ra.de-OnlineKommentar zu § 7 PflSchG 2012

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Referenzen - Gesetze | § 7 PflSchG 2012

§ 7 PflSchG 2012 zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

§ 7 PflSchG 2012 zitiert 1 andere §§ aus dem Pflanzenschutzgesetz.

Pflanzenschutzgesetz - PflSchG 2012 | § 1 Zweck


Zweck dieses Gesetzes ist,1.Pflanzen, insbesondere Kulturpflanzen, vor Schadorganismen und nichtparasitären Beeinträchtigungen zu schützen,2.Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen zu schützen,3.Gefahren, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmit

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3 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 7 PflSchG 2012.

Verwaltungsgericht München Beschluss, 24. Aug. 2015 - M 12 S 15.3367

bei uns veröffentlicht am 24.08.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 2.500,- EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller wendet sic

Verwaltungsgericht München Beschluss, 08. Mai 2014 - 9 S 14.1531

bei uns veröffentlicht am 08.05.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin wend

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 19. Juni 2017 - 1 A 328/16

bei uns veröffentlicht am 19.06.2017

Tatbestand 1 Die Kläger begehren die Feststellung, dass die Fällung mehrerer Bäume auf ihrem Grundstück rechtswidrig gewesen ist. 2 Sie sind Eigentümer des Grundstücks B-Straße in B-Stadt (Flurstücke Nr. …, …, …, … und … der Flur …, Gemarkung B-