Schornsteinfeger-Handwerksgesetz - SchfHwG | § 45 Anwendungsbestimmungen

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Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk Inhaltsverzeichnis

§ 12a ist ab dem 1. Januar 2018 anzuwenden.

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Eine Haftung des Staates an Stelle des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers besteht nicht.
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published on 27.12.2018 00:00

Tenor Die Gegenvorstellung der Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen die Festsetzung des Streitwerts durch Beschluss vom 31.10.2018 wird zurückgewiesen. 1Gründe 2Die Gegenvorstellung ist jedenfalls unbegründet. Aufgrund der von den Prozessbevol
published on 27.12.2018 00:00

Tenor Die Anhörungsrüge der Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Senats vom 31.10.2018 ‒ 4 A 495/16 ‒ wird zurückgewiesen. Die Prozessbevollmächtigten des Klägers tragen die Kosten des Verfahrens.
published on 27.12.2018 00:00

Tenor Die Anhörungsrüge der Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Senats vom 31.10.2018 ‒ 4 A 494/16 ‒ wird zurückgewiesen. Die Prozessbevollmächtigten des Klägers tragen die Kosten des Verfahrens.
published on 27.12.2018 00:00

Tenor Die Gegenvorstellung der Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen die Festsetzung des Streitwerts durch Beschluss vom 31.10.2018 wird zurückgewiesen. 1Gründe 2Die Gegenvorstellung ist jedenfalls unbegründet. Aufgrund der von den Prozessbevol
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Eine Haftung des Staates an Stelle des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers besteht nicht.