Personenbeförderungsgesetz - PBefG | § 3 Unternehmer

(1) Die Genehmigung wird dem Unternehmer für einen bestimmten Verkehr (§ 9) und für seine Person (natürliche oder juristische Person) erteilt.

(2) Der Unternehmer oder derjenige, auf den die Betriebsführung übertragen worden ist, muß den Verkehr im eigenen Namen, unter eigener Verantwortung und für eigene Rechnung betreiben. Die von der Landesregierung bestimmte Behörde kann in Einzelfällen Ausnahmen zulassen.

(3) Sollen Straßenbahnbetriebsanlagen von einem anderen als dem Unternehmer gebaut werden, kann die Genehmigung für ihren Bau und für die Linienführung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1) dem anderen erteilt werden; die für den Unternehmer geltenden Vorschriften des Gesetzes und der auf Grund des Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen sind entsprechend anzuwenden.

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Personenbeförderungsgesetz - PBefG | § 12 Antragstellung


(1) Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung soll enthalten 1. in allen Fällen a) Namen sowie Wohn- und Betriebssitz des Antragstellers, bei natürlichen Personen außerdem Geburtstag und Geburtsort,b) Angaben darüber, ob der Antragsteller bereits eine

Personenbeförderungsgesetz - PBefG | § 10 Entscheidung in Zweifelsfällen


Entstehen Zweifel darüber, ob eine Personenbeförderung den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt oder welcher Verkehrsart oder Verkehrsform ein Verkehr zugehört oder wer Unternehmer im Sinne des § 3 Abs. 1 und 2 ist, so entscheidet die für den Sitz
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Personenbeförderungsgesetz - PBefG | § 9 Umfang der Genehmigung


(1) Die Genehmigung wird erteilt 1. bei einem Verkehr mit Straßenbahnen für den Bau, den Betrieb und die Linienführung,2. bei einem Verkehr mit Obussen für den Bau, den Betrieb und die Linienführung,3. bei einem Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen für

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19 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 20. Okt. 2014 - 11 BV 13.1063

bei uns veröffentlicht am 20.10.2014

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstrec

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 25. Sept. 2017 - 11 ZB 17.1379

bei uns veröffentlicht am 25.09.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 08. Nov. 2016 - Au 3 K 15.1241

bei uns veröffentlicht am 08.11.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sich

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 28. März 2018 - W 6 K 16.1316

bei uns veröffentlicht am 28.03.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen einschließlich der außergerichtlichen Aufwendungen des Beigeladenen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 29. Aug. 2017 - 7 A 11067/17

bei uns veröffentlicht am 29.08.2017

Tenor Der Antrag der Klägerin, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz vom 5. April 2017 zuzulassen, wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens. Der Wert des Streitgegenstands für

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 24. Juli 2017 - 9 S 1431/17

bei uns veröffentlicht am 24.07.2017

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 13. Juni 2017 - 3 K 4273/17 - wird zurückgewiesen.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtliche

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 12. Okt. 2016 - VI-U (Kart) 2/16

bei uns veröffentlicht am 12.10.2016

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 14. April 2016 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln (88 O (Kart) 61/15) wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Diese

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 19. Nov. 2015 - 2 U 88/15

bei uns veröffentlicht am 19.11.2015

Tenor 1. Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das Urteil der 44. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 16. Juni 2015 (Az.: 44 O 23/15 KfH) a b g e ä n d e r t   und wie folgt   n e u g e f a s s t:

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 11. Nov. 2015 - 1 K 3511/14

bei uns veröffentlicht am 11.11.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand  1 Der Kläger wendet sich gegen die Nichtverlängerung von Taxigenehmigun

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 06. Nov. 2015 - 6 K 1610/15

bei uns veröffentlicht am 06.11.2015

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt U.      aus D.        -M.     wird abgelehnt. 1Gründe: 2Der am 28. Februar 2015 gestellte Antrag des Antragstellers, ihm 3Prozesskostenhilfe unter Beiordnung

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 06. Okt. 2015 - 3 B 9/15

bei uns veröffentlicht am 06.10.2015

Gründe 1 Die Beschwerde der Klägerin bleibt ohne Erfolg. Der Rechtssache kommt nicht die von ihr geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr.

Landgericht Hamburg Urteil, 15. Sept. 2015 - 312 O 225/15

bei uns veröffentlicht am 15.09.2015

Tenor 1) Der Antrag des Antragstellers vom 02.06.2015 auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen. 2) Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Antragst

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 27. Aug. 2015 - 3 C 14/14

bei uns veröffentlicht am 27.08.2015

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen den Bescheid, mit dem der Beklagte die Feststellung getroffen hat, dass sie für die von ihr organisierten Fahrdienste ("Shutt

Landgericht Stuttgart Urteil, 16. Juni 2015 - 44 O 23/15 KfH

bei uns veröffentlicht am 16.06.2015

Tenor 1. Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Stuttgart vom 12.05.2015 - 44 O 23/15 KfH - wird aufrechterhalten. 2. Die Verfügungsbeklagte trägt die Kosten des Verfügungsverfahrens. Streitwert: 50.000,00 EUR. Tatbestan

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 15. Apr. 2015 - 7 A 10718/14

bei uns veröffentlicht am 15.04.2015

Tenor Unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Trier vom 3. Juni 2014 wird der Beklagte unter Aufhebung des Bescheides des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz vom 18. Oktober 2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vo

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 22. Okt. 2014 - 6 L 2238/14

bei uns veröffentlicht am 22.10.2014

Tenor 1. Es wird vorläufig festgestellt, dass die Genehmigung zur Übertragung der Rechte und Pflichten des bestehenden Taxiunternehmens T GmbH auf die Antragstellerin als erteilt gilt. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung ver

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 29. Feb. 2012 - 8 K 2393/11

bei uns veröffentlicht am 29.02.2012

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand  1 Die Klägerin wendet sich gegen einen Verwaltungsakt des Beklagten, mit der die Verkehrsarten der von der Klägerin angebotenen F

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 12. Aug. 2009 - 1 K 836/09.NW

bei uns veröffentlicht am 12.08.2009

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Verfahrens nach § 10 des Personenbef

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 23. Feb. 2005 - 5 K 910/04

bei uns veröffentlicht am 23.02.2005

Tenor Soweit sich die Klage gegen die im Bescheid des Landratsamtes Sigmaringen vom 17. Dezember 2001 unter „Bedingungen und Auflagen“ verfügte Ziffer 1 und die Ziffer 4 des Widerspruchsbescheides des Regierungspräsidiums Tübingen vom 07. April 2004

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(1) Die Genehmigung wird erteilt 1. bei einem Verkehr mit Straßenbahnen für den Bau, den Betrieb und die Linienführung,2. bei einem Verkehr mit Obussen für den Bau, den Betrieb und die Linienführung,3. bei einem Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen für die...
(1) Die Genehmigung wird erteilt 1. bei einem Verkehr mit Straßenbahnen für den Bau, den Betrieb und die Linienführung,2. bei einem Verkehr mit Obussen für den Bau, den Betrieb und die Linienführung,3. bei einem Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen für die...
(1) Die Genehmigung wird erteilt 1. bei einem Verkehr mit Straßenbahnen für den Bau, den Betrieb und die Linienführung,2. bei einem Verkehr mit Obussen für den Bau, den Betrieb und die Linienführung,3. bei einem Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen für die...
(1) Die Genehmigung wird erteilt 1. bei einem Verkehr mit Straßenbahnen für den Bau, den Betrieb und die Linienführung,2. bei einem Verkehr mit Obussen für den Bau, den Betrieb und die Linienführung,3. bei einem Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen für die...
(1) Die Genehmigung wird erteilt 1. bei einem Verkehr mit Straßenbahnen für den Bau, den Betrieb und die Linienführung,2. bei einem Verkehr mit Obussen für den Bau, den Betrieb und die Linienführung,3. bei einem Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen für die...
(1) Die Genehmigung wird erteilt 1. bei einem Verkehr mit Straßenbahnen für den Bau, den Betrieb und die Linienführung,2. bei einem Verkehr mit Obussen für den Bau, den Betrieb und die Linienführung,3. bei einem Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen für die...