Rechtspflegergesetz - RPflG 1969 | § 13 Ausschluss des Anwaltszwangs

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Zivilprozessordnung - ZPO | § 78 Anwaltsprozess


(1) Vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Ist in einem Land auf Grund des § 8 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz ein oberstes Landesgericht errichtet, so m

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 114 Vertretung durch einen Rechtsanwalt; Vollmacht


(1) Vor dem Familiengericht und dem Oberlandesgericht müssen sich die Ehegatten in Ehesachen und Folgesachen und die Beteiligten in selbständigen Familienstreitsachen durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. (2) Vor dem Bundesgerichtshof müssen

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3 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Jan. 2006 - III ZB 63/05

bei uns veröffentlicht am 26.01.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZB 63/05 vom 26. Januar 2006 in dem Kostenfestsetzungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ZPO §§ 78, 91, 104; BRAO § 36 a) Für die sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Dez. 2005 - III ZB 73/05

bei uns veröffentlicht am 21.12.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZB 73/05 vom 21. Dezember 2005 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 109 Abs. 1, § 110 Abs. 1 Das Verfahren nach § 109 ZPO ist eröffnet, wenn der Kläger, dem durch Zwischenurt

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 15. Mai 2007 - 5 W 74/07 - 25; 5 W 74/07-25

bei uns veröffentlicht am 15.05.2007

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Gläubigers wird der Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 16.10.2006 (6 O 400/84) aufgehoben und das Landgericht Saarbrücken angewiesen, dem Gläubiger eine zweite vollstreckbare Ausfertigung d

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(1) Vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Ist in einem Land auf Grund des § 8 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz ein oberstes Landesgericht errichtet, so müssen sich die...
(1) Vor dem Familiengericht und dem Oberlandesgericht müssen sich die Ehegatten in Ehesachen und Folgesachen und die Beteiligten in selbständigen Familienstreitsachen durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. (2) Vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die...