverhältnis eines Beamten begründeten Rechte und Pflichten für längstens weitere sechs Monate. Der Beamte ist auf seinen Antrag, der binnen drei Monaten seit der Beendigung der...
(1) Die §§ 5 bis 7 gelten für Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit entsprechend. (2) Die Rechte und Pflichten aus dem Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit ruhen längstens für die Dauer der Verpflichtungszeit und eines Beamten auf Zeit längstens für...
(1) Der auf Grund des Gesetzes über die Rechtsstellung der in den ersten Deutschen Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes vom 11. Mai 1951 (BGBl. I S. 297) oder des Gesetzes über die Rechtsstellung der in den Deutschen Bundestag gewählten...