Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG | § 52 Anspruch gegen den Beschuldigten oder den Betroffenen

(1) Der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt kann von dem Beschuldigten die Zahlung der Gebühren eines gewählten Verteidigers verlangen; er kann jedoch keinen Vorschuss fordern. Der Anspruch gegen den Beschuldigten entfällt insoweit, als die Staatskasse Gebühren gezahlt hat.

(2) Der Anspruch kann nur insoweit geltend gemacht werden, als dem Beschuldigten ein Erstattungsanspruch gegen die Staatskasse zusteht oder das Gericht des ersten Rechtszugs auf Antrag des Verteidigers feststellt, dass der Beschuldigte ohne Beeinträchtigung des für ihn und seine Familie notwendigen Unterhalts zur Zahlung oder zur Leistung von Raten in der Lage ist. Ist das Verfahren nicht gerichtlich anhängig geworden, entscheidet das Gericht, das den Verteidiger bestellt hat.

(3) Wird ein Antrag nach Absatz 2 Satz 1 gestellt, setzt das Gericht dem Beschuldigten eine Frist zur Darlegung seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse; § 117 Absatz 2 bis 4 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend. Gibt der Beschuldigte innerhalb der Frist keine Erklärung ab, wird vermutet, dass er leistungsfähig im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 ist.

(4) Gegen den Beschluss nach Absatz 2 ist die sofortige Beschwerde nach den Vorschriften der §§ 304 bis 311a der Strafprozessordnung zulässig. Dabei steht im Rahmen des § 44 Satz 2 der Strafprozessordnung die Rechtsbehelfsbelehrung des § 12c der Belehrung nach § 35a Satz 1 der Strafprozessordnung gleich.

(5) Der für den Beginn der Verjährung maßgebende Zeitpunkt tritt mit der Rechtskraft der das Verfahren abschließenden gerichtlichen Entscheidung, in Ermangelung einer solchen mit der Beendigung des Verfahrens ein. Ein Antrag des Verteidigers hemmt den Lauf der Verjährungsfrist. Die Hemmung endet sechs Monate nach der Rechtskraft der Entscheidung des Gerichts über den Antrag.

(6) Die Absätze 1 bis 3 und 5 gelten im Bußgeldverfahren entsprechend. Im Bußgeldverfahren vor der Verwaltungsbehörde tritt an die Stelle des Gerichts die Verwaltungsbehörde.

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zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Therapieunterbringungsgesetz - ThUG | § 20 Vergütung des Rechtsanwalts


(1) In Verfahren nach diesem Gesetz über die Anordnung, Verlängerung oder Aufhebung der Therapieunterbringung erhält der Rechtsanwalt Gebühren in entsprechender Anwendung von Teil 6 Abschnitt 3 des Vergütungsverzeichnisses zum Rechtsanwaltsvergütungs

Rechtspflegergesetz - RPflG 1969 | § 22 Gerichtliche Geschäfte in Straf- und Bußgeldverfahren


Von den gerichtlichen Geschäften in Straf- und Bußgeldverfahren wird dem Rechtspfleger die Entscheidung über Feststellungsanträge nach § 52 Absatz 2 und § 53 Absatz 3 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes übertragen.
wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG | § 42 Feststellung einer Pauschgebühr


(1) In Strafsachen, gerichtlichen Bußgeldsachen, Verfahren nach dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, in Verfahren nach dem IStGH-Gesetz, in Freiheitsentziehungs- und Unterbringungssachen sowie in Verfahren nach § 151 Nummer

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG | § 53 Anspruch gegen den Auftraggeber, Anspruch des zum Beistand bestellten Rechtsanwalts gegen den Verurteilten


(1) Für den Anspruch des dem Privatkläger, dem Nebenkläger, dem Antragsteller im Klageerzwingungsverfahren oder des sonst in Angelegenheiten, in denen sich die Gebühren nach Teil 4, 5 oder 6 des Vergütungsverzeichnisses bestimmen, beigeordneten Recht
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 117 Antrag


(1) Der Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe ist bei dem Prozessgericht zu stellen; er kann vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt werden. In dem Antrag ist das Streitverhältnis unter Angabe der Beweismittel darzustellen. Der Antrag au
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG | § 44 Vergütungsanspruch bei Beratungshilfe


Für die Tätigkeit im Rahmen der Beratungshilfe erhält der Rechtsanwalt eine Vergütung nach diesem Gesetz aus der Landeskasse, soweit nicht für die Tätigkeit in Beratungsstellen nach § 3 Absatz 1 des Beratungshilfegesetzes besondere Vereinbarungen get

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Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 25. März 2015 - 2 Ws 426/14

bei uns veröffentlicht am 25.03.2015

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Verteidigerin gegen den Beschluss der auswärtigen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Regensburg mit dem Sitz in Straubing - Rechtspfleger - vom 10.07.2014 wird als unbegründet verworfen. 2.

Oberlandesgericht München Beschluss, 30. Juli 2014 - 34 Wx 203/13

bei uns veröffentlicht am 30.07.2014

Tenor Der Antrag von Rechtsanwältin W. vom 14. März 1014, ihr für ihre Tätigkeit in einem Therapieunterbringungsverfahren eine Pauschvergütung zu bewilligen, wird abgelehnt. Gründe I. Durch Beschluss des Landger

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 20. Mai 2014 - 2 Ws 225/14

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Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Rechtsanwältin Dr. G. gegen den Beschluss der auswärtigen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Regensburg mit dem Sitz in Straubing - Rechtspfleger - vom 19.03.2014 wird als unbegründet verworfen.

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Dez. 2018 - IX ZR 216/17

bei uns veröffentlicht am 13.12.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 216/17 Verkündet am: 13. Dezember 2018 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 280 Abs.

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 30. Apr. 2018 - 20 Ws 78/18

bei uns veröffentlicht am 30.04.2018

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde des Rechtsanwalt J. werden der seinen Kosten-festsetzungsantrag vom 28.08.2015 zurückweisende Beschluss des Landgerichts Neubrandenburg vom 08.12.2017 sowie die seine dagegen eingelegte sofortige Beschwerde be

Landgericht Bonn Beschluss, 30. März 2016 - 27 Qs 12/16

bei uns veröffentlicht am 30.03.2016

Tenor Der Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Bonn vom 18.12.2015 wird dahingehend abgeändert, dass die dem früheren Betroffenen aus der Landeskasse gemäß § 467 StPO in Bezug auf die Beauftragung seines Verteidigers zu erstattenden notwendi

Landgericht Köln Beschluss, 18. Juni 2014 - 105 Qs 146/14

bei uns veröffentlicht am 18.06.2014

Tenor Die Sache wird zur Entscheidung der Kammer in der Besetzung mit drei Richtern übertragen. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 30.05.2014 wird gebührenfrei (§ 56 Abs. 2 Satz 2 RVG) als unbegründet verworfen. Die soforti

Landgericht Magdeburg Beschluss, 02. Apr. 2014 - 22 Qs 526 Js 36766/12 (21/14), 22 Qs 21/14

bei uns veröffentlicht am 02.04.2014

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Pflichtverteidigers vom 11. Februar 2014 werden die Beschlüsse des Amtsgerichts A vom 7. November 2013 und vom 30. Januar 2014 (Az.: 61 Ls 526 Js 36766/12) aufgehoben. Die aufgrund des vollstre

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 06. März 2014 - 2 Ws 61/14

bei uns veröffentlicht am 06.03.2014

Tenor Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Angeklagten verworfen. 1Gründe: 2I. 3Die 10. große Strafkammer des Landgerichts Köln hat gegen den von Rechtsanwalt … als Pflichtverteidiger verteidigten Angeklagten mit Urteil vom 05.02.2013 wegen

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 22. Jan. 2013 - 2 AR 51/12

bei uns veröffentlicht am 22.01.2013

Tenor 1. Die Sache wird gemäß §§ 51 Abs. 2 Satz 4, 42 Abs. 3 Satz 2 RVG auf den Senat übertragen. 2. Der Antrag des gerichtlich bestellten Verteidigers, Rechtsanwalt Dr. X.in D., auf Bewilligung einer Pauschgebühr wird als unzulässig zurück

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 29. Jan. 2008 - I Ws 1/08

bei uns veröffentlicht am 29.01.2008

Tenor 1. Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. 2. Dem Untergebrachten wird die Rechtsanwältin S. aus F. als Pflichtverteidigerin im anstehenden Überprüfungsverfahren nach §§ 67 d, 67 e StGB beigeordnet. 3. Die Kosten des Beschwerdeverf

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