Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG | § 44 Vergütungsanspruch bei Beratungshilfe

Für die Tätigkeit im Rahmen der Beratungshilfe erhält der Rechtsanwalt eine Vergütung nach diesem Gesetz aus der Landeskasse, soweit nicht für die Tätigkeit in Beratungsstellen nach § 3 Absatz 1 des Beratungshilfegesetzes besondere Vereinbarungen getroffen sind. Die Beratungshilfegebühr (Nummer 2500 des Vergütungsverzeichnisses) schuldet nur der Rechtsuchende.

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Beratungshilfegesetz - BeratHiG | § 8 Vergütung


(1) Die Vergütung der Beratungsperson richtet sich nach den für die Beratungshilfe geltenden Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Die Beratungsperson, die nicht Rechtsanwalt ist, steht insoweit einem Rechtsanwalt gleich. (2) Die Bewi

Beratungshilfegesetz - BeratHiG | § 6a Aufhebung der Bewilligung


(1) Das Gericht kann die Bewilligung von Amts wegen aufheben, wenn die Voraussetzungen für die Beratungshilfe zum Zeitpunkt der Bewilligung nicht vorgelegen haben und seit der Bewilligung nicht mehr als ein Jahr vergangen ist. (2) Beratungsperson
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG | § 52 Anspruch gegen den Beschuldigten oder den Betroffenen


(1) Der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt kann von dem Beschuldigten die Zahlung der Gebühren eines gewählten Verteidigers verlangen; er kann jedoch keinen Vorschuss fordern. Der Anspruch gegen den Beschuldigten entfällt insoweit, als die Staatskass
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Beratungshilfegesetz - BeratHiG | § 3 Gewährung von Beratungshilfe


(1) Die Beratungshilfe wird durch Rechtsanwälte und durch Rechtsbeistände, die Mitglied einer Rechtsanwaltskammer sind, gewährt. Im Umfang ihrer jeweiligen Befugnis zur Rechtsberatung wird sie auch gewährt durch 1. Steuerberater und Steuerbevollmächt

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29 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 08. Feb. 2016 - 4 W 120/15

bei uns veröffentlicht am 08.02.2016

Gründe Oberlandesgericht Bamberg Az.: 4 W 120/15 Zum Verfahrensgang: Vorinstanz AG Forchheim, Beschluss vom 12.11.2015 - 1 UR II 383/13. Der Senatsbeschluss ist rechtskräftig. Stichworte: Beratungshilfe - Vergütun

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 09. Apr. 2018 - W 8 M 18.30390

bei uns veröffentlicht am 09.04.2018

Tenor I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen. II. Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet. Gründe I. Die Rechtsnachfolgerin des im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 09. Apr. 2018 - W 8 M 18.30389

bei uns veröffentlicht am 09.04.2018

Tenor I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen. II. Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet. Gründe I. Die Rechtsnachfolgerin des im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete

Sozialgericht Nürnberg Beschluss, 09. Jan. 2018 - S 17 SF 131/17 E

bei uns veröffentlicht am 09.01.2018

Tenor Die Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung vom 27.07.2017 wird zurückgewiesen. Gründe I. Streitig ist die Höhe der zugunsten der Erinnerungsführerin durch die Staatskasse zu erstattenden Vergütung na

Landgericht Würzburg Beschluss, 01. März 2017 - 3 T 197/17

bei uns veröffentlicht am 01.03.2017

Tenor 1. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts ... vom 02.01.2017, Az. 252 UR II 297/15, wird zurückgewiesen. 2. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei Außergerichtliche Kosten werden nicht

Oberlandesgericht München Beschluss, 26. Feb. 2015 - 11 WF 1738/14

bei uns veröffentlicht am 26.02.2015

Tenor I. Auf die weitere Beschwerde werden der Beschluss des Landgerichts vom 23.09.2014 sowie die von diesem bestätigten Beschlüsse des Amtsgerichts Rosenheim vom 13.09. und 09.10.2013 aufgehoben. Das Verfahren wird zur erneuten

Landgericht Kleve Beschluss, 27. Juni 2016 - 4 T 363/15

bei uns veröffentlicht am 27.06.2016

Tenor Die Beschwerde wird mit der Klarstellung zurückgewiesen, dass der Antrag von Rechtsanwalt S auf Festsetzung seiner Vergütung zurückgewiesen wird. Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet. 1I. 2Der Rechtssuchende H

Amtsgericht Mannheim Beschluss, 25. Apr. 2016 - 2 UR II 8/16

bei uns veröffentlicht am 25.04.2016

Tenor Auf die Erinnerung der Bevollmächtigten des Antragstellers vom 01.03.2016 wird der Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom 22.02.2016 - 952 BHG 6/14 - dahin abgeändert, dass die Frau Rechtsanwältin … auf ihren Antrag vom 19.01.2016 aus der Sta

Amtsgericht Mannheim Beschluss, 08. Sept. 2015 - 2 UR 21/15; 2 BHG 425/13

bei uns veröffentlicht am 08.09.2015

Tenor Die Erinnerung des Bevollmächtigten des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom 27.04.2015 wird zurückgewiesen. Die Beschwerde wird zugelassen. Gründe   I. 1 Dem Antragsteller ist am 14.11.2013 w

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 06. Mai 2015 - L 6 AS 34/15

bei uns veröffentlicht am 06.05.2015

Tenor 1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Trier vom 11. Dezember 2013 aufgehoben und die Klage abgewiesen. 2. Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten Tatbestand 1 Die Beteiligte

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 30. Apr. 2015 - 28 U 88/14

bei uns veröffentlicht am 30.04.2015

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das am 21.05.2014 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen. Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das angefocht

Landgericht Mönchengladbach Beschluss, 03. Feb. 2015 - 5 T 357/14

bei uns veröffentlicht am 03.02.2015

Tenor Die Sache wird zur Entscheidung auf die Kammer übertragen. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die weitere Beschwerde wird zugelassen. 1Gründe: 2I. 3Die Beschwerdeführerin begehrt die Heraufsetzung der ihr gewährten Vergütung für die rechtlic

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Dez. 2014 - IX ZR 115/14

bei uns veröffentlicht am 04.12.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 115/14 Verkündet am: 4. Dezember 2014 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 835 Abs. 4,

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 04. März 2014 - 25 W 305/13

bei uns veröffentlicht am 04.03.2014

Tenor Der angefochtene Beschluss wird abgeändert. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 05.09.2013 wird seiner Beschwerde vom 23.05.2013 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Dortmund vom 16.05.2013 abgeholfen. Die dem Beteiligten zu 1) aus de

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 28. März 2013 - 2 W 25/13

bei uns veröffentlicht am 28.03.2013

Tenor Die weitere Beschwerde der Landeskasse gegen den Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg vom 30. Januar 2013 wird zurückgewiesen. Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; eine Kostenerstattung findet nicht statt.

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 17. Okt. 2012 - 8 W 379/11

bei uns veröffentlicht am 17.10.2012

Tenor 1. Auf die weitere Beschwerde des Beteiligten Nr. 2 wird unter Abänderung der Beschlüsse der 19. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 29.11.2011 (19 T 245/11) und des Amtsgerichts Kirchheim/Teck vom 18.07.2011 (4 AR 123/11) die Vergütung

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 20. Feb. 2012 - 1 BvR 2695/11

bei uns veröffentlicht am 20.02.2012

Gründe I. 1 Die Beschwerdeführerin nahm wegen einer urheberrechtli

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 11. Apr. 2011 - 1 BvR 2390/10

bei uns veröffentlicht am 11.04.2011

Gründe 1 Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Versagung der Vergütungsfestsetzung für eine Beratungshilfe nach dem Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 29. März 2011 - 1 Ta 22/11

bei uns veröffentlicht am 29.03.2011

weitere Fundstellen ... Tenor Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Wertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Koblenz vom 18.01.2011 - 12 Ca 1388/10 - wird auf Kosten des Beschwerdeführers als unzulässig verworfen. Ein Rechtsmitt

Amtsgericht Mosbach Beschluss, 15. März 2011 - 146/10 BHG

bei uns veröffentlicht am 15.03.2011

Tenor Die Erinnerung des Verfahrensbevollmächtigten vom 24.01.2011 wird zurückgewiesen. Gründe   1 Das Gericht hat am 29.03.2010 nach Antrag der Antragstellerin einen Berechtigungsschein für die Angelegenheit „Widerspruchsbegründung gegen den B

Landgericht Saarbrücken Beschluss, 08. Apr. 2009 - 5 T 172/09

bei uns veröffentlicht am 08.04.2009

Tenor Unter Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts Neunkirchen vom 04.03.2009 (Az.: 2 TUR II 755/08) werden die an die Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühren und Auslagen festgesetzt auf 25

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 10. März 2009 - 8 W 85/09

bei uns veröffentlicht am 10.03.2009

Tenor 1. Die sofortige weitere Beschwerde der beiden Antragsteller gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn vom 6. Februar 2009, Az. 1 T 34/09, wird zurückgewiesen. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerd

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 13. Jan. 2009 - 8 WF 211/08

bei uns veröffentlicht am 13.01.2009

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss der Familienrichterin des Amtsgerichts Göppingen - Familiengericht - vom 1. Dezember 2008, Az. 10 F 1031/07, wird zurückgewiesen. 2. Das Beschwerdeverfahre

Amtsgericht Konstanz Beschluss, 16. Juli 2008 - UR II 89/08

bei uns veröffentlicht am 16.07.2008

Tenor Der Antrag des Antragstellers vom … wird auf Gewährung von Beratung nach dem Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen (BerHG) vom 18. Juni 1980 zurückgewiesen. Gründe   1 Ausschlaggebend für di

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 12. Juni 2008 - 8 W 229/08

bei uns veröffentlicht am 12.06.2008

Tenor 1. Die sofortige weitere Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 19. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 5. Mai 2008, Az. 19 T 162/08, wird zurückgewiesen. 2. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebühre

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 11. März 2008 - 15 WF 356/07

bei uns veröffentlicht am 11.03.2008

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts- Familiengericht - Mölln vom  23. Oktober 2007 wird der Beschluss wie folgt geändert: Auf Grund des Urteils des Amtsgerichts Mölln vom 0

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 22. Mai 2007 - 8 W 169/07

bei uns veröffentlicht am 22.05.2007

Tenor 1. Auf die sofortige weitere Beschwerde der Antragstellerin wird unter Aufhebung des Beschlusses der 1. Zivilkammer des Landgerichts Rottweil vom 3. April 2007, Az. 1 T 35/07, und des Beschlusses des Amtsgerichts Freudenstadt vom 2. März 2007,

Amtsgericht Konstanz Beschluss, 20. Okt. 2006 - UR II 231/06

bei uns veröffentlicht am 20.10.2006

Tenor Der Antrag auf nachträgliche Bewilligung von Beratungshilfe wird zurückgewiesen. Gründe   1  Der Rechtsanwalt des Antragstellers beantragte am 29.09.2006 - eingegangen am 02.10.2006- (nachträgliche) Beratungshilfe für folge

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 04. Okt. 2006 - 8 W 360/06

bei uns veröffentlicht am 04.10.2006

Tenor 1. Auf die sofortige weitere Beschwerde der Bezirksrevisorin wird unter Aufhebung des Beschlusses der 5. Zivilkammer des Landgerichts Tübingen vom 2. August 2006, Az. 5 T 321/05, und des Beschlusses des Amtsgerichts Münsingen vom 6. September

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(1) Die Beratungshilfe wird durch Rechtsanwälte und durch Rechtsbeistände, die Mitglied einer Rechtsanwaltskammer sind, gewährt. Im Umfang ihrer jeweiligen Befugnis zur Rechtsberatung wird sie auch gewährt durch 1. Steuerberater und Steuerbevollmächtigte,2...