Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung - SchwbAV 1988 | § 19 Technische Arbeitshilfen

Für die Beschaffung technischer Arbeitshilfen, ihre Wartung, Instandsetzung und die Ausbildung des schwerbehinderten Menschen im Gebrauch können die Kosten bis zur vollen Höhe übernommen werden. Gleiches gilt für die Ersatzbeschaffung und die Beschaffung zur Anpassung an die technische Weiterentwicklung.

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Referenzen - Gesetze | § 19 SchwbAV 1988

§ 19 SchwbAV 1988 zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

§ 19 SchwbAV 1988 wird zitiert von 2 anderen §§ im Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung.

Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung - SchwbAV 1988 | § 17 Leistungsarten


(1) Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben können erbracht werden 1. an schwerbehinderte Menschen a) für technische Arbeitshilfen (§ 19),b) zum Erreichen des Arbeitsplatzes (§ 20),c) zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflich

Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung - SchwbAV 1988 | § 25 Hilfen in besonderen Lebenslagen


Andere Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben als die in den §§ 19 bis 24 geregelten Leistungen können an schwerbehinderte Menschen erbracht werden, wenn und soweit sie unter Berücksichtigung von Art oder Schwere der Behinderung erforderli

Referenzen - Urteile | § 19 SchwbAV 1988

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5 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 19 SchwbAV 1988.

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 30. Juli 2015 - W 3 K 15.144

bei uns veröffentlicht am 30.07.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand I. Der schwerbehinderte Kläger begehrt die Übernahme der

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 12. Mai 2016 - W 3 K 15.951

bei uns veröffentlicht am 12.05.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand I. Die schwerbehinderte Klägerin begehrt die

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 23. März 2017 - W 3 K 15.1318

bei uns veröffentlicht am 23.03.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Tatbestand I. Der schwerbehinderte Kläger begehrt einen Zuschuss für die Beschaffung eines Kraftfahrzeugs un

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 25. Aug. 2016 - 7 K 2476/16

bei uns veröffentlicht am 25.08.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Tatbestand   1 Der Kläger begehrt die Kostenübernahme für eine technische Arbeitshilfe. 2 Er ist selbständiger Physiotherapeut und blind. M

Verwaltungsgericht Düsseldorf Gerichtsbescheid, 14. Apr. 2015 - 13 K 6000/14

bei uns veröffentlicht am 14.04.2015

Tenor Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheides vom 14. Oktober 2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheides des Landschaftsverbandes Rheinland vom 27. August 2014 verpflichtet, über den Antrag der Klägerin vom 14. August 2013 auf Üb