Partnerschaftsregisterverordnung - PRV | § 1 Anwendbares Recht

(1) Die Einrichtung und Führung des Partnerschaftsregisters bestimmen sich nach den Vorschriften der Handelsregisterverordnung, soweit nicht nachfolgend etwas anderes vorgeschrieben ist.

(2) Dabei steht die Partnerschaft einer offenen Handelsgesellschaft gleich; an die Stelle der persönlich haftenden Gesellschafter treten die Partner, an die Stelle der Firma der offenen Handelsgesellschaft tritt der Name der Partnerschaft.

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Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Apr. 2017 - II ZB 10/16

bei uns veröffentlicht am 04.04.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 10/16 vom 4. April 2017 in der Partnerschaftsregistersache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja PartGG § 5 Abs. 1, § 3 Abs. 2 Doktortitel sind aufgrund Gewohnheitsrechts in das Partnerschaftsr

Landgericht Kiel Beschluss, 17. Dez. 2009 - 3 T 346/09

bei uns veröffentlicht am 17.12.2009

Tenor Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Das Amtsgericht Kiel wird angewiesen, über das Eintragungsbegehren der betroffenen Partnerschaft gemäß Anmeldung vom 4. Dezember 2008 unter Beachtung der Rechtsauffassung der Kammer zu ents