Pflanzenschutzgesetz - PflSchG 2012 | § 7 (weggefallen)

Pflanzenschutzgesetz - PflSchG 2012 | § 7 (weggefallen)
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Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen Inhaltsverzeichnis

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Zweck dieses Gesetzes ist,1.Pflanzen, insbesondere Kulturpflanzen, vor Schadorganismen und nichtparasitären Beeinträchtigungen zu schützen,2.Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen zu schützen,3.Gefahren, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmit
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} andere §§ aus dem {{customdata_jurabk}}.
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published on 24.08.2015 00:00

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 2.500,- EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller wendet sic
published on 08.05.2014 00:00

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin wend
published on 19.06.2017 00:00

Tatbestand 1 Die Kläger begehren die Feststellung, dass die Fällung mehrerer Bäume auf ihrem Grundstück rechtswidrig gewesen ist. 2 Sie sind Eigentümer des Grundstücks B-Straße in B-Stadt (Flurstücke Nr. …, …, …, … und … der Flur …, Gemarkung B-
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